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# taz.de -- Länder verschärfen Coronaregeln: Was gilt wo?
> Die Coronazahlen explodieren und immer mehr Bundesländer beschließen
> strenge Regeln für Ungeimpfte. Eine Übersicht mit Karte.
Bild: Unübersichtliche Lage: In den Ländern gelten unterschiedlichste Regeln,…
Berlin dpa | Ob im Kino oder bei Veranstaltungen, in der Gastronomie, beim
Friseur oder im Handel: Am Donnerstag sollen bei einem Bund-Länder-Treffen
wichtige Weichen für den Kampf gegen Corona in Deutschland gestellt werden.
Angesichts [1][der steigenden Coronazahlen] setzt ein Großteil der Länder
schon jetzt auf 2G (Zugang nur für Geimpfte und Genesene) statt 3G
(Geimpfte, Genesene und Getestete). Ein Überblick:
## Baden-Württemberg
Ungeimpfte Menschen werden ab Mittwoch von der Teilnahme am öffentlichen
Leben weitgehend ausgeschlossen. Das Land wird aufgrund der sich
zuspitzenden Lage auf den Intensivstationen die sogenannte Alarmstufe
erreichen – diese gilt, wenn der Wert von 390 Covid-Patienten auf den
Intensivstationen zwei Tage in Folge erreicht oder überschritten wird. Die
Corona-Verordnung sieht in diesem Fall landesweit die 2G-Regel etwa in
Restaurants, Museen, bei Ausstellungen sowie bei den meisten anderen
öffentlichen Veranstaltungen vor. Wer ungeimpft ist und nur einen Test
vorweisen kann, bleibt dann auch im Kino, im Schwimmbad oder im
Fitnessstudio, in Volkshochschulkursen und Musikschulen außen vor.
Ausnahmen gibt es etwa für öffentliche Verkehrsmittel und
Religionsveranstaltungen. Auch im Einzelhandel gilt in der Alarmstufe 3G
ohne PCR-Test-Pflicht. Ausgenommen sind zudem Geschäfte der Grundversorgung
wie Supermärkte sowie Märkte im Freien und Abhol- und Lieferangebote.
## Bayern
Angesichts der dramatisch steigenden Coronazahlen hat das bayerische
Kabinett schärfere Regeln ab Dienstag beschlossen. Bei roter
Krankenhaus-Ampel – wie derzeit – gilt dann auch in Gaststätten, in Hotels
und anderen Beherbergungsbetrieben, dass nur noch Geimpfte und Genesene
(2G) Zutritt haben. Ein alternativer PCR-Test reicht künftig nicht mehr
aus. Schon seit vergangener Woche gilt 2G für Theater, Kinos, Museen,
Schwimmbäder und andere Freizeiteinrichtungen – eine Ausnahme gilt für
Kinder unter 12 Jahren, für die noch keine Impfung zugelassen wurde. Bei
körpernahen Dienstleistungen wie Friseuren bleibt es bei 3G plus –
Ungeimpfte haben also weiter Zutritt, aber nur mit einem negativen
PCR-Test. Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig in der Schule getestet
werden, gelten dabei laut Gesundheitsministerium als getestet, brauchen
also beim Friseur keinen negativen PCR-Test.
## Berlin
Seit Montag gelten in der Hauptstadt umfangreiche 2G-Regeln. Es haben nur
noch Geimpfte und Genesene Zutritt beispielsweise zu Restaurants, Kinos,
Theatern, Museen oder Galerien, ein negativer Test reicht nicht mehr. Das
betrifft auch Freizeiteinrichtungen wie Saunen und Thermen oder
Vergnügungsstätten wie Spielhallen, außerdem geschlossene Räume in
Freizeitparks oder im Berliner Zoo genau wie im Tierpark. Auch für den
Friseurbesuch gilt 2G. Ausgenommen sind Personen, die das 18. Lebensjahr
noch nicht erreicht haben. Für sie reicht weiterhin ein nachgewiesener
negativer Coronatest.
## Brandenburg
Ebenfalls seit Montag gilt in Brandenburg die 2G-Regel in Gaststätten,
Hotels, Kinos, Theatern, Diskotheken, Clubs und Festivals. Eine Ausnahme
gibt es für unter 18-Jährige mit negativem Test und für die, die nicht
geimpft werden können.
## Bremen
In der Stadt Bremen gilt seit Ende Oktober die niedrigste Warnstufe 0.
Dadurch entfällt auch die 3G-Regel in Innenräumen. Die 2G-Regel ist eine
Option bei höheren Warnstufen. Restaurants, Theater, Clubs oder auch
Musikschulen und Sportstätten dürfen sie anwenden.
## Hamburg
Bereits im August hat der Stadtstaat ein 2G-Optionsmodell für
Publikumseinrichtungen wie Restaurants, Bars, Kinos oder Theater
eingeführt. Deren Betreiber können seitdem auf freiwilliger Basis den
Zugang auf Geimpfte und Genesene beschränken – ansonsten gilt dort noch
verpflichtend die 3G-Regel. Ab Samstag dürfen Ungeimpfte unter anderem
Restaurants, Bars und Clubs nicht mehr betreten. Der rot-grüne Senat strich
am Dienstag für etliche Bereiche das 3G-Modell und machte stattdessen das
2G-Modell zur Pflicht. Davon betroffen sind auch der Indoor-Freizeitsport
sowie Theater, Kinos und körpernahe Dienstleistungen mit der Ausnahme von
Friseuren, Fußpflege und medizinischen Behandlungen. Keine Verschärfungen
gibt es vorerst im Einzelhandel oder öffentlichen Nahverkehr.
## Hessen
Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss seit Donnerstag zur Teilnahme an
3G-Veranstaltungen oder beim Betreten von vielen 3G-Einrichtungen einen
aktuellen PCR-Test vorlegen. Veranstalter haben außerdem die Option, nur
Geimpfte und Getestete zuzulassen. Auch für Betriebe mit Beschäftigten, die
am Arbeitsplatz Kontakt zu externen Kunden haben, gelten nun 3G-Regeln. Bei
3G-Großveranstaltungen mit mehr als 5.000 Teilnehmern dürfen nach den neuen
Vorgaben künftig maximal zehn Prozent der Besucher Getestete sein. Die
übrigen müssen entweder geimpft oder genesen sein.
## Mecklenburg-Vorpommern
Für Städte und Landkreise, die auf der landeseigenen Corona-Warnampel die
dritte von vier Warnstufen („Orange“) erreichen, gilt die 2G-Regel. Dies
greift bislang noch nirgendwo, das könnte sich aber in dieser Woche ändern.
Ausgenommen von 2G sind Kinder unter 12 Jahren; für 12- bis 17-Jährige gilt
das bis Jahresende. 7- bis 17-Jährige müssen aber einen tagesaktuellen Test
vorlegen. In Kneipen, Restaurants und bei Veranstaltungen gilt schon länger
ein 2G-Optionsmodell: Wenn nur Geimpfte und Genese Zugang haben, dürfen
viele Schutzmaßnahmen entfallen, in Kinos gilt hingegen in jedem Fall die
3G-Regel.
## Niedersachsen
In vielen Bereichen gilt die Option für 2G – etwa für Restaurants, die
Kultur oder größere Veranstaltungen. Seit Donnerstag gilt eine
überarbeitete Corona-Verordnung, nach der 2G etwa bei Veranstaltungen mit
mehr als 1.000 Menschen im Innenraum sowie in der Innengastronomie ab
geringeren Warnstufen verpflichtend wird. Diese Stufen sind landesweit noch
nicht erreicht. Nach Angaben von Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) wird
die 2G-Regelung weiter ausgeweitet – Details dazu, welche Bereiche
einbezogen werden sollen und wann die Ausweitung kommen soll, nannte er
aber noch nicht.
## Nordrhein-Westfalen
Hier gilt in Krankenhäusern, Museen oder in der Innengastronomie
grundsätzlich die 3G-Regel. Für Diskotheken oder Partys drinnen mit Tanz
ist die 3G plus-Regel vorgeschrieben. Wenn man nicht geimpft oder genesen
ist, muss man einen PCR-Test oder einen Schnelltest vorweisen, wobei der
Schnelltest maximal sechs Stunden alt sein darf. Will man zum Friseur oder
in die Kneipe mit PCR-Test, darf der nur noch 24 Stunden alt sein, zuvor
waren es 48 Stunden. Die Kommunen dürfen jeweils auch strengere Maßnahmen
einführen. Viele haben bereits 2G-Regeln für ihre Weihnachtsmärkte
verhängt. Künftig sollen auch im Freizeitbereich Zugangsbeschränkungen für
Erwachsene eingeführt werden, die nicht geimpft oder genesen sind. Das hat
Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) am Dienstag nach einer
Kabinettssitzung in Düsseldorf angekündigt. In besonders sensiblen
Bereichen soll sogar 2G plus gelten – also aktuelle Tests auch für Geimpfte
und Genesene. Dies betreffe unter anderem Karnevalssitzungen, sagte Wüst.
## Rheinland-Pfalz
Das Land setzt seit längerer Zeit auf die sogenannte 2G plus-Regelung.
Demnach ist die Zahl der zugelassenen, ungeimpften Menschen beschränkt und
wird weiter reduziert, wenn etwa die Sieben-Tage-Inzidenz oder die
Krankenbelegung bestimmte Schwellenwerte überschreiten. So gelten etwa in
der Innengastronomie keine Maskenpflicht und kein Abstandsgebot mehr, wenn
nicht mehr als 25 Ungeimpfte anwesend sind. Die Kontaktbeschränkungen im
öffentlichen Raum wurden generell aufgehoben.
## Saarland
Hier gilt das Saarland-Plus-Modell mit einer weitgehenden 3G-Regelung etwa
für Innenbereiche von Gastronomie, Freizeiteinrichtungen,
Sportveranstaltungen. Jedoch plant auch das Saarland eine weitere
Verschärfung seiner Maßnahmen, die ab Anfang nächster Woche gelten könnte.
Das Kabinett habe sich am Dienstag auf die Einführung der 2G-Regel im
Innenbereich verständigt, teilte Regierungssprecher Alexander Zeyer in
Saarbrücken mit. Demnach sollten dann nur noch Geimpfte und Genesene
Zutritt zu Gastronomie und Indoor-Veranstaltungen haben. Die Details einer
neuen Verordnung müssten aber noch erarbeitet werden und könnten dann nach
den Bund-Länder-Beratungen beschlossen werden.
## Sachsen
Als erstes Flächenland nutzt der Freistaat seit Anfang vergangener Woche
[2][die 2G-Regel umfassend gegen die rasant steigenden Coronazahlen]. Nur
Geimpfte und Genesene dürfen in Restaurants, Kneipen oder Diskotheken, ein
negativer Test reicht nicht. Angesichts der angespannten Infektionslage
will das Land die Schutzmaßnahmen nun weiter verschärfen. In besonders
gefährdeten Einrichtungen wie Pflegeheimen und Krankenhäusern soll bald
eine generelle Testpflicht auch für Geimpfte und Genesene gelten, sagte
Sozialministerin Petra Köpping (SPD) am Dienstag in Dresden. Bei Erreichen
der Überlastungsstufe greift die 2G-Regel auch im Einzelhandel. Ausgenommen
sind etwa Supermärkte und Drogerien. Für die Organisatoren von Freizeit-
und Kulturveranstaltungen ist eine „2G plus-Option“ geplant. Wer mit dem
öffentlichen Nahverkehr fährt, muss eine FFP2-Maske tragen. Die Eckpunkte
der Corona-Schutzverordnung sollen am Freitag vom Kabinett endgültig
beschlossen werden.
## Sachsen-Anhalt
In dem Land soll die 3G-Regel konsequent umgesetzt werden oder die
Veranstalter sollen selbst auf die 2G-Option setzen. Die Landesregierung
begründet ihr Vorgehen damit, dass noch unklar ist, was nach dem Auslaufen
der „epidemischen Notlage von nationaler Tragweite“, das für Ende November
geplant ist, gelten soll.
## Schleswig-Holstein
Hier greift bei Veranstaltungen drinnen generell die 3G-Regel. Es gilt dann
keine Maskenpflicht. In Bussen und Bahnen sowie beim Einkaufen gilt aber
weiter Maskenpflicht. Die Landesregierung erwägt nun bei größeren
Veranstaltungen in Innenbereichen den Wechsel zum 2G-Modell. Über konkrete
Bereiche soll diese Woche beraten werden. Wegen der zunehmenden Zahl an
Corona-Fällen will Schleswig-Holstein Kontakte einschränken. Private
Zusammenkünfte innerhalb geschlossener Räume sind von Montag an nur noch
mit bis zu zehn ungeimpften Personen zulässig, kündigte die Landesregierung
am Mittwoch in Kiel an.
## Thüringen
In Thüringen sollten die Kommunen in der höchsten Corona-Warnstufe drei ein
2G oder 3G-plus-Modell einführen. Jedoch setzten dies etliche Kreise und
Städte lange nicht um. Am Dienstag hat das Land nun die Einführung einer
2G-Pflicht für weite Teile des öffentlichen Lebens beschlossen. Demnach
soll unter anderem in der Gastronomie, in Beherbergungsbetrieben und zu
Veranstaltungen nur noch Geimpften und Genesenen Zutritt gewährt werden.
Ein negativer Coronatest reicht dann oftmals nicht mehr aus. Die 2G-Pflicht
gilt vor allem für Gäste, Kunden und Besucher, nicht aber für Beschäftigte.
Außerdem sind Ausnahmen für Kinder und Jugendliche geplant. Die neuen
2G-Regeln sollen bereits in der laufenden Woche von den Kommunen umgesetzt
und später in einer neuen Corona-Verordnung des Landes festgeschrieben
werden.
17 Nov 2021
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