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# taz.de -- Änderung des Infektionsschutzgesetzes: Politik ringt um Bundes-Not…
> Die Bundesregierung will das Infektionsschutzgesetz um eine
> Notbremsenregelung ergänzen. Weiter offen ist, ob der Bundesrat ebenso
> zustimmen muss.
Bild: Schon bald könnte es in Landkreisen mit Inzidenz über 100 zu Ausgangssp…
An diesem Dienstag will das Bundeskabinett eine bundeseinheitliche
[1][Notbremsenregelung] auf den Weg bringen. Wenn Bundestag und
Bundesländer kooperieren, könnte es schon am Wochenende in großen Teilen
Deutschlands [2][Ausgangssperren] und strenge Shutdowns geben.
Die Bundesregierung schlug am Wochenende eine Ergänzung des
Infektionsschutzgesetzes um eine Notbremsenregelung vor. Sollte der
Covid-19-Inzidenzwert in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt über
100 steigen, müsste dort automatisch das öffentliche Leben heruntergefahren
werden. BürgerInnen, die gegen Ausgangssperren verstoßen, und Unternehmen,
die trotz Verbots öffnen, müssten dann mit Geldbußen bis 1.000 Euro
rechnen.
Nach Angaben der Bundesregierung liegt der Inzidenzwert inzwischen in über
300 Kreisen über der Schwelle von 100. In rund 50 Kreisen stieg der Wert
sogar über die Grenze von 200. Hier müssten dann nach der geplanten
Regelung automatisch auch die Schulen geschlossen werden. Am Montag wurde
noch intensiv über den konkreten Inhalt des Gesetzes verhandelt. So
kritisierten FDP und Linke vor allem die geplanten Ausgangssperren als
unverhältnismäßig. Bei Abendspaziergängen an der frischen Luft sei die
Ansteckungsgefahr denkbar gering, hieß es.
Allerdings sieht die Bundesregierung auch deshalb Ausgangssperren vor, um
den Weg zu privaten Treffen in geschlossenen Räumen zu unterbinden.
Die Bundesregierung sucht bisher auch die Zustimmung einzelner
Oppositionsfraktionen, um die Mehrheit zu verbreitern. Formal begründet sie
dies damit, dass mit Zweidrittelmehrheit ein Fristverzicht für eine
beschleunigte Beschlussfassung im Bundestag möglich sei. Dies wäre aber
nicht erforderlich, wenn die Regierung den Gesetzentwurf als besonders
eilbedürftig einstuft.
## Rolle des Bundesrates unklar
Offen ist auch noch, ob der Bundesrat dem Gesetz zustimmen muss oder ob er
nur einen (überstimmbaren) Einspruch erheben kann. In beiden Fällen müsste
die Länderkammer aber noch in dieser Woche zu einer (virtuellen)
Sondersitzung zusammenkommen. Die meisten Änderungswünsche hatte bisher
Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) geäußert. Kretschmer
verlangte unter anderem, das Bundesgesetz solle keine Schulschließungen
anordnen können.
Auch auf Koalitionsebene wurde bis zuletzt verhandelt.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will [3][Betriebe verpflichten,]
ihren Beschäftigten mindestens einmal pro Woche einen Coronatest
anzubieten. Laut Regierungssprecher Steffen Seibert sollte dieses Vorhaben
mit der Einführung der Notbremse als Paket verhandelt werden.
12 Apr 2021
## LINKS
[1] /Gesetzentwurf-fuer-Corona-Notbremse/!5764772
[2] /Aktuelle-Nachrichten-in-der-Coronakrise/!5764845
[3] /Experte-fuer-Pflichttests-in-Firmen/!5760770
## AUTOREN
Christian Rath
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