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# taz.de -- Rechtslage bei Coronamaßnahmen: Was der Bundestag tun könnte
> Der Bund kann vorschreiben, wie die Bundesländer die Pandemie bekämpfen
> sollen. Ein Alleingang der Kanzlerin ist aber nicht möglich.
Bild: Unzufrieden mit der Ministerpräsidentenkonferenz: Angela Merkel am Sonnt…
Die Drohung ist ernst zu nehmen. Wenn die Bundesländer weiterhin die
notwendigen Maßnahmen gegen die dritte Welle verweigerten, könne der
Bundestag auch das Infektionsschutzgesetz ändern – [1][so Kanzlerin Angela
Merkel (CDU) in der Talkshow von Anne Will].
Bisher sind die Länder für die Lockdown-Politik weitgehend allein
verantwortlich. Das Infektionsschutzgesetz zählt zwar 17 zulässige
Maßnahmen auf (§ 28a), aber ob diese zum Einsatz kommen, entscheiden die
Landesregierungen per Verordnung.
Um eine einigermaßen einheitliche Linie zu verfolgen, versuchen sich die
Länder in regelmäßigen Bund-Länder-Konferenzen abzusprechen. Deren
Beschlüsse sind aber reine Empfehlungen. Die Kanzlerin ist bei diesen
Konferenzen zwar dabei und bereitet diese oft auch vor. Sie kann den
Ländern aber keine Vorgaben machen.
Wenn die Bundesregierung Lockdown-Regelungen mit bundesweiter
Verbindlichkeit beschließen wollte, könnte der Bundestag im
Infektionsschutzgesetz eine Verordnungsermächtigung für die Bundesregierung
einfügen. Für eine derartige Änderung wäre aber die Zustimmung des
Bundesrats erforderlich. Die ist wohl kaum zu erhalten, denn dann würden
die Länder ihre Steuerungsmöglichkeiten ganz aus der Hand geben. Auch
Merkel und Innenminister Horst Seehofer (CSU) streben wohl keine
Verordnungs-Ermächtigung für die Bundesregierung an.
## Eine andere Idee
Vielmehr wollen Merkel und Seehofer, dass der Bundestag die erforderlichen
Lockdown-Regeln direkt im Infektionsschutzgesetz regelt. Die bisher eher
vagen Vorgaben in Paragraph 28a könnten dann durch ein präzises Programm
ersetzt werden. Dort würde dann stehen, welche Maßnahme bei welchem
Inzidenzwert zu ergreifen ist und welche Voraussetzungen für welche
Öffnungsmaßnahme erforderlich sind.
Auch für eine derartige Änderung des Infektionsschutzgesetzes wäre die
Zustimmung des Bundesrats erforderlich. Dies klingt aufwendig, doch wenn
der politische Wille da ist, können Bundestag und Bundesrat binnen einer
Woche ein neues Gesetz beschließen. Merkel ging im Gespräch mit Anne Will
auch davon aus, dass eine Beteiligung des Bundesrats erforderlich ist.
Allerdings genügt im Bundesrat eine Mehrheit der Länder. Das heißt, nicht
jedes einzelne Land muss zustimmen. Die Regelungen würden dennoch in ganz
Deutschland gelten. Jede Änderung (wegen neuer Mutanten oder besserer
Impfstoffe) müsste dann aber wieder vom Bundestag beschlossen werden.
Innenminister Seehofer hat nun noch eine dritte Möglichkeit ins Spiel
gebracht. Statt das Infektionsschutzgesetz zu ändern, könnte der Bundestag
auch ein eigenes Gesetz beschließen, eine Art Corona-Gesetz. Hierfür wäre
die Zustimmung des Bundesrats nicht erforderlich. Diese Variante könnte
zumindest als ultimative Drohkulisse genutzt werden. Aber eigentlich kann
die Bundesregierung kein Interesse daran haben, ihre Politik gegen eine
Mehrheit der Länder durchzusetzen. Denn die härtesten Verbote nützen wenig,
wenn Landesbehörden und Landespolizei vor Ort nicht richtig kontrollieren.
30 Mar 2021
## LINKS
[1] /Angela-Merkel-bei-Anne-Will/!5761783
## AUTOREN
Christian Rath
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