# taz.de -- Kulturelle Teilhabe in Hamburg: Papier-Impfpass reicht weiter aus | |
> Hamburg verpflichtet die Gastro- und Freizeitbranche zur digitalen | |
> 2-G-Kontrolle. Aber handylose Menschen dürfen weiter Nachweise auf Papier | |
> zeigen. | |
Bild: Das müssen Betreiber anbieten: digitale Eingangskontrolle von Handy zu H… | |
Hamburg taz | Einen kleinen Schreck verursachte am Dienstag ein Nebensatz | |
in der [1][2G-Ankündigung des Hamburger Senats]. Ab Samstag sind | |
bekanntlich nur noch Geimpfte und Genesene in Gastronomie- und | |
Freizeiteinrichtungen zugelassen. Die Betriebe, so hieß es, „sind | |
verpflichtet, digitale Kontrollmöglichkeiten zu nutzen“. Als Beispiel wurde | |
die App „CovPassCheck“ erwähnt. | |
Die App gab das Robert-Koch-Institut heraus. Sie enthält einen Scanner, der | |
QR-Codes liest: Quadrate mit schwarzen und weißen Feldern, die | |
Informationen enthalten. Seit Juni schon können sich Bürger mit Impfpass | |
[2][bei Apotheken das „Digitale Covid Zertifikat der EU“] ausstellen | |
lassen, es auf ihr Smartphone laden und fortan bei Kontrollen vorzeigen. | |
Nur was tun Menschen, die kein Handy haben oder denen all diese Begriffe | |
nichts sagen? Bislang reichte zum Beispiel bei Hamburgs Bädern ein Impfpass | |
aus. | |
Senatssprecher Marcel Schweitzer gibt auf taz-Nachfrage hin Entwarnung: Es | |
gebe auch weiter „keine Pflicht“ für digitale Anwendungen. Das sei schon | |
deshalb nicht umsetzbar, weil es die Genesenennachweise nicht digital gebe. | |
Die neue Pflicht richte sich ausschließlich an die Betreiber. Die müssten | |
künftig eine Anwendungssoftware bereithalten, für die „schnelle, leichte | |
und sichere“ Überprüfung der Zugangsbedingungen. Die App „CovPassCheck“… | |
kostenlos und spare bürokratischen Aufwand für Anbieter und | |
Gesundheitsämter. | |
„Gäste, die über keine digitale Nachweismöglichkeit verfügen oder die im | |
Umgang mit elektronischen Geräten ungeübt sind, können den Nachweis auch | |
weiterhin in schriftlicher Form erbringen“, sagt Schweitzer. „Zum Beispiel | |
durch Vorlage des Impfausweises.“ Vorzulegen sei dann auch ein amtlicher | |
Lichtbildausweis. | |
## Im Sinne des Datenschutzes | |
Wenn ein Gast nur den Impfpass hat, „dann ist das so“, sagt auch Niklaus | |
Kaiser vom Gaststättenverband Dehoga. „Die Maßnahme dient nicht dazu, dass | |
jene, die kein Handy haben, sich eines anschaffen müssen.“ | |
Der neue Hamburger Datenschutzbeauftragte Thomas Fuchs begrüßt die | |
Anwendung der „CovPassCheck“-App. Bei der Kontrolle sähe die mit dem | |
Einlass betraute Person weniger Daten als beim Blick auf den | |
Smartphone-Bildschirm. Das Abscannen des Codes diene nur der | |
Echtheitsüberprüfung des Zertifikats, versichert Fuchs. „Eine Speicherung | |
findet nicht statt.“ | |
„Das geht in die richtige Richtung“, sagt der Hamburger Landesvorsitzende | |
des Sozialverband SoVD, Klaus Wicher. „Was man elektronisch machen kann, | |
sollte man elektronisch machen.“ Es sei aber wichtig, weiter den Nachweis | |
auf Papier zuzulassen. „Denn nicht wenige können sich kein Smartphone | |
leisten.“ Die dürften nicht ausgeschlossen sein. | |
„Wir werden Papier-Impfnachweise weiter anerkennen“, sagt auch | |
Bäderland-Sprecher Michael Dietel. Das sei wichtig, gerade für ältere | |
Gäste. Für Menschen ohne Internet erleichtere sich der Zugang zu den Bädern | |
künftig ohnehin. Weil mit 2G die Abstandspflicht entfällt, könnten | |
Eintrittskarten wieder an der Kasse gekauft werden. | |
18 Nov 2021 | |
## LINKS | |
[1] https://www.hamburg.de/coronavirus/15603606/2021-11-16-sk-corona-veordnung/ | |
[2] https://www.hamburg.de/corona-impfung/15174716/digitaler-impfnachweis/ | |
## AUTOREN | |
Kaija Kutter | |
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