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# taz.de -- 50 Kilometer Straße dauerhaft für Radler: Pariser Pop-up-Radwege …
> Die französische Hauptstadt hält an den Radwegen fest, die in der
> Coronakrise eingerichtet wurden. Wie es damit in Berlin weitergeht, ist
> unklar.
Bild: Die zentrale Verkehrsachse in der Pariser Rue de Rivoli am Louvre bleibt …
Paris taz | Paris hält an seinen in der Coronakrise eingerichteten
Pop-up-Radwegen fest. Bürgermeisterin Anne Hidalgo sagte am Mittwoch dem
Sender Europe 1, rund 50 Kilometer Straße würden dauerhaft umgewidmet. „Das
Fahrrad ist in Paris ein Verkehrsmittel für die Fahrt zur Arbeit geworden“,
sagte Hildalgo. „Außerdem trägt es dazu bei, die Umweltverschmutzung zu
senken.“
Unter anderem die zentrale Verkehrsachse Rue de Rivoli am Louvre wurde zur
Fahrradschnellstraße umgewandelt. Wegen der Streiks im öffentlichen
Nahverkehr zu Jahresbeginn und der Coronakrise stieg der Radverkehr in
Paris nach Verbandsangaben binnen eines Jahres um 67 Prozent, in ganz
Frankreich waren es 29 Prozent.
Die kürzlich mit Hilfe der Grünen im Amt bestätigte Sozialistin Hidalgo und
ihr Vorgänger hatten zuvor bereits beide Uferstraßen an der Seine für Autos
gesperrt und für Fußgänger und Radfahrer geöffnet.
Die französische Regierung sieht in ihrem [1][Corona-Hilfspaket rund 200
Millionen Euro] für den Ausbau von Radwegen und Fahrradparkplätzen an
Bahnhöfen vor. Zudem können Franzosen derzeit staatliche Prämien von 50
Euro zur Reparatur und von 200 Euro zum Kauf eines Elektrorads in Anspruch
nehmen. In der Region Paris liegt der Zuschuss für ein E-Bike sogar bei 500
Euro.
## Gericht in Berlin urteilte gegen Radwege
In Berlin entschied [2][das Verwaltungsgericht] gegen acht prominente
Rop-up-Radwege. Die Senatsverkehrsverwaltung wurde dazu verpflichtet, die
Radwege zu entfernen. Argumentiert wurde auf Grundlage der
Straßenverkehrsordnung (StVO): Wenn eine Kommune eine „verkehrsregelnde
Anordnung“ tätigt, setze das „eine konkrete Gefahr für die Sicherheit oder
Ordnung des Straßenverkehrs“ voraus – dabei genügt es, dass „irgendwann…
überschaubarer Zukunft mit hinreichender Wahrscheinlichkeit Schadensfälle
eintreten können“.
Eine „Gefahrenlage für Radfahrer“, mit der der Senat argumentiere, könne
nicht allgemein konstatiert werden, sondern müsse sich „aus der
Kraftfahrzeugbelastung sowie der Unfallträchtigkeit eines bestimmten
Straßenabschnitts aufgrund besonderer baulicher oder verkehrlicher
Gegebenheiten der Straße und eventuell bestehender Schwerverkehrsbelastung“
ergeben. Das habe die Verkehrsverwaltung „nicht ansatzweise“ konkretisiert.
Es fehlten „Tatsachengrundlagen“ wie Statistiken über Verkehrsaufkommen
oder Unfälle. Der Senat geht gegen das Urteil vor, das noch nicht
rechtskräftig ist.
Beim Überholen müssen Autos 1,5 Meter Abstand zu Radfahrenden einhalten.
Dass auf den betreffenden Abschnitten vor dem Einrichten der Pop-up-Radwege
gefährlich eng überholt wurde, zeigen Daten des [3][Tagesspiegel-Projekts
„Radmesser“.] Die Daten sollen nun vor Gericht berücksichtigt werden.
17 Sep 2020
## LINKS
[1] /Programm-gegen-Krise-in-Frankreich/!5706912
[2] /Berliner-Urteil-zu-Pop-up-Radwegen/!5708251
[3] http://www.tagesspiegel.de/berlin/strittige-pop-up-radwege-so-eng-wurde-auf…
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