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# taz.de -- Grüne Hochschulpolitik in Hamburg: Eine kleine Studiengebühr
> Wissenschaftssentorin Fegebank will Unis erlauben, Geld für Eingangstests
> zu nehmen. Die Grünen-Basis protestiert, da Bildung kostenfrei bleiben
> soll.
Bild: Der Traum vieler Schulabgänger*innen: im Medizinstudium zu lernen, wie m…
Hamburg taz | Führt ausgerechnet die grüne Wissenschaftssenatorin Katharina
Fegebank in Hamburg wieder Studiengebühren ein? Diesen Vorwurf erhebt die
[1][studentische Gruppe Campus Grün]. Zwischen 35 und 100 Euro könne ein
Eingangstest für das Medizinstudium künftig kosten. „Für uns ist das sehr
schwierig. Unsere Position ist, es sollen Gebühren abgeschafft werden“,
sagt Campus-Grün-Sprecher Armin Günther.
Darum geht es: Wer bisher ein sehr gutes Abitur hatte, das aber nicht gut
genug für ein Medizinstudium war, konnte mit einem kostenlosen Test seine
Chancen auf einen Studienplatz verbessern. Seit diesem Jahr ist das anders.
Am sogenannten „[2][Ham-Nat]“, dem Hamburger Naturwissenschaftstest, kann
nun jeder Interessierte teilnehmen. Das ist Teil der Änderungen in Folge
eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts von 2017. Darin forderten die
Karlsruher Richter unter anderem, dass alle Studienanwärter Zugang zu so
einem Test haben müssen.
Fegebank nahm dieses Urteil zum Anlass, um eine Anpassung des hiesigen
Hochschulgesetzes vorzunehmen. Etwas [3][versteckt in der „Drucksache
22/1502“], die Verschiedenes regelt, befindet sich die Neufassung des
Paragrafen 6b. Dort steht nun: Hochschulen dürften „im Rahmen der
Hochschulzulassung aufgrund von Satzungen Gebühren erheben“. Und dazu
zählten „insbesondere Studieneignungstest und Aufnahmeprüfungen“. In der
Begründung heißt es, es handele sich dabei um eine „redaktionelle
Klarstellung“.
Allerdings ist die Sache etwas heikel, weil erst am 20. Juni der
Akademische Senat der Uni Hamburg, zu dem auch die Medizinische Fakultät
gehört, eine neue Satzung für Studieneingangstests verabschiedete. Darin
heißt es: „Der Test ist gebührenfrei.“ Diese wurde vom Uni-Präsidium
genehmigt.
Fegebank fand allerdings einen Weg, um diesen Beschluss zu ignorieren: Ihr
„Gesetz zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften zu
Studieneingangstests und deren Finanzierung“ besteht aus zwei Artikeln. Im
zweiten soll nun das sogenannte Gesetz zur Uniklink Eppendorf (UKE-Gesetz)
verändert und dem Dekan der Medizinischen Fakultät das Recht übertragen
werden, Gebühren festzulegen. Sprich: Dann hätte die Uni das nicht mehr zu
regeln.
In der Sitzung des Wissenschaftsausschusses vom 10. November kam die Sache
zur Sprache. Ein Wortprotokoll gibt es nicht, aber die Gruppe Campus Grün
zitiert in ihrer Pressemitteilung aus der Sitzung. Unter anderem hätten
Vertreter der Wissenschaftsbehörde gesagt, die Gebühren seien nötig, weil
durch den erweiterten Zugang zu den Tests mit höheren Anmeldezahlen zu
rechnen sei.
Das sei keine „redaktionelle Richtigstellung“, sondern eine „handfeste
haushaltspolitische Richtungsentscheidung“, schreibt Campus-Grün. Mit dem
Drucksachen-Antrag würde Rot-Grün „eine neue finanzielle Hürde ins
Hamburger Bildungssystem einziehen“. Ein Medizinstudium würde „als Privileg
für finanziell besser gestellte zementiert“, kritisiert Studentin Nadja Abd
El Hafez.
Nicht nur der Nachwuchs, auch Abgeordnete reagierten ungehalten. Zu sagen,
solche Gebühren wären okay, ginge „an der Lebensrealität vieler Studis
vorbei“, twitterte die Grünen-Abgeordnete Ivy May Müller. Und ihre
Fraktionskollegin, die wissenschaftspolitische Sprecherin Miriam Block,
twitterte: „Im Koalitionsvertrag steht kostenfreie Bildung. Das bedeutet
aus meiner Sicht auch keine Gebühren im Rahmen von Hochschulzulassung. Das
werde ich im Übrigen im Ausschuss auch gleich sagen.“
Die Sache erregt auch bundesweit Aufmerksamkeit, haben die Grünen
kostenfreie Bildung doch gerade erst ins Programm aufgenommen. „Erst hat
man Gebühren nach und nach abgeschafft, jetzt führt man sie nach und nach
wieder ein“, sorgt sich Paul Klär vom [4][Freien Zusammenschluss der
Student*innenschaften] (FZS) in Berlin, der rund 800.000 Studierende
vertritt.
Zwar gebe es bereits einen privat zu finanzierenden „Test für medizinische
Studiengänge“ (TMS), den Bewerber an 18 verschiedenen Hochschulen für sich
zur Chancenverbesserung nutzen könnten, doch dass in Hamburg eine
Hochschule für ihren Test eigene Gebühren nehme, sei bundesweit einmalig.
„Gerade in Medizin bewirbt man sich nie nur an einer Uni“, sagt Klär. Da
kämen Kosten zusammen. Denn auch An- und Abfahrt, Kost und Logie gingen ins
Portemonnaie.
Die Hamburger Wissenschaftsbehörde argumentiert nun, die Organisation der
Tests sei durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts „deutlich
aufwendiger“ geworden. Ihr Sprecher Jon Mendrala erklärt, eine Gebühr könne
immer dort erhoben werden, „wo auf Veranlassung einer einzelnen Person eine
staatliche Dienstleistung vorgenommen werde: wie zum Beispiel auch bei
Eheschließung, Ausweiserstellung, Bauantrag, Einleitung von Abwasser etc.“.
Der Begriff Studiengebühr sei falsch.
Wann die Gebühr fällig wird, steht laut Mendrala derzeit noch nicht fest.
Als Höhe stünden 35 Euro im Raum, durch die Coronapandemie könnte sie „aber
noch etwas teurer werden“.
Das Gesetz wird voraussichtlich am 16. Dezember in der Bürgerschaft
verabschiedet. Nach taz-Information soll es zuvor noch eine Stellungnahme
des Akademischen Senats der Uni an die Fachpolitischen Sprecher der
Parteien geben. Es sei nicht in Ordnung, gar nicht gefragt worden zu sein.
4 Dec 2020
## LINKS
[1] https://www.campusgruen.org/news/Versteckte_Studiengeb%C3%BChren__63___-_Wi…
[2] https://www.uke.de/studium-lehre/studienentscheidung/auswahlverfahren/vorbe…
[3] https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/72676/haushaltsplan_2019_2…
[4] https://www.fzs.de/
## AUTOREN
Kaija Kutter
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