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# taz.de -- Gesetzentwurf für Corona-Notbremse: 284 Kreise mit Ausgangssperre?
> Die Bundesregierung legt einen Entwurf für ein Notbremsen-Gesetz gegen
> die dritte Covid-Welle vor. AfD und FDP lehnen diesen ab.
Bild: Ausgangssperre, hier am Starnberger See: Der Bund will solche Maßnahmen …
BERLIN taz | In weiten Teilen Deutschlands soll bald eine
Corona-„Notbremse“ mit Ausgangssperre und Shutdown gelten. Das sieht ein
Gesetzentwurf vor, den die Bundesregierung am Samstag an Fraktionen und
Länder [1][zur Stellungnahme geschickt] hat. Der Gesetzentwurf liegt der
taz vor.
Konkret geht es um eine „Formulierungshilfe“ der Bundesregierung für die
Koalitionsfraktionen. CDU/CSU und SPD sollen den Gesetzentwurf dann sofort
in den Bundestag einbringen. Die Bundes-Notbremse soll in einem neuen
Paragraf 28b des Infektionsschutzgesetzes geregelt werden.
Sobald in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt der Inzidenzwert
(Zahl der Covid-Infektionen binnen 7 Tagen pro 100.000 EinwohnerInnen) über
100 steigt, sollen automatisch die im Gesetz festgelegten Maßnahmen in
Kraft treten. Dies betrifft derzeit nach Daten des Robert Koch-Instituts
284 von 412 Landkreisen.
Folgende Maßnahmen sollen zu dieser Notbremse gehören:
• Ausgangssperre von 21 Uhr bis 5 Uhr (Ausnahme: „gewichtige und
unabweisbare Gründe“ wie medizinische Notfälle oder berufliche Tätigkeiten)
• Einzelhandel ist geschlossen (Ausnahmen u. a.: Lebensmittel, Bücher,
Gartenbedarf)
• Gastronomie ist geschlossen (Ausnahme: Takeaway)
• Freizeit- und Kultureinrichtungen sind geschlossen
• Sport ist untersagt (Ausnahme 1: Individualsport allein oder zu zweit
oder mit dem eigenen Haushalt; Ausnahme 2: Profisport ohne Zuschauer)
• Private Treffen nur im eigenen Haushalt plus eine Person, maximal fünf
Personen (Ausnahme: Demos und Gottesdienste)
Eine ursprünglich vorgesehene Pflicht zum Homeoffice wurde im zweiten
Entwurf ersatzlos gestrichen. Ein höherer Inzidenzwert als 100 gilt nur für
Schulen: Präsenzunterricht kann bis zu einem Inzidenzwert von 200
stattfinden.
Der Gesetzentwurf soll in der [2][kommenden Woche] im Bundestag beschlossen
werden. Eine Zustimmung des Bundesrats ist bisher nicht vorgesehen.
Bisherige Änderungen des Infektionsschutzgesetzes waren aber
zustimmungspflichtig. Der neue Notbremsen-Paragraf 28b soll so lange in
Kraft bleiben, wie eine „epidemische Lage nationaler Tragweite“ vorliegt.
Darüber stimmt der Bundestag alle drei Monate ab.
## AfD und FDP lehnen den Gesetzentwurf ab
Statt dieser gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen soll die Bundesregierung
künftig bei einem Inzidenzwert über 100 per Rechtsverordnung [3][auch
andere Notbremse-Maßnahmen] anordnen können. Diese Maßnahmen könnten
strenger oder weniger streng sein. Außerdem könnte die Bundesregierung
dabei Sonderregeln für Geimpfte und Getestete aufstellen. Erforderlich wäre
dann die Zustimmung des Bundesrats, nicht aber die Zustimmung des
Bundestags.
Nach der AfD hat am Sonntag auch die FDP-Fraktion das Notbremsen-Gesetz
abgelehnt. Die Liberalen halten insbesondere die Ausgangssperre für
unverhältnismäßig.
11 Apr 2021
## LINKS
[1] /Anderung-des-Infektionsschutzgesetzes/!5764725
[2] /Kompetenzen-in-der-Pandemiepolitik/!5760383
[3] /Der-Bund-und-die-Pandemiebekaempfung/!5759271
## AUTOREN
Christian Rath
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