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# taz.de -- Semesterbeitrag an Hamburger Unis: Wer nicht zahlt, der fliegt
> Obwohl der Semesterstart verschoben wurde, sollen die Studierenden zum 1.
> April den Semesterbeitrag zahlen. Der AStA fordert eine
> Fristverlängerung.
Bild: Derzeit wenig benötigt: Wegweiser auf dem Campus der Universität Hamburg
Hamburg taz | Bis spätestens zum 1. April 2020 muss jeder Student der
Universität Hamburg 328 Euro überweisen. Wer den Semesterbeitrag nicht
zahlt, dem droht die Exmatrikulation. Der Start des Sommersemesters wird in
diesem Jahr wegen der Corona-Pandemie auf den 20. April verschoben. Und
selbst das ist unsicher, wie die Universität auf ihrer Internetseite
schreibt: „Ob und in welcher Form die Lehre am 20. April tatsächlich
aufgenommen werden kann, ist zurzeit noch offen.“
Die Frist für den Semesterbeitrag bleibt aber der 1. April. Ein Unding,
findet der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA). In einem offenen Brief
fordert er das Präsidium der Uni Hamburg dazu auf, die Frist für den
Semesterbeitrag um einen Monat auf den 1. Mai zu verschieben. Außerdem
dürfe denen, die den Betrag nicht überweisen können, „keine Exmatrikulation
drohen“.
Der AStA-Vorsitzende Karim Kuropka sagt: „Die Corona-Krise trifft prekär
beschäftigte Studierende besonders hart, viele haben schon im März kein
Geld für die Miete oder Lebensmittel – der Semesterbeitrag ist für viele
gerade unmöglich zu zahlen.“ Grund für die finanzielle Misere sei das
Wegbrechen der Nebenjobs in der Gastronomie, Kinos, Theatern oder auf
Messen.
Die Not der Student*innen bemisst der AStA auch an der aktuell großen
Nachfrage an Darlehen. Wer nachweisen kann, dass er bedürftig ist, dem
überweist der AStA den Semesterbeitrag; die Rückzahlung geschieht in Raten.
Doch diese Mittel seien begrenzt, sagt Kuropka. „Wir wissen, dass wir mit
der Forderung etwas spät dran sind.“ Die Fristverlängerung sei ein
Kompromiss.
Natürlich hätte man auch eine Aussetzung des Semesterbeitrages fordern
können, aber „das wäre unsolidarisch“, findet Kuropka. Denn der größte
Anteil des Semesterbeitrages fließe in Leistungen für die Studierenden wie
das Semesterticket oder das Studierendenwerk.
Die Angst vor einer Exmatrikulation verschärfe die ohnehin angespannte
Lage. Zwar könne diese, sobald der Semesterbeitrag nachträglich überwiesen
sei, wieder rückgängig gemacht werden, doch die Konsequenzen aus der
Exmatrikulation seien dann längst im Gange, warnt Kuropka. „Dann hat die
Krankenkasse schon den Beitragssatz erhöht und so weiter.“ Das solle den
Studenten erspart bleiben.
Das Uni-Präsidium hat sich gegenüber dem AStA bisher noch nicht zu dem
Brief geäußert. Man wisse aber, dass „die Studierenden natürlich von der
Ausbreitung des Corona-Virus ebenfalls stark betroffen sind, insbesondere
in Fällen, in denen zusätzliche Verdienstmöglichkeiten weggefallen sind“.
Immerhin gebe es Entwarnung für alle BAföG-Bezieher*innen. Das
Bundesforschungsministerium habe sichergestellt, dass aus der Verschiebung
des Vorlesungsbeginns keine Nachteile entstehen. Was den Semesterbeitrag
betreffe, stehe die Hochschulleitung mit der Wissenschaftsbehörde in
Kontakt. „Eine Regelung soll nächste Woche erreicht werden“, sagt die
Leiterin des Präsidialbereichs der Uni, Rosalie Förster.
Den Austausch mit der Uni bestätigt auch die Wissenschaftsbehörde. Die
Pressestelle beteuert: „Weder dem Studierendenwerk noch den Hochschulen
sollen hieraus finanzielle Nachteile entstehen.“ Karim Kuropka vom AStA ist
vorsichtig optimistisch. In einem Gespräch mit der Vizepräsidentin der Uni
vor einer Woche sei von einer Fristverlängerung noch keine Rede gewesen.
Nun gebe es aber neue Gesprächsangebote.
30 Mar 2020
## AUTOREN
Juliane Preiß
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