| # taz.de -- Bamf-Krampf in Bremen: Skandal verpufft | |
| > Das Bremer Landgericht weist die Anklage im Bamf-Skandal fast ganz | |
| > zurück. Asylrechtlich ist der Bremer Außenstellenleiterin nichts | |
| > vorzuwerfen. | |
| Bild: Das Bamf: Skandalöse Asylrechtsverstöße hat es in Bremen laut Landgeri… | |
| Bremen taz | Nicht zur Verhandlung zugelassen wird der größte Teil der | |
| Anklage im sogenannten Bamf-Skandal. Das hat das Landgericht Bremen am | |
| Freitag mitgeteilt. Die 250-seitige Anklageschrift beruhte auf im Jahr 2018 | |
| [1][mit großem medialen Getöse] erhobenen Vorwürfen gegen die derzeit | |
| beurlaubte Leiterin der Außenstelle des Bundesamts für Migration und | |
| Flüchtlinge (Bamf), Ulrike B.: Sie wurde bezichtigt, massenhaft Menschen | |
| ohne ausreichende Grundlage Asyl gewährt zu haben. | |
| Die gebildete Ermittlungsgruppe aus Staatsanwaltschaft, Polizei und | |
| Mitarbeiter*innen der Bamf-Zentrale in Nürnberg war mit bis zu 44 Personen | |
| die größte, die es in Bremen seit Menschengedenken gegeben hatte. Im Laufe | |
| von mehr als einem Jahr hatte sie 121 vermeintliche Straftaten Ulrike B.s | |
| zu erkennen geglaubt. | |
| Allerdings: Mehrere der dort als Straftaten gewerteten Bescheide waren | |
| [2][inzwischen von den Verwaltungsgerichten bestätigt worden] – | |
| rechtskräftig. Dabei ging es meist um Dublin-Verfahren. Laut | |
| Dublin-Abkommen sollen Geflüchtete in das EU-Land abgeschoben werden, in | |
| dem sie zuerst einen Asylantrag gestellt haben. | |
| Eine solche Praxis jedoch ist illegal, wenn den Betroffenen dort eine | |
| menschenrechtswidrige Behandlung droht. Laut Europäischem Gerichtshof und | |
| Bundesverwaltungsgericht ist das in Bulgarien oft der Fall. Von Ulrike B. | |
| ausgestellte Aufenthaltstitel, die solche Abschiebungen verhinderten, hatte | |
| das Bamf offenbar zurückgenommen – war aber damit vor Gericht gescheitert. | |
| ## Nur noch wenig substanzielle Vorwürfe sind übrig | |
| Diese Entscheide hatten die Ankläger nicht näher berücksichtigt – und die | |
| Erteilung legaler Aufenthaltstitel einfach weiter als kriminelles Handeln | |
| eingestuft. Nach über einem Jahr der Prüfung hält das Landgericht nun die | |
| Vorwürfe gegen Ulrike B. und vermeintliche Mittäter nur in einer Handvoll | |
| Fälle für so substanziell, dass verhandelt werden muss. | |
| So wird der Hildesheimer Anwalt Irfan C. weiter verdächtigt, vier Ausländer | |
| eingeschleust und zwei zur missbräuchlichen Asylantragstellung verleitet zu | |
| haben. Bei Ulrike B. ist von möglicher Vorteilsnahme die Rede: So sind zwei | |
| Hotelübernachtungen im Gegenwert von 65 Euro offenbar nicht ordnungsgemäß | |
| quittiert oder die Belege nicht regelkonform abgeheftet worden. Noch ist | |
| der Beschluss des Gerichts, die Anklage nicht anzunehmen, nicht | |
| rechtskräftig. | |
| 6 Nov 2020 | |
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| ## AUTOREN | |
| Benno Schirrmeister | |
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