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# taz.de -- Vorläufiger Gerichtsentscheid: Berliner Pop-up-Radwege bleiben
> Das OVG hat vorläufig eine Entscheidung der Vorinstanz wieder aufgehoben.
> Danach hätten die provisorischen Radwege beseitigt werden müssen.
Bild: Müssen nicht weichen: Radfahrer*innen auf einem Pop-up-Radweg am Hallesc…
Berlin dpa | Die in der Coronakrise eingerichteten Pop-up-Radwege in Berlin
dürfen vorerst bleiben. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) entschied am
Dienstag zugunsten des Berliner Senats und hob damit vorläufig eine
Entscheidung der Vorinstanz wieder auf, wonach [1][die provisorischen
Radwege hätten beseitigt] werden müssen.
Die Richter am Verwaltungsgericht hatten im September ernstliche Zweifel an
der Rechtmäßigkeit dieser Radwege vorgebracht. Radwege dürften nur dort
angeordnet werden, wo es konkrete Hinweise auf Gefahren im Verkehr gebe und
sie zwingend notwendig seien. Diese seien [2][nicht ausreichend von der
Senatsverwaltung] dargelegt worden.
Gegen diese Entscheidung im Eilverfahren hatte der Berliner Senat
Beschwerde eingelegt, über die das OVG aber noch entscheiden muss. So lange
jedoch dürfen die Radwege bestehen bleiben, entschied das Gericht nun.
Demnach habe der Senat inzwischen die erforderlichen Unterlagen
nachgereicht.
Im April hatten Senat und Bezirke recht plötzlich damit begonnen, die
sogenannten Pop-up-Radwege auf Parkstreifen oder Autospuren zu markieren
und entsprechende Schilder aufzustellen. An vielen Stellen wurden die Wege
mit Warnbaken abgetrennt. Begründet wurde das mit der Corona-Pandemie.
Viele Berliner hätten kein Auto und in Bussen und Bahnen sei es zu eng.
Gegen acht neue, kurzfristig angelegte Fahrradwege in Kreuzberg,
Friedrichshain, Schöneberg und Charlottenburg hatte im Juni dann der
AfD-Abgeordnete und Verkehrspolitiker Frank Scholtysek geklagt.
7 Oct 2020
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[1] /Gericht-stoppt-Pop-up-Radwege-in-Berlin/!5712633&s=pop+up+radwege/
[2] /Corona-Radwege-in-Berlin/!5708072&s=pop+up+radwege/
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