# taz.de -- Europäischer Gerichtshof und Polen: Nächster Dämpfer für Warsch… | |
> Der Europäische Gerichtshof befindet einen weiteren Teil der polnischen | |
> Justizreform für rechtsstaatswidrig. Geklagt hatte ein Richter, der | |
> degradiert worden war. | |
Bild: Kompliziertes Verhältnis: Europäische und polnische Flaggen | |
FREIBURG taz | [1][Der Europäische Gerichtshof (EuGH)] hat erneut einen | |
wichtigen Bestandteil der polnischen Justizreform beanstandet. Auch die am | |
Obersten Gericht gebildete Kontrollkammer sei rechtsstaatswidrig besetzt. | |
Im Juli hatte der EuGH bereits die Zusammensetzung der ebenfalls | |
umstrittenen Disziplinarkammer als Verstoß gegen EU-Recht gewertet. | |
Seit 2015 regiert in Polen die nationalkonservative Partei PiS und | |
versucht, die bis dahin unabhängige Justiz gleichzuschalten. In Polen wird | |
daher zwischen „alten Richtern“ und „neuen Richtern“ unterschieden, je | |
nachdem, ob sie vor oder nach den Reformen von 2015 ins Amt kamen. | |
Den aktuellen Fall brachte Waldemar Zurek ins Rollen, ein „alter Richter“ | |
am Bezirksgericht Krakau. Zurek ist ein erklärter Kritiker der Justizreform | |
und wurde 2018 gegen seinen Willen von einer zweitinstanzlichen in eine | |
erstinstanzliche Abteilung des Bezirksgerichts versetzt. Er wurde damit | |
faktisch degradiert. Dagegen klagte Zurek und landete mit seinem | |
Rechtsmittel schließlich bei der Kontrollkammer des Obersten Gerichts. | |
Die Kontrollkammer (oft auch „Kammer für außerordentliche Überprüfung“ | |
genannt) wurde 2018 gemeinsam mit der Disziplinarkammer neu eingeführt und | |
besteht nur aus „neuen Richtern“, während die Mehrheit des Obersten | |
Gerichts Polens noch aus „alten Richtern“ bestand. Zurek stellte deshalb | |
sogleich einen Ablehnungsantrag gegen alle Richter der Kontrollkammer. Noch | |
bevor über den Ablehnungsantrag entschieden war, lehnte ein Einzelrichter | |
der Kontrollkammer im März 2019 Zureks Rechtsmittel gegen die | |
Zwangsversetzung ab. | |
## Verzwickter Fall | |
Der Fall wurde im Mai 2019 von der Zivilkammer des Obersten Gerichts, die | |
noch mehrheitlich mit „alten Richtern“ besetzt war, dem EuGH vorgelegt. Die | |
Zivilkammer wollte wissen, ob der Einzelrichter der Kontrollkammer | |
überhaupt als gesetzlicher Richter anzusehen ist. | |
Der EuGH hat in diesem verzwickten Fall nun zwei Dinge entschieden. Zum | |
einen stellte er klar, dass die Zwangsversetzung eines Richters nur möglich | |
ist, wenn sie dazu dient, die Kapazitäten der Gerichte dem jeweiligen | |
Arbeitsanfall anzupassen. Ansonsten seien Zwangsversetzungen in der Regel | |
als Gefahr für die Unabhängigkeit der Justiz anzusehen, weil sie auch als | |
Sanktion für unliebsame Urteile genutzt werden können. Ob im Fall Zurek | |
„berechtigte Gründe“ für die Zwangsversetzung vorlagen, musste der EuGH | |
nicht entscheiden. | |
Schwerpunktmäßig befasst sich das EuGH-Urteil vielmehr mit den Richtern der | |
Kontrollkammer. Diese Richter vermittelten nicht den Eindruck, „unabhängig | |
und unparteilich zu sein“, was das Vertrauen in die Justiz beeinträchtige, | |
so der EuGH. Ihre Beschlüsse könnten daher als „nicht existent“ angesehen | |
werden. | |
Als einen wesentlichen Grund für die Zweifel nannte der EuGH, dass die | |
Richter der Kontrollkammer vom Landesjustizrat ausgewählt werden, der | |
selbst seit 2015 einseitig besetzt ist. Damit sprach der EuGH zugleich | |
allen seit 2015 vom Landesjustizrat vorgeschlagenen „neuen Richtern“ das | |
Misstrauen aus. | |
## Abstrakte Maßstäbe | |
Diese EuGH-Entscheidung muss nun noch vom vorlegenden Gericht, der | |
Zivilkammer des Obersten Gerichts Polens, umgesetzt werden. Der EuGH hat | |
sich aber nicht auf abstrakte Maßstäbe beschränkt, sondern sich konkret zur | |
Situation in Polen geäußert. Von dieser Einschätzung kann die Zivilkammer | |
kaum abweichen und wird dies nur tun, wenn zwischenzeitlich auch dort die | |
„neuen Richter“ die Mehrheit übernehmen. (Az.: C-487/19) | |
Am Donnerstag dieser Woche wird [2][das polnische Verfassungsgericht] | |
eventuell darüber entscheiden, ob EU-Recht Vorrang vor polnischem Recht | |
hat. Das Urteil war aber schon oft angekündigt und bisher stets verschoben | |
worden. | |
6 Oct 2021 | |
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## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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