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# taz.de -- Verfahren gegen Pop-up-Radspuren: Pop-down für Radspur-Klage
> Ein AfD-Politiker hat seine Klage gegen Berliner Pop-up-Radspuren
> zurückgezogen. Ganz überraschend kam das nicht.
Bild: Wie hier am Halleschen Ufer können die neuen Radspuren auf Dauer bleiben
Der AfD-Abgeordnete Frank Scholtysek, der im vergangenen Sommer vor dem
Verwaltungsgericht gegen acht Pop-up-Radspuren geklagt hatte, hat die Klage
nun zurückgezogen. Das bestätigte ein Sprecher des Verwaltungsgerichts
gegenüber der taz. Damit ist auch das laufende Beschwerdeverfahren vor dem
Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hinfällig, das die
Senatsverkehrsverwaltung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts
angestrengt hatte.
Als Erste [1][verkündete es Senatorin Regine Günther] (Grüne) am
Donnerstagabend auf Twitter: „Sehr gute Neuigkeiten: Die Klage gegen die
Pop-up-Radfahrstreifen vor dem Verwaltungsgericht Berlin ist
zurückgenommen. Das Verfahren wurde eingestellt. Eine wichtige Etappe für
mehr Verkehrssicherheit.“ Mehr wollten Günther oder ihre Verwaltung dazu
auch am Freitag nicht sagen. Nichts zu hören war auch von der AfD, wobei
deren Abgeordneter die Klage als Privatperson eingereicht hatte.
Triumphiert hatten die Rechten allerdings im September nach dem Urteil des
Verwaltungsgerichts. Das hatte befunden, die seit dem Frühjahr errichteten
Pop-up-Radwege seien rechtswidrig und müssten entfernt werden. Damals hieß
es auf Twitter: „AfD wirkt! Großer Erfolg vor dem Verwaltungsgericht“, und:
„Das zeigt, wie R2G das Recht beugt. Wir lassen den Senat damit nicht
davonkommen.“
Der Rückzug der Klage kommt nicht völlig überraschend, denn auf Günthers
Beschwerde hin hatte das OVG bereits im Herbst per Eilentscheidung den
Abbau der Spuren auf Eis gelegt und verlautbart, der Beschluss der
Erstinstanz sei [2][„mit überwiegender Wahrscheinlichkeit im Ergebnis
fehlerhaft“]. Dazu trug auch bei, dass die Senatsverwaltung die vom
Verwaltungsgericht vermissten Gefahrenprognosen als Begründung für die
Radspuren nachlieferte.
Mit der Einstellung des Verfahrens bleibt allerdings bis auf Weiteres
ungeklärt, ob die Verwaltung weiterhin für jede einzelne geschützte Radspur
– ob „Pop-up“ oder dauerhaft – eine solche spezifische Gefahrenprognose
vorlegen muss. Nach der ursprünglichen Lesart der Straßenverkehrsordnung
durch die Verkehrsverwaltung wäre das nicht notwendig: Der stark zunehmende
Radverkehr würde die Notwendigkeit sichererer Spuren pauschal
rechtfertigen.
## „Jetzt den roten Teppich ausrollen“
Der Berliner Landesverband des ADFC begrüßte am Freitag die Neuigkeit: „Die
Pop-up-Radwege sind endgültig rechtssicher“, sagte Sprecherin Lisa Feitsch
zur taz, „das ist großartig und das haben wir erwartet.“ Es sei klar, dass
der Fahrrad-Boom anhalten werde, deshalb sei „jetzt der ideale Zeitpunkt
für Berlin, den Radfahrenden den roten Teppich auszurollen, damit alle
sicher im Verkehr unterwegs sind“.
Die Senatsverwaltung und die Bezirke müssten die verbleibende Zeit bis zu
den Wahlen im September nutzen, um die noch provisorisch angeordneten
Radwege zu verstetigen und mehr geschützte, breite Radwege im
Pop-up-Verfahren auf die Straße zu bringen, forderte Feitsch. „So schafft
Berlin ein Stück mehr des Mobilitätsgesetzes auf die Straße und zeigt, wie
ernst es der Stadt mit dem Klimaschutz ist.“
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bezeichnete die Rücknahme der Klage als
„Richtungsentscheid für viele neue Radwege in deutschen Städten“. „Damit
verbleiben keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit von kurzfristig umgesetzten
Pop-up-Radwegen“, so DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch. Stadtverwaltungen im
ganzen Land hätten nun „keine Ausrede mehr, die notwendige Umwidmung von
Straßenflächen in geschützte Radwege zu verweigern oder um Jahre zu
verzögern“.
19 Feb 2021
## LINKS
[1] https://twitter.com/RegineGuenther/status/1362455725025472519
[2] /Gericht-zu-Pop-up-Radspuren-in-Berlin/!5738392
## AUTOREN
Claudius Prößer
## TAGS
Schwerpunkt AfD in Berlin
Regine Günther
Pop-up-Bikelane
Oberverwaltungsgericht
Polizei Berlin
Radverkehr
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