| # taz.de -- Verfassungsgericht zu Corona-Maßnahmen: Vertrauensbonus für den S… | |
| > Das Bundesverfassungsgericht hat Ausgangssperren und Schulschließungen | |
| > als rechtmäßig eingestuft. Das ist aber kein Freibrief für die Zukunft. | |
| Bild: Verfassungskonform: Polizist kontrolliert Ausgangsbeschränkungen in Stut… | |
| Die verschärfte Coronapolitik, die von April bis Juni bundesweit galt, | |
| verletzte keine Grundrechte. Das hat jetzt das Bundesverfassungsgericht | |
| festgestellt und die Klagen gegen zwei besonders umstrittene Maßnahmen – | |
| Ausgangssperren und Schulschließungen – abgelehnt. Die [1][Bundesnotbremse] | |
| der Großen Koalition war demnach verhältnismäßig und damit | |
| verfassungskonform. | |
| Es besteht nun kein Anlass, mit Hohn und Schadenfreude auf die Kläger – | |
| FDP, Freie Wähler und Bürgerrechtler:innen – zu schauen. Die Länge der | |
| Karlsruher Beschlüsse, 85 und 124 Seiten, macht deutlich, dass es um | |
| komplexe Abwägungen ging. Das [2][Bundesverfassungsgericht] hat die Klagen | |
| offensichtlich auch nicht mit leichter Hand abgebügelt. Wer, wie die AfD, | |
| die Richter:innen nun als „Büttel der Regierenden“ schmäht, zeigt, dass | |
| er nur noch seine eigene Meinung akzeptiert. | |
| Was also bleibt von den Karlsruher Entscheidungen? Wichtig ist, dass der | |
| Staat bei der Pandemiebekämpfung ein Gesamtkonzept verfolgen darf, zu dem | |
| viele Einzelmaßnahmen beitragen. Auch Bereiche, die nicht die größten | |
| Infektionstreiber sind, können für das elementare Ziel in die Pflicht | |
| genommen werden. | |
| Für Schulschließungen gilt das allerdings nur bedingt. Hier hat das Gericht | |
| die Hürden deutlich höher gelegt als zum Beispiel für Ausgangssperren. | |
| [3][Schulschließungen] sollen nur im äußersten Fall angewandt werden. | |
| Das Gericht hat sogar ein neues „Grundrecht auf schulische Bildung“ | |
| entwickelt. Schüler:innen können nun den Staat auch in der Pandemie zu | |
| einer Mindestversorgung mit Unterricht zwingen. Wenn Präsenzunterricht in | |
| der Schule nicht möglich ist, dann muss jedenfalls brauchbarer | |
| Distanzunterricht geboten werden. | |
| Aber man muss auch die Grenzen der Beschlüsse sehen. Die Karlsruher | |
| Richter:innen haben über eine Norm entschieden, die es nicht mehr gibt | |
| und über eine Situation, die sich inzwischen stark verändert hat. Im | |
| Frühjahr stand die Impfkampagne am Anfang, heute sind zwei Drittel der | |
| Bevölkerung vollständig geimpft. Auf der anderen Seite sind die | |
| Inzidenzwerte heute um ein Mehrfaches höher als damals. Es sind also ganz | |
| neue Abwägungen durch Gesetzgeber und Behörden erforderlich. | |
| Dabei hat der Staat aber einen weiten Einschätzungsspielraum, so die | |
| Karlsruher Klarstellung, sowohl bei der Gefährlichkeit der Lage als auch | |
| bei der Nützlichkeit der Maßnahmen. Die Behörden sollen handeln und nicht | |
| aus Furcht vor gerichtlicher Kontrolle unnötig lange zögern. | |
| Die Karlsruher Beschlüsse sind gegenüber dem Staat zu Recht großzügig und | |
| geradezu vertrauensvoll. Schließlich wird hier eben kein autoritäres Regime | |
| aufgebaut, sondern im Interesse aller gehandelt, auch der | |
| Corona-Skeptiker:innen. | |
| 30 Nov 2021 | |
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| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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