# taz.de -- Verfassungsgericht zu Corona-Maßnahmen: Vertrauensbonus für den S… | |
> Das Bundesverfassungsgericht hat Ausgangssperren und Schulschließungen | |
> als rechtmäßig eingestuft. Das ist aber kein Freibrief für die Zukunft. | |
Bild: Verfassungskonform: Polizist kontrolliert Ausgangsbeschränkungen in Stut… | |
Die verschärfte Coronapolitik, die von April bis Juni bundesweit galt, | |
verletzte keine Grundrechte. Das hat jetzt das Bundesverfassungsgericht | |
festgestellt und die Klagen gegen zwei besonders umstrittene Maßnahmen – | |
Ausgangssperren und Schulschließungen – abgelehnt. Die [1][Bundesnotbremse] | |
der Großen Koalition war demnach verhältnismäßig und damit | |
verfassungskonform. | |
Es besteht nun kein Anlass, mit Hohn und Schadenfreude auf die Kläger – | |
FDP, Freie Wähler und Bürgerrechtler:innen – zu schauen. Die Länge der | |
Karlsruher Beschlüsse, 85 und 124 Seiten, macht deutlich, dass es um | |
komplexe Abwägungen ging. Das [2][Bundesverfassungsgericht] hat die Klagen | |
offensichtlich auch nicht mit leichter Hand abgebügelt. Wer, wie die AfD, | |
die Richter:innen nun als „Büttel der Regierenden“ schmäht, zeigt, dass | |
er nur noch seine eigene Meinung akzeptiert. | |
Was also bleibt von den Karlsruher Entscheidungen? Wichtig ist, dass der | |
Staat bei der Pandemiebekämpfung ein Gesamtkonzept verfolgen darf, zu dem | |
viele Einzelmaßnahmen beitragen. Auch Bereiche, die nicht die größten | |
Infektionstreiber sind, können für das elementare Ziel in die Pflicht | |
genommen werden. | |
Für Schulschließungen gilt das allerdings nur bedingt. Hier hat das Gericht | |
die Hürden deutlich höher gelegt als zum Beispiel für Ausgangssperren. | |
[3][Schulschließungen] sollen nur im äußersten Fall angewandt werden. | |
Das Gericht hat sogar ein neues „Grundrecht auf schulische Bildung“ | |
entwickelt. Schüler:innen können nun den Staat auch in der Pandemie zu | |
einer Mindestversorgung mit Unterricht zwingen. Wenn Präsenzunterricht in | |
der Schule nicht möglich ist, dann muss jedenfalls brauchbarer | |
Distanzunterricht geboten werden. | |
Aber man muss auch die Grenzen der Beschlüsse sehen. Die Karlsruher | |
Richter:innen haben über eine Norm entschieden, die es nicht mehr gibt | |
und über eine Situation, die sich inzwischen stark verändert hat. Im | |
Frühjahr stand die Impfkampagne am Anfang, heute sind zwei Drittel der | |
Bevölkerung vollständig geimpft. Auf der anderen Seite sind die | |
Inzidenzwerte heute um ein Mehrfaches höher als damals. Es sind also ganz | |
neue Abwägungen durch Gesetzgeber und Behörden erforderlich. | |
Dabei hat der Staat aber einen weiten Einschätzungsspielraum, so die | |
Karlsruher Klarstellung, sowohl bei der Gefährlichkeit der Lage als auch | |
bei der Nützlichkeit der Maßnahmen. Die Behörden sollen handeln und nicht | |
aus Furcht vor gerichtlicher Kontrolle unnötig lange zögern. | |
Die Karlsruher Beschlüsse sind gegenüber dem Staat zu Recht großzügig und | |
geradezu vertrauensvoll. Schließlich wird hier eben kein autoritäres Regime | |
aufgebaut, sondern im Interesse aller gehandelt, auch der | |
Corona-Skeptiker:innen. | |
30 Nov 2021 | |
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## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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