# taz.de -- Gesetzentwurf für Corona-Notbremse: 284 Kreise mit Ausgangssperre? | |
> Die Bundesregierung legt einen Entwurf für ein Notbremsen-Gesetz gegen | |
> die dritte Covid-Welle vor. AfD und FDP lehnen diesen ab. | |
Bild: Ausgangssperre, hier am Starnberger See: Der Bund will solche Maßnahmen … | |
BERLIN taz | In weiten Teilen Deutschlands soll bald eine | |
Corona-„Notbremse“ mit Ausgangssperre und Shutdown gelten. Das sieht ein | |
Gesetzentwurf vor, den die Bundesregierung am Samstag an Fraktionen und | |
Länder [1][zur Stellungnahme geschickt] hat. Der Gesetzentwurf liegt der | |
taz vor. | |
Konkret geht es um eine „Formulierungshilfe“ der Bundesregierung für die | |
Koalitionsfraktionen. CDU/CSU und SPD sollen den Gesetzentwurf dann sofort | |
in den Bundestag einbringen. Die Bundes-Notbremse soll in einem neuen | |
Paragraf 28b des Infektionsschutzgesetzes geregelt werden. | |
Sobald in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt der Inzidenzwert | |
(Zahl der Covid-Infektionen binnen 7 Tagen pro 100.000 EinwohnerInnen) über | |
100 steigt, sollen automatisch die im Gesetz festgelegten Maßnahmen in | |
Kraft treten. Dies betrifft derzeit nach Daten des Robert Koch-Instituts | |
284 von 412 Landkreisen. | |
Folgende Maßnahmen sollen zu dieser Notbremse gehören: | |
• Ausgangssperre von 21 Uhr bis 5 Uhr (Ausnahme: „gewichtige und | |
unabweisbare Gründe“ wie medizinische Notfälle oder berufliche Tätigkeiten) | |
• Einzelhandel ist geschlossen (Ausnahmen u. a.: Lebensmittel, Bücher, | |
Gartenbedarf) | |
• Gastronomie ist geschlossen (Ausnahme: Takeaway) | |
• Freizeit- und Kultureinrichtungen sind geschlossen | |
• Sport ist untersagt (Ausnahme 1: Individualsport allein oder zu zweit | |
oder mit dem eigenen Haushalt; Ausnahme 2: Profisport ohne Zuschauer) | |
• Private Treffen nur im eigenen Haushalt plus eine Person, maximal fünf | |
Personen (Ausnahme: Demos und Gottesdienste) | |
Eine ursprünglich vorgesehene Pflicht zum Homeoffice wurde im zweiten | |
Entwurf ersatzlos gestrichen. Ein höherer Inzidenzwert als 100 gilt nur für | |
Schulen: Präsenzunterricht kann bis zu einem Inzidenzwert von 200 | |
stattfinden. | |
Der Gesetzentwurf soll in der [2][kommenden Woche] im Bundestag beschlossen | |
werden. Eine Zustimmung des Bundesrats ist bisher nicht vorgesehen. | |
Bisherige Änderungen des Infektionsschutzgesetzes waren aber | |
zustimmungspflichtig. Der neue Notbremsen-Paragraf 28b soll so lange in | |
Kraft bleiben, wie eine „epidemische Lage nationaler Tragweite“ vorliegt. | |
Darüber stimmt der Bundestag alle drei Monate ab. | |
## AfD und FDP lehnen den Gesetzentwurf ab | |
Statt dieser gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen soll die Bundesregierung | |
künftig bei einem Inzidenzwert über 100 per Rechtsverordnung [3][auch | |
andere Notbremse-Maßnahmen] anordnen können. Diese Maßnahmen könnten | |
strenger oder weniger streng sein. Außerdem könnte die Bundesregierung | |
dabei Sonderregeln für Geimpfte und Getestete aufstellen. Erforderlich wäre | |
dann die Zustimmung des Bundesrats, nicht aber die Zustimmung des | |
Bundestags. | |
Nach der AfD hat am Sonntag auch die FDP-Fraktion das Notbremsen-Gesetz | |
abgelehnt. Die Liberalen halten insbesondere die Ausgangssperre für | |
unverhältnismäßig. | |
11 Apr 2021 | |
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## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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