Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Änderung des Infektionsschutzgesetzes: Ende des Konsensnebels
> Die Rückkehr zur verfassungsrechtlichen Normalität macht sichtbar, wer
> für die Pandemiebekämpfung eigentlich zuständig ist: die Bundesregierung.
Bild: Hier muss in Zukunft wieder mehr Verantwortung getragen werden: Bundeskan…
Die geplante Änderung des Bundesinfektionsschutzgesetzes ist eine
begrüßenswerte Rückkehr zur verfassungsrechtlichen Normalität. Bisher hat
sich die Bundesregierung aus der Verantwortung gestohlen. Das
Infektionsschutzgesetz delegierte die Entscheidungen durch
Verordnungsermächtigung auf die Landesregierungen. Der Inhalt der
Corona-Verordnungen der Länder wurde zugleich durch informelle [1][Treffen
der Ministerpräsidenten mit der Kanzlerin] koordiniert.
Auf diese Weise trugen für die getroffenen Maßnahmen letztlich weder die
Länder noch der Bund die Verantwortung. Die Verantwortung verschwand
vielmehr im Konsensnebel eines rechtlich nicht existierenden Gremiums. Der
Bund besitzt aber nach dem Grundgesetz durchaus die Kompetenz, selbst durch
Gesetz alle pandemiebezogenen Entscheidungen wie beispielsweise
Kontaktverbote, Ausgangssperren und Schulschließungen zu treffen. Ein
derartiges Gesetz bedarf rechtlich nicht einmal der Zustimmung des
Bundesrats.
Sind diese Entscheidungen einmal gesetzlich getroffen, haben die
Länderverwaltungen diese zu beachten und zu vollziehen, wie das auch in
vielen anderen Bereichen selbstverständlich ist. Die Länder werden über den
Bundesrat im vom Grundgesetz vorgesehenen – bescheidenen – Umfang eines
Einspruchsrechts beteiligt. Wird es genutzt, kann das Inkrafttreten des
Gesetzes allenfalls verzögert werden.
Damit endet die unhaltbare Situation, dass über informelle Konsensrunden
jedem Ministerpräsidenten faktisch ein Vetorecht über die gesamte
Pandemiepolitik zukam und man sich nur noch auf den kleinsten gemeinsamen
Nenner einigte, [2][um diesen später in jedem Land auch noch
unterschiedlich zu interpretieren]. Die Rückkehr zur verfassungsrechtlichen
Normalität kann nicht garantieren, [3][dass die Bundesrepublik bestmöglich
durch die Pandemie geführt wird]. Sie macht aber sichtbar, wo die zentrale
Verantwortung für die Pandemiebekämpfung liegt: bei der Bundesregierung und
ihrer Parlamentsmehrheit.
13 Apr 2021
## LINKS
[1] /Bund-Laender-Runde-zur-Coronakrise/!5760114
[2] /Verordnungen-der-Laender/!5743000
[3] /Coronapolitik-von-Bund-und-Laendern/!5758620
## AUTOREN
Christoph Schönberger
## TAGS
Schwerpunkt Coronavirus
Schwerpunkt Grundgesetz
Bundestag
Bundesrat
Schwerpunkt Coronavirus
GNS
Schwerpunkt Coronavirus
Schwerpunkt Coronavirus
Schwerpunkt Angela Merkel
## ARTIKEL ZUM THEMA
Änderung des Infektionsschutzgesetzes: Politik ringt um Bundes-Notbremse
Die Bundesregierung will das Infektionsschutzgesetz um eine
Notbremsenregelung ergänzen. Weiter offen ist, ob der Bundesrat ebenso
zustimmen muss.
Zuständigkeiten in der Pandemiepolitik: Abgeordnete für mehr Macht für Bund
Rund 50 Bundestagsabgeordnete von CDU/CSU wollen dem Bund ermöglichen,
Corona-Beschränkungen zu erlassen. Die Grünen wären dabei.
Rechtslage bei Coronamaßnahmen: Was der Bundestag tun könnte
Der Bund kann vorschreiben, wie die Bundesländer die Pandemie bekämpfen
sollen. Ein Alleingang der Kanzlerin ist aber nicht möglich.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.