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# taz.de -- Aktuelle Nachrichten in der Coronakrise: Merkel nennt Notbremse „…
> Bundeskabinett beschließt bundesweite Coronaregeln. US-Behörden warnen
> vor dem Vakzin von Johnson & Johnson. Dessen Auslieferung an Europa
> verzögert sich.
Bild: Bundeskanzlerin Merkel informiert über die Änderungen des Infektionssch…
## Auslieferung von J&J-Vakzin verschoben
Wegen möglicher schwerer Nebenwirkungen verschiebt der US-Pharmakonzern
Johnson & Johnson die Auslieferung seines Corona-Impfstoffs in Europa. „Wir
haben die Entscheidung getroffen, die Markteinführung unseres Impfstoffs in
Europa aufzuschieben“, erklärte der Konzern am Dienstag.
Zuvor hatten die US-Gesundheitsbehörden eine Pause bei den Impfungen mit
dem J&J-Vakzin empfohlen, nachdem vereinzelte Fälle von seltenen
Blutgerinnseln gemeldet worden waren. (rtr)
## US-Behörden: J&J-Impfungen stoppen
Die US-Gesundheitsbehörden raten zu einer sofortigen Aussetzung von
Corona-Impfungen mit dem Mittel von Johnson & Johnson (J&J). Die
Arzneimittelbehörde FDA und das Seuchenzentrum CDC verwiesen am Dienstag in
einer gemeinsamen Erklärung auf das Auftreten einer seltenen Thromboseart
in sechs Fällen. Der Impfstoff sei in den USA bislang mehr als 6,8
Millionen Mal verabreicht worden.
J&J erklärte in einer ersten Stellungnahme, die Fälle seien bekannt. Ein
klarer kausaler Zusammenhang sei bislang nicht nachgewiesen worden. Die
Aktie des US-Pharmaunternehmens gab im vorbörslichen Handel 2,1 Prozent
nach. Zuerst hatte die „New York Times“ von der Empfehlung berichtet. In
Deutschland wird dieser Impfstoff bisher nicht eingesetzt. (rtr)
## Merkel nennt Bundes-Notbremse „überfällig“
Bundeskanzlerin Angela Merkel hat die bundesweite Regelung der
Corona-Notbremse mit dem starken Anstieg der Covid-Intensivpatient:innen
gerechtfertigt. „Die bundeseinheitlich geltende Notbremse ist überfällig.
Denn die Lage ist ernst“, sagte Merkel am Dienstag in Berlin nach der
Verabschiedung des neuen Infektionsschutzgesetzes durch das Kabinett.
Ärzt:innen und Pfleger:innen bräuchten die Hilfe der Politik.
„Wir dürfen sie nicht im Stich lassen, wir müssen ihnen helfen“, fügte d…
Kanzlerin mit Blick auf die steigende Zahl an Intensivpatienten in
Krankenhäusern hinzu. „Wir setzen die Notbremse bundesweit um“, betonte die
Kanzlerin. Ab jetzt seien zusätzliche Coronamaßnahmen ab einer
Sieben-Tage-Inzidenz von 100 nicht mehr Auslegungssache, sondern sie
griffen automatisch. Merkel appellierte an die Bundestagsfraktionen, nun
einen schnellen Beschluss zu ermöglichen. Die bisherigen
Bund-Länder-Beratungen reichten nicht mehr aus. „Die Pandemiebekämpfung
muss stringenter werden“, rechtfertigte Merkel die zusätzliche
Bundeskompetenz. (rtr)
## Berlin erlaubt Geimpften mehr Freiheit
Menschen, die gegen Corona geimpft sind, bekommen in Berlin etwas mehr
Freiheiten. Sie werden künftig wie Menschen mit einem negativen Test
behandelt, wie die Deutsche Presse-Agentur am Dienstag nach der
Senatssitzung erfuhr.
Betroffene dürfen demzufolge ohne vorherigen Coronatest auch abseits des
Lebensmittelhandels Einkaufen gehen oder ein Museum besuchen. (dpa)
## Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen
Die Menschen in weiten Teilen Deutschlands müssen sich auf
Ausgangsbeschränkungen und geschlossene Läden nach bundesweit verbindlichen
Vorgaben einstellen. Eine entsprechende Änderung des
Infektionsschutzgesetzes hat das Bundeskabinett am Dienstag in Berlin
beschlossen, wie die Deutsche Presse-Agentur erfuhr.
So soll von 21.00 Uhr bis 5.00 Uhr der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung
oder eines dazugehörigen Gartens im Grundsatz nicht erlaubt sein. Dies soll
nicht gelten, wenn der Aufenthalt etwa der Versorgung von Tieren oder der
Berufsausübung dient. Gelten sollen diese und andere Beschränkungen, wenn
in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei
aufeinanderfolgenden Tagen die 7-Tage-Inzidenz über 100 liegt. Das
bedeutet, dass binnen einer Woche mehr als 100 Neuinfizierte auf 100.000
Einwohner:innen kommen.
In einem neuen Paragrafen 28b des Infektionsschutzgesetzes soll ferner
festgelegt werden, dass private Zusammenkünfte im öffentlichen oder
privaten Raum dann nur gestattet sind, wenn an ihnen höchstens die
Angehörigen eines Haushalts und eine weitere Person einschließlich
dazugehörender Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres teilnehmen.
Bei Todesfällen sollen bis zu 15 Personen zusammenkommen dürfen.
Unter anderem dürfen bei einer höheren Inzidenz zudem die meisten Läden und
die Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie die Gastronomie nicht öffnen.
Ausgenommen werden sollen der Lebensmittelhandel, Getränkemärkte,
Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien,
Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs,
Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte
und Gartenmärkte. Hier sollen Abstands- und Hygienekonzepte gelten.
Die Ausübung von Sport soll nur in Form von kontaktloser Ausübung von
Individualsportarten erlaubt sein. Sie sollen allein, zu zweit oder mit den
Angehörigen des eigenen Hausstands ausgeübt werden dürfen. Ausnahmen gibt
es auch weiter für den Wettkampf- und Trainingsbetrieb der Berufssportler
und der Leistungssportler der Bundes- und Landeskader, aber weiter nur ohne
Zuschauer.
Geöffnet werden dürfen demnach Speisesäle in medizinischen oder
pflegerischen Einrichtungen, gastronomische Angebote in
Beherbergungsbetrieben, die ausschließlich der Bewirtung zulässig
beherbergter Personen dienen, Angebote für obdachlose Menschen, die
Bewirtung von Fernbusfahrerinnen und Fernbusfahrern sowie Fernfahrerinnen
und Fernfahrern und nicht-öffentliche Kantinen. Auch die Auslieferung von
Speisen und Getränken sowie deren Verkauf zum Mitnehmen soll weiter erlaubt
sein.
Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken sollen bei entsprechenden
Inzidenzen in einer Region aber untersagt sein. Geöffnet werden dürften
laut dem Beschluss Dienstleistungen, die medizinischen, therapeutischen,
pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken dienen sowie Friseurbetriebe –
jeweils mit Maske.
An Schulen soll Präsenzunterricht nur mit zwei Coronatests pro Woche
gestattet werden. Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien
Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die 7-Tage-Inzidenz 200, soll
Präsenzunterricht untersagt werden.
Stundenlang war unter Hochdruck über die Regelungen verhandelt worden. Nach
dpa-Informationen sollen in der Vorlage Fraktions- und Länderwünsche von
der Bundesregierung in wichtigen Punkten berücksichtigt worden sein. Nach
dem geplanten Kabinettsbeschluss soll das Gesetz möglichst in einem
beschleunigten Verfahren vom Bundestag beschlossen werden und den Bundesrat
passieren.
Neben der Novelle des Infektionsschutzgesetzes hat das Kabinett auch eine
Pflicht für Angebote von Coronatests in Unternehmen auf den Weg gebracht.
Der Entwurf einer geänderten Arbeitsschutzverordnung sieht vor, dass die
Unternehmen ihren Beschäftigten in der Regel einmal in der Woche Tests zur
Verfügung stellen.
Die schärferen Lockdown- und Testregeln sollen die Zahl der Infizierten,
Covid-19-Kranken und Todesfälle drücken, bis auch durch fortschreitende
Impfungen das Infektionsgeschehen im Griff gehalten werden kann. (dpa)
## Neuinfektionen und Todeszahlen steigen weiter
Die Gesundheitsämter in Deutschland haben dem Robert Koch-Institut (RKI)
binnen eines Tages 10.810 Neuinfektionen mit dem [1][Coronavirus] gemeldet.
Zudem wurden innerhalb von 24 Stunden 294 neue Todesfälle verzeichnet. Das
geht aus Zahlen des RKI von Dienstagmorgen hervor. Vor einer Woche hatte
das RKI binnen eines Tages 6.885 Neuinfektionen und 90 neue Todesfälle
verzeichnet. Zudem könnten die Zahlen der Vorwoche wegen der Schulferien
noch nicht vergleichbar mit früheren Werten sein. RKI-Präsident Lothar
Wieler rechnete ab Mitte dieser Woche wieder mit verlässlicheren Daten zur
Pandemie.
Die Zahl der binnen sieben Tagen gemeldeten Neuinfektionen pro 100.000
Einwohner:innen lag laut RKI am Dienstagmorgen bundesweit bei 140,9. Am
Vortag gab das RKI diese Sieben-Tage-Inzidenz mit 129,2 an, vor einer Woche
lag sie bei 123.
Der bundesweite Sieben-Tage-R-Wert lag laut RKI-Lagebericht vom Montag bei
1,09 (Vortag: 1,08). Das bedeutet, dass 100 Infizierte rechnerisch 109
weitere Menschen anstecken. Der R-Wert sei weiter gestiegen, schreibt das
RKI. Die in den Tagen nach Ostern beobachtete Absenkung des Werts könnte an
der vorübergehend geringeren Testzahl gelegen haben. Auch der R-Wert kann
laut RKI erst in einigen Tagen wieder aussagekräftig bewertet werden. (dpa)
## Ärzt:innen: Bald über 6.000 Intensivbehandelte
Angesichts stark steigender Neuinfektionszahlen rechnen die Krankenhäuser
in Deutschland bereits für Ende April [2][mit 6.000 und mehr
Corona-Intensivpatient:innen]. Es sei davon auszugehen, dass
deutschlandweit täglich zwischen 50 und 100 neue Patient:innen
aufgenommen werden müssen, sagte der Präsident der Deutschen
Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin, Gernot
Marx, der „Augsburger Allgemeinen“ (Dienstag). Noch im April könne ein
Höchststand aller drei Pandemiewellen erreicht werden. „Die Situation ist
wirklich sehr, sehr angespannt“, sagte der Aachener Medizinprofessor.
Von allen Klinikstandorten werde berichtet, dass in der dritten Welle
deutlich jüngere Intensivpatient:innen aufgenommen werden, erklärte
Marx: „Wir sehen inzwischen sehr viele 40- bis 50-Jährige mit sehr schweren
Corona-Verläufen auf den Intensivstationen.“ In der ersten und zweiten
Welle seien unter 50-Jährige noch eine seltene Ausnahme gewesen. Der
Intensivmediziner-Präsident appellierte eindringlich an die Politik, so
schnell wie möglich einen strengen Lockdown einzuleiten. Bis die geplanten
Änderungen des Infektionsschutzgesetzes umgesetzt seien und sich auf den
Intensivstationen ein Effekt bemerkbar mache, würden 12 bis 14 Tage
vergehen.
Das Bundeskabinett berät am Dienstag über bundesweit einheitliche
Coronaregeln. Dafür soll ein Entwurf zur Änderung des
Infektionsschutzgesetzes auf den Weg gebracht werden. Die Bundesregierung
wird demnach ermächtigt, bei hohen Infektionszahlen eine „Notbremse“ zu
ziehen und deutlich striktere Kontaktbeschränkungen durchzusetzen. (epd)
## Britische Coronavariante wohl nicht tödlicher
Die zunächst in Großbritannien entdeckte Corona-Variante B.1.1.7 ist
aktuellen Studien zufolge ansteckender als die ursprüngliche Form,
allerdings nicht tödlicher. Zu diesem Schluss kommen Forscher:innen in
zwei separaten Studien, die am Dienstag in den Fachmagazinen „The Lancet
Infectious Diseases“ und „The Lancet Public Health“ veröffentlicht wurde…
Zuvor hatte es teilweise die Annahme gegeben, die Variante B.1.1.7 sei
nicht nur leichter übertragbar als die in Wuhan entdeckte Wildform des
Virus, sondern könne auch zu einer höheren Sterblichkeit unter den
Patient:innen führen.
In ihrer Studie untersuchten Forscher:innen des University College
London mit PCR-Tests die Viruslast von Infizierten und werteten die in
diesem Zeitraum aufgetretenen schweren Verläufe und Todesfälle aus. Bei
Infizierten mit der sogenannten britischen Variante stellten sie eine
höhere Viruslast fest. Der Anteil der Patient:innen, die an Covid-19
starben, war jedoch bei der Variante nicht erhöht.
Die andere in „The Lancet“ veröffentlichte Studie wertete Symptome von
Covid-Patient:innen aus, die diese über eine App des Gesundheitssystems
meldeten. Mittels Gensequenzierung stellten sie zudem fest, an welcher
Corona-Variante die Betroffenen erkrankt waren. Auch diese Studie stellte
keine signifikanten Unterschiede bei der Schwere der Erkrankung sowie bei
nachweisbaren Langzeitwirkungen einer Infektion fest. Die Forscher:innen
wiesen jedoch für die britische Variante eine deutliche Erhöhung des
R-Wertes nach, der die Entwicklung der Pandemie beschreibt. Das spricht
ebenfalls für eine erhöhte Übertragbarkeit der Variante.
Da die Studien beide im vergangenen Winter in London und Südengland
durchgeführt wurden, wo sich die Variante B.1.1.7 zu dieser Zeit rapide
ausbreitete, hatten die Forscher:innen eine gute Vergleichbarkeit beider
Varianten. Allerdings räumen die Wissenschaftler:innen ein, dass
zusätzliche Studien nötig seien, um die Erkenntnisse weiter zu bestätigen.
(dpa)
## Scholz: Notbremse bald beschlossen
Vize-Kanzler Olaf Scholz (SPD) zufolge kommt die Coronanotbremse am
Dienstag ins Kabinett, so dass einheitliche Regelungen oberhalb einer
Inzidenz von 100 in ganz Deutschland möglich werden. Dies sei sorgfältig
vorbereitet worden, sagt Scholz im „Deutschlandfunk“. Er sei daher fest
davon überzeugt, dass dies im Kabinett verabschiedet werde.
Auch Ausgangsbeschränkungen würden dann einheitlich geregelt. „Das ist das,
was jetzt notwendig ist: Regelungen, die im ganzen Bundesgebiet
überschaubar, nachvollziehbar für jeden einheitlich gelten.“
## Streit um Schnelltests in Unternehmen
Olaf Scholz stellt Unternehmen für regelmäßige Coronatests keine
Kompensation in Aussicht. Da sei nun eine nationale Kraftanstrengung der
Firmen nötig. „Da müssen alle mitmachen“, sagt der SPD-Kanzlerkandidat im
„Deutschlandfunk“. Die Verpflichtung, Mitarbeiter:innen in Büros und
Fabriken regelmäßige Tests anzubieten, sei richtig. Die angestrebte Marke,
dass dies mindestens 90 Prozent machten, sei bisher nicht erreicht worden.
„Den Übrigen helfen wir jetzt mit einer Verordnung.“ Es werde dabei eine
Dokumentationspflicht für bestellte Tests geben. Die Verordnung gelte nicht
nur für private Firmen, sondern auch den öffentlichen Dienst.
Auch Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) verteidigte das Vorhaben,
Arbeitgeber zu einem Schnelltest-Angebot für Präsenzbeschäftigte zu
verpflichten. Der Schritt sei nötig, weil die Pandemiezahlen
besorgniserregend seien, sagte Heil im ARD-Morgenmagazin. Zwar hätten schon
60 Prozent der Beschäftigten ein Testangebot. „Aber das reicht nicht.“ Das
Angebot müsse flächendeckend sein. „Das ist Aufwand, aber das ist nicht
unverhältnismäßig.“ Umfragen zeigten, dass 84 Prozent der Beschäftigten e…
solches Angebot wahrnehmen wollten. (rtr)
13 Apr 2021
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