# taz.de -- Bamf-Krampf in Bremen: Skandal verpufft | |
> Das Bremer Landgericht weist die Anklage im Bamf-Skandal fast ganz | |
> zurück. Asylrechtlich ist der Bremer Außenstellenleiterin nichts | |
> vorzuwerfen. | |
Bild: Das Bamf: Skandalöse Asylrechtsverstöße hat es in Bremen laut Landgeri… | |
BREMEN taz | Nicht zur Verhandlung zugelassen wird der größte Teil der | |
Anklage im sogenannten Bamf-Skandal. Das hat das Landgericht Bremen am | |
Freitag mitgeteilt. Die 250-seitige Anklageschrift beruhte auf im Jahr 2018 | |
[1][mit großem medialen Getöse] erhobenen Vorwürfen gegen die derzeit | |
beurlaubte Leiterin der Außenstelle des Bundesamts für Migration und | |
Flüchtlinge (Bamf), Ulrike B.: Sie wurde bezichtigt, massenhaft Menschen | |
ohne ausreichende Grundlage Asyl gewährt zu haben. | |
Die gebildete Ermittlungsgruppe aus Staatsanwaltschaft, Polizei und | |
Mitarbeiter*innen der Bamf-Zentrale in Nürnberg war mit bis zu 44 Personen | |
die größte, die es in Bremen seit Menschengedenken gegeben hatte. Im Laufe | |
von mehr als einem Jahr hatte sie 121 vermeintliche Straftaten Ulrike B.s | |
zu erkennen geglaubt. | |
Allerdings: Mehrere der dort als Straftaten gewerteten Bescheide waren | |
[2][inzwischen von den Verwaltungsgerichten bestätigt worden] – | |
rechtskräftig. Dabei ging es meist um Dublin-Verfahren. Laut | |
Dublin-Abkommen sollen Geflüchtete in das EU-Land abgeschoben werden, in | |
dem sie zuerst einen Asylantrag gestellt haben. | |
Eine solche Praxis jedoch ist illegal, wenn den Betroffenen dort eine | |
menschenrechtswidrige Behandlung droht. Laut Europäischem Gerichtshof und | |
Bundesverwaltungsgericht ist das in Bulgarien oft der Fall. Von Ulrike B. | |
ausgestellte Aufenthaltstitel, die solche Abschiebungen verhinderten, hatte | |
das Bamf offenbar zurückgenommen – war aber damit vor Gericht gescheitert. | |
## Nur noch wenig substanzielle Vorwürfe sind übrig | |
Diese Entscheide hatten die Ankläger nicht näher berücksichtigt – und die | |
Erteilung legaler Aufenthaltstitel einfach weiter als kriminelles Handeln | |
eingestuft. Nach über einem Jahr der Prüfung hält das Landgericht nun die | |
Vorwürfe gegen Ulrike B. und vermeintliche Mittäter nur in einer Handvoll | |
Fälle für so substanziell, dass verhandelt werden muss. | |
So wird der Hildesheimer Anwalt Irfan C. weiter verdächtigt, vier Ausländer | |
eingeschleust und zwei zur missbräuchlichen Asylantragstellung verleitet zu | |
haben. Bei Ulrike B. ist von möglicher Vorteilsnahme die Rede: So sind zwei | |
Hotelübernachtungen im Gegenwert von 65 Euro offenbar nicht ordnungsgemäß | |
quittiert oder die Belege nicht regelkonform abgeheftet worden. Noch ist | |
der Beschluss des Gerichts, die Anklage nicht anzunehmen, nicht | |
rechtskräftig. | |
6 Nov 2020 | |
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## AUTOREN | |
Benno Schirrmeister | |
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