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# taz.de -- 3G am Arbeitsplatz: Mehr Impfdruck für Reinigungskräfte
> Für Ungeimpfte gilt ab Mittwoch eine Testpflicht am Arbeitsplatz. Das
> stellt manche Branchen aus dem Handwerk vor Probleme.
Bild: Die neue Testpflicht für Angestellte lässt sich mit deren Arbeitsalltag…
Berlin taz | Die Raumpflegerin ist allein für die Anwaltskanzlei in der
badischen Kleinstadt zuständig, morgens gegen sechs Uhr fängt ihre Arbeit
an. Sie wohnt in der Nähe ihres Arbeitsorts, ist aber nicht geimpft. Nach
den Regeln des neuen Infektionsschutzgesetzes müsste sie jeden Tag vor
Schichtbeginn einem Beauftragten ihrer Firma ein negatives Testergebnis aus
einem Testzentrum vorlegen, das sie morgens oder am Abend zuvor aufgesucht
hat.
„Diese Vorgabe ist von Reinigungsmitarbeiterinnen in kleinen Objekten, die
alleine arbeiten, nicht zu erfüllen“, sagt Wolfram Schlegel,
Geschäftsführer der Landesinnung des Gebäudereiniger-Handwerks
Baden-Württemberg, der taz, „in den kleinen Objekten ist schlichtweg kein
zweiter Mitarbeiter da, der ein Testergebnis vor Ort oder ein Zertifikat
aus einem Testzentrum überhaupt kontrollieren könnte“.
Das [1][Infektionsschutzgesetz der neuen Ampelkoalition], das an diesem
Mittwoch in Kraft tritt, sieht vor, dass Arbeitgeber und Beschäftigte in
Arbeitsstätten, in denen „physische Kontakte“ zu anderen „nicht
ausgeschlossen werden können“, nur betreten dürfen, wenn sie den Nachweis
einer vollständigen Impfung, einer Genesung von einer Sars-Cov-2-Infektion
oder den eines negativen Testergebnisses vorlegen können. Das negative
Testergebnis darf kein Selbsttest sein, der zu Hause durchgeführt wurde. Es
muss sich um ein Zertifikat aus einem Testzentrum handeln, nicht älter als
24 Stunden, oder um einen Schnelltest, den die Mitarbeiterin unter Aufsicht
einer weiteren beauftragten Person vor Ort an der Arbeitsstätte
durchgeführt hat.
Der Zentralverband des [2][Handwerks] begrüßt die Kontrollen zwar, sieht
aber auch Korrekturbedarf. Es brauche eine „Nachbesserung zu den
Kontrollvorschriften für solche Betriebe, bei denen die meisten
Beschäftigten direkt zu den Baustellen und dann oft noch zu täglich
wechselnden Objekten und Arbeitsorten fahren“, erklärte Hans Peter
Wollseifer, Präsident des Zentralverbandes.
## Für Reinigungskräfte schwer umzusetzen
Die Innungen des Gebäudereinigerhandwerks mit den vielen Teilzeitkräften
und Minijobber:innen in der Branche finden die Regelungen besonders
schwer umzusetzen. Eine ungeimpfte Reinigungskraft, die allein vor Ort
arbeitet, könnte zwar jeden Morgen ein aktuelles negatives Testergebnis aus
einem Testzentrum, das sie zuvor aufgesucht hat, mit ihrem Handy
abfotografieren und per Mail an ihren Arbeitgeber schicken. „Dies ist aber
mit einem Aufwand an Zeit und Kosten verbunden, sodass sich möglicherweise
eine Reinigungstätigkeit von zwei Stunden an einem Morgen gar nicht mehr
lohnt“, sagt Schlegel.
Bürger:innen haben Anspruch auf zumindest einen kostenlosen Test in
einem Testzentrum pro Woche, es kann aber auch mehr kostenfreie Tests
geben. Weitere Testkosten müssen die Ungeimpften selbst tragen. Arbeitgeber
wiederum müssen zwei Tests in der Woche kostenlos bereitstellen. Getestet
werden darf nur unter Aufsicht eines Beauftragten aus der Firma.
## Viele im Gebäudereinigerhandwerk sind ungeimpft
Im Gebäudereinigerhandwerk sind viele Mitarbeiter:innen ohne Schutz
gegen Corona. Schlegel schätzt den Anteil der Ungeimpften in der Branche
auf „20 bis 40 Prozent“. Viele Mitarbeiter:innen kämen aus anderen
Ländern, etwa aus Osteuropa, und hegten Misstrauen gegen Impfungen.
Die Innung würde sich andere Kontrollmöglichkeiten wünschen. Man müsste
„differenzieren“, findet Schlegel. Bei einzeln arbeitenden
Reinigungskräften würden ihm tägliche Selbsttests und stichprobenartige
Kontrollen genügen.
In größeren Unternehmen gibt es derartige Probleme nicht. Bei Siemens in
Nürnberg zum Beispiel gelte schon länger eine 3G-Regel, entsprechend dem
Infektionsschutzmaßnahmengesetz in Bayern, berichtet Unternehmenssprecher
Wolfram Trost. Die Beschäftigten dort können nur mit Firmenausweisen die
Drehkreuze passieren. „Die Firmenausweise wurden zwischenzeitlich gesperrt
und der Impfstatus erfragt“, schildert Trost.
Wer den Nachweis einer vollständigen Impfung oder eines Genesenenstatus
erbrachte, dessen Ausweis wurde freigeschaltet – er oder sie kann jetzt wie
bisher mit dem Firmenausweis die Drehkreuze passieren. Bei Geimpften ist
kein täglicher Nachweis des Impfstatus erforderlich. Ungeimpfte Mitarbeiter
und Mitarbeiterinnen müssen dagegen täglich den Nachweis eines
zertifizierten negativen Tests erbringen.
Die Wirkung der Impfstoffe lässt mit der Zeit nach. Gesundheitsminister
Jens Spahn (CDU) empfiehlt eine dritte Booster-Impfung nach sechs Monaten
oder sogar schon früher. Aber auch wenn die zweite Impfung schon mehr als
sechs Monate zurückliegt, bleibt der Status „geimpft“ für die
ArbeitnehmerInnen nach der derzeitigen Regelung erhalten.
„Es ist kein Auslaufen des Impfstatus nach zweimaliger Impfung geplant“,
sagt ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums auf Anfrage. Allerdings
sei es „nicht ausgeschlossen, dass sich das mit der Zeit ändert“.
23 Nov 2021
## LINKS
[1] https://www.bundestag.de/#url=L2Rva3VtZW50ZS90ZXh0YXJjaGl2LzIwMjEva3c0Ni1kZ…
[2] https://www.zdh.de/presse/veroeffentlichungen/pressemitteilungen/neues-infe…
## AUTOREN
Barbara Dribbusch
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