| # taz.de -- Änderung des Infektionsschutzgesetzes: Ende des Konsensnebels | |
| > Die Rückkehr zur verfassungsrechtlichen Normalität macht sichtbar, wer | |
| > für die Pandemiebekämpfung eigentlich zuständig ist: die Bundesregierung. | |
| Bild: Hier muss in Zukunft wieder mehr Verantwortung getragen werden: Bundeskan… | |
| Die geplante Änderung des Bundesinfektionsschutzgesetzes ist eine | |
| begrüßenswerte Rückkehr zur verfassungsrechtlichen Normalität. Bisher hat | |
| sich die Bundesregierung aus der Verantwortung gestohlen. Das | |
| Infektionsschutzgesetz delegierte die Entscheidungen durch | |
| Verordnungsermächtigung auf die Landesregierungen. Der Inhalt der | |
| Corona-Verordnungen der Länder wurde zugleich durch informelle [1][Treffen | |
| der Ministerpräsidenten mit der Kanzlerin] koordiniert. | |
| Auf diese Weise trugen für die getroffenen Maßnahmen letztlich weder die | |
| Länder noch der Bund die Verantwortung. Die Verantwortung verschwand | |
| vielmehr im Konsensnebel eines rechtlich nicht existierenden Gremiums. Der | |
| Bund besitzt aber nach dem Grundgesetz durchaus die Kompetenz, selbst durch | |
| Gesetz alle pandemiebezogenen Entscheidungen wie beispielsweise | |
| Kontaktverbote, Ausgangssperren und Schulschließungen zu treffen. Ein | |
| derartiges Gesetz bedarf rechtlich nicht einmal der Zustimmung des | |
| Bundesrats. | |
| Sind diese Entscheidungen einmal gesetzlich getroffen, haben die | |
| Länderverwaltungen diese zu beachten und zu vollziehen, wie das auch in | |
| vielen anderen Bereichen selbstverständlich ist. Die Länder werden über den | |
| Bundesrat im vom Grundgesetz vorgesehenen – bescheidenen – Umfang eines | |
| Einspruchsrechts beteiligt. Wird es genutzt, kann das Inkrafttreten des | |
| Gesetzes allenfalls verzögert werden. | |
| Damit endet die unhaltbare Situation, dass über informelle Konsensrunden | |
| jedem Ministerpräsidenten faktisch ein Vetorecht über die gesamte | |
| Pandemiepolitik zukam und man sich nur noch auf den kleinsten gemeinsamen | |
| Nenner einigte, [2][um diesen später in jedem Land auch noch | |
| unterschiedlich zu interpretieren]. Die Rückkehr zur verfassungsrechtlichen | |
| Normalität kann nicht garantieren, [3][dass die Bundesrepublik bestmöglich | |
| durch die Pandemie geführt wird]. Sie macht aber sichtbar, wo die zentrale | |
| Verantwortung für die Pandemiebekämpfung liegt: bei der Bundesregierung und | |
| ihrer Parlamentsmehrheit. | |
| 13 Apr 2021 | |
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| [2] /Verordnungen-der-Laender/!5743000 | |
| [3] /Coronapolitik-von-Bund-und-Laendern/!5758620 | |
| ## AUTOREN | |
| Christoph Schönberger | |
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