# taz.de -- Änderung des Infektionsschutzgesetzes: Ende des Konsensnebels | |
> Die Rückkehr zur verfassungsrechtlichen Normalität macht sichtbar, wer | |
> für die Pandemiebekämpfung eigentlich zuständig ist: die Bundesregierung. | |
Bild: Hier muss in Zukunft wieder mehr Verantwortung getragen werden: Bundeskan… | |
Die geplante Änderung des Bundesinfektionsschutzgesetzes ist eine | |
begrüßenswerte Rückkehr zur verfassungsrechtlichen Normalität. Bisher hat | |
sich die Bundesregierung aus der Verantwortung gestohlen. Das | |
Infektionsschutzgesetz delegierte die Entscheidungen durch | |
Verordnungsermächtigung auf die Landesregierungen. Der Inhalt der | |
Corona-Verordnungen der Länder wurde zugleich durch informelle [1][Treffen | |
der Ministerpräsidenten mit der Kanzlerin] koordiniert. | |
Auf diese Weise trugen für die getroffenen Maßnahmen letztlich weder die | |
Länder noch der Bund die Verantwortung. Die Verantwortung verschwand | |
vielmehr im Konsensnebel eines rechtlich nicht existierenden Gremiums. Der | |
Bund besitzt aber nach dem Grundgesetz durchaus die Kompetenz, selbst durch | |
Gesetz alle pandemiebezogenen Entscheidungen wie beispielsweise | |
Kontaktverbote, Ausgangssperren und Schulschließungen zu treffen. Ein | |
derartiges Gesetz bedarf rechtlich nicht einmal der Zustimmung des | |
Bundesrats. | |
Sind diese Entscheidungen einmal gesetzlich getroffen, haben die | |
Länderverwaltungen diese zu beachten und zu vollziehen, wie das auch in | |
vielen anderen Bereichen selbstverständlich ist. Die Länder werden über den | |
Bundesrat im vom Grundgesetz vorgesehenen – bescheidenen – Umfang eines | |
Einspruchsrechts beteiligt. Wird es genutzt, kann das Inkrafttreten des | |
Gesetzes allenfalls verzögert werden. | |
Damit endet die unhaltbare Situation, dass über informelle Konsensrunden | |
jedem Ministerpräsidenten faktisch ein Vetorecht über die gesamte | |
Pandemiepolitik zukam und man sich nur noch auf den kleinsten gemeinsamen | |
Nenner einigte, [2][um diesen später in jedem Land auch noch | |
unterschiedlich zu interpretieren]. Die Rückkehr zur verfassungsrechtlichen | |
Normalität kann nicht garantieren, [3][dass die Bundesrepublik bestmöglich | |
durch die Pandemie geführt wird]. Sie macht aber sichtbar, wo die zentrale | |
Verantwortung für die Pandemiebekämpfung liegt: bei der Bundesregierung und | |
ihrer Parlamentsmehrheit. | |
13 Apr 2021 | |
## LINKS | |
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[2] /Verordnungen-der-Laender/!5743000 | |
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## AUTOREN | |
Christoph Schönberger | |
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