| # taz.de -- Verfassungsgericht kippt Mietendeckel: Die Entscheidung fiel einsti… | |
| > Berlin durfte kein Gesetz mit Mietobergrenzen beschließen, entschied das | |
| > Verfassungsgericht. Für eine mögliche Regulierung im Bund bleiben Fragen. | |
| Bild: MieterInnen müssen nun wieder bangen, dass sie aus ihrer Nachbarschaft v… | |
| Freiburg taz | Das Land Berlin durfte keinen Mietendeckel einführen. Ein | |
| derartiges Gesetz wäre nur auf Bundesebene möglich. Das entschied jetzt der | |
| Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts. Ob der Mietendeckel auch das | |
| Grundrecht auf Eigentum verletzt, ließ das Gericht offen. | |
| In Berlin trat [1][der sogenannte Mietendeckel] im Februar 2020 in Kraft. | |
| Damit waren die Mieten für rund 1,5 Millionen Wohnungen in Berlin auf dem | |
| Stand von Juni 2019 eingefroren. Bei Neuvermietungen galten vom Staat | |
| festgelegte Obergrenzen. Ab November 2021 mussten überhöhte Mieten sogar | |
| gesenkt werden. | |
| Das Paradeprojekt der rot-rot-grünen Koalition in Berlin war allerdings von | |
| Beginn an verfassungsrechtlich umstritten. Zum einen war fraglich, ob der | |
| Mietendeckel per Landesgesetz eingeführt werde konnte. Zum anderen | |
| monierten Vermieter:innen einen unverhältnismäßigen Eingriff in ihr | |
| Eigentum. | |
| Gegen den Mietendeckel erhoben 284 Bundestagsabgeordnete von CDU/CSU und | |
| FDP eine abstrakte Normenkontrolle. Das Landgericht Berlin und das | |
| Amtsgericht Mitte forderten das Bundesverfassungsgericht ebenfalls zum | |
| Eingreifen auf. Verfassungsbeschwerden von privaten Vermieter:innen und | |
| Wohnungsgesellschaften kamen hinzu. Weitere Klagen gingen an das Berliner | |
| Landesverfassungsgericht. Zunächst war also unklar, wer überhaupt als | |
| Erstes entscheiden wird. | |
| Die Berliner Landesverfassungsrichter ließen Karlsruhe den Vorrang. Und in | |
| Karlsruhe überließ der für die Verfassungsbeschwerden zuständige Erste | |
| Senat dem etwas konservativeren Zweiten Senat das Feld. | |
| Die Entscheidung des Zweiten Senats fiel nun aber einstimmig. Das heißt: | |
| Auch die vier von der SPD und den Grünen nominierten Richter:innen | |
| tragen die Entscheidung mit. | |
| Das Gericht konzentrierte sich ganz auf die Kompetenzfrage: Durfte das Land | |
| Berlin einen Mietendeckel einführen oder hätte dies nur der Bundestag | |
| beschließen können? Die Antwort war eindeutig: Das Land Berlin hatte | |
| hierfür keine Gesetzgebungskompetenz. Die Kompetenz des Bundestags sei hier | |
| abschließend. | |
| Die Richter:innen stellten zunächst fest, dass das Mietrecht schon seit | |
| über 120 Jahren zum Bürgerlichen Recht gehört. Hierfür habe aber der Bund | |
| die „konkurrierende Gesetzgebung“. Das heißt: Die Länder sind zwar nicht | |
| völlig von der Gesetzgebung ausgeschlossen. Sie kommen aber nur dann zum | |
| Zug, wenn der Bund ein Feld nicht abschließend geregelt hat. | |
| ## Mietpreisbremse statt Mietendeckel | |
| Im Bereich des Schutzes der Mieter:innen gegen überhöhte Mieten habe der | |
| Bund spätesten 2015 mit [2][Einführung der Mietpreisbremse] eine | |
| abgeschlossene Regelung getroffen, so die Richter:innen. Die | |
| Mietpreisbemse beschränkt die Miethöhe bei Neuvermietungen in angespannten | |
| Wohnungsmärkten auf 110 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete. Seitdem | |
| habe der Bundestag noch vier weitere Gesetze zum Mieterschutz beschlossen. | |
| Das Berliner Gesetz zum Mietendeckel habe nun aber versucht, die gleiche | |
| Frage zu regeln. Dabei sei der Berliner Gesetzgeber mit seinen Obergrenzen | |
| und der Pflicht, überhöhte Mieten sogar zu senken, deutlich strenger | |
| gewesen als der Bundestag. Ein solches Gesetz durfte Berlin aber nicht | |
| beschließen, denn damit setzte die Berliner rot-rot-grün-Koalition ihre | |
| Interessensabwägung an die Stelle der nicht so mieterfreundlichen | |
| Interessensabwägung des Bundestags. | |
| Das Land Berlin hatte sich darauf berufen, dass der Mietpreisdeckel nicht | |
| zum Mietrecht gehöre, sondern zum „Wohnungswesen“. Dafür sei das Land | |
| eindeutig zuständig. Die Richter räumten ein, dass vor Jahrzehnten | |
| eventuell auch die „Mietzinskontrolle“ zum Wohnungswesen gehörte. Doch im | |
| Jahr 2006, als die Kompetenz für das „Wohnungswesen“ vom Bund auf die | |
| Länder überging, sei das „Wohnungswesen“ eindeutig enger definiert gewese… | |
| so die Richter:innen. Die Länder seien danach nur für den sozialen | |
| Wohnungsbau und die Mietpreisbindung von öffentlich gefördertem Wohnraum | |
| zuständig. | |
| Die Karlsruher Entscheidung befasste sich nicht mit der Frage, ob der | |
| Mietendeckel auch das Grundrecht auf Eigentum verletzt. Die Fragen können | |
| nun auch nicht in weiteren Gerichtsentscheidungen thematisiert werden, denn | |
| das Berliner Mietendeckel-Gesetz existiert seit diesem Donnerstag nicht | |
| mehr. | |
| ## Knackpunkt bleibt Recht auf Eigentum | |
| Bei einem Mietendeckel auf Bundesebene, den Mieterbund, SPD, Linke und | |
| Grüne jetzt fordern, bestehen sicher keine Kompetenzprobleme. Ob er | |
| allerdings ein unverhältnismäßiger Eingriff in Grundrechte wäre, blieb | |
| ungeklärt. | |
| Das Bundesverfassungsgericht erklärte das Berliner Gesetz für „nichtig“. | |
| Mieter müssen nun im Fall von Mieterhöhungen, die am Mietendeckel | |
| scheiterten, diese sogenannten Schattenmieten nachzahlen. Das Gericht | |
| verzichtete darauf, das Gesetz erst ab einem Zeitpunkt in der Zukunft außer | |
| Kraft zu setzen. Grund dafür ist wohl, dass vom Berliner Gesetzgeber keine | |
| Nachbesserung verlangt wurde. | |
| Az.: 2 BfV 1/20 u.a. | |
| 15 Apr 2021 | |
| ## LINKS | |
| [1] /Wohnungsmarkt-in-Berlin/!5745202 | |
| [2] /Wohnungsnot-und-Mieterrecht/!5663751 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
| ## TAGS | |
| Schwerpunkt Rot-Rot-Grün in Berlin | |
| Schwerpunkt Gentrifizierung in Berlin | |
| Mietendeckel | |
| Wohnungspolitik | |
| Berlin | |
| Verfassungsgericht | |
| Karlsruhe | |
| Schwerpunkt Rot-Rot-Grün in Berlin | |
| Mietendeckel | |
| Schwerpunkt Rot-Rot-Grün in Berlin | |
| Schwerpunkt Rot-Rot-Grün in Berlin | |
| Schwerpunkt Gentrifizierung in Berlin | |
| ## ARTIKEL ZUM THEMA | |
| Mietendeckel-Entscheidung in Berlin: Eine Ahnung von düsteren Zeiten | |
| Die Entscheidung des Verfassunggerichts erinnert an 2006: Damals | |
| verweigerte Karlsruhe Berlin Finanzhilfen – und stürzte das Land in eine | |
| tiefe Krise. | |
| Protest nach Entscheid zum Mietendeckel: Wut und Frust | |
| Nachdem das Bundesverfassungsgericht den Mietendeckel kippt, ziehen mehrere | |
| Tausend Berliner:innen durch die Stadt. Sie sind wütend und enttäuscht. | |
| Reaktionen auf gekippten Mietendeckel: Jetzt ist der Ball beim Bund | |
| Linkspartei, SPD und Grüne fordern bundesweite Regeln gegen Mietsteigerung. | |
| Union, FDP und AfD hingegen freuen sich mit der Immobilienlobby. | |
| Entscheid zum Mietendeckel: Einseitig und unfair | |
| Das Nein aus Karlsruhe ist problematisch. Inhaltlich hat sich das | |
| Bundesverfassungsgericht nicht positioniert – es hat damit eine Chance | |
| vertan. | |
| Mietendeckel gekippt: Sie stehen auf der anderen Seite | |
| Nach dem Scheitern des Mietendeckels ist offensichtlich: Die Wohnungsfrage | |
| wird Wahlkampfthema. Es muss jedem klar sein, wofür FDP und Union stehen. |