| # taz.de -- Rechte Anschlagsserie in Neukölln: Die Verdächtigen stehen vor Ge… | |
| > Am Montag beginnt der erste Prozess im Komplex um die rechte | |
| > Anschlagsserie. Allerdings geht es nur um Sachbeschädigung und | |
| > Nazi-Propaganda. | |
| Bild: Protest gegen rechten Terror am Neuköllner Hermannplatz | |
| Berlin taz | Es ist der erste Prozess im Zusammenhang mit der | |
| [1][mutmaßlich rechtsextremistischen Anschlagsserie] in Neukölln. | |
| Allerdings geht es bei den Vorwürfen um einen Randkomplex. Was etwa die | |
| Brandstiftungen selbst betrifft, wurde bisher niemand vor Gericht gestellt, | |
| geschweige denn überführt. Das ändert aber nichts daran, dass die beiden | |
| nunmehr wegen Sachbeschädigung angeklagten Personen in dem Neuköllner | |
| Anschlagskomplex als Hauptverdächtige gelten: der 34-jährige Neonazi | |
| Sebastian T. und Tilo P., 37 Jahre alt und früher im AfD-Kreisverband | |
| Neukölln aktiv. | |
| In dem am Montag vor dem Amtsgericht Tiergarten anberaumten Prozess müssen | |
| sich T. und P. wegen zwölf Sachbeschädigungen verantworten. Teils soll T. | |
| allein, teils mit P. zusammen im August 2017 Aufkleber mit dem Konterfei | |
| des Hitler-Stellvertreters Rudolf Heß im öffentlichen Raum angebracht und | |
| Parolen wie „Mord an Hess“ gesprüht haben. In drei Fällen sollen sie die | |
| Buchstaben „SS“ des Namens „Hess“ als sogenannte Doppelsigrunen | |
| ausgestaltet und damit auch den Tatbestand des Verwendens von Kennzeichen | |
| verfassungswidriger Organisationen erfüllt haben. | |
| Ursprünglich hatte das Amtsgericht es abgelehnt, den Prozess wegen der | |
| eigentlich 14 Taten umfassenden Anklage zu eröffnen. Nur über die drei | |
| Vorwürfe wegen Verwendens verfassungsfeindlicher Symbole hatte das Gericht | |
| verhandeln wollen. Begründet worden war das laut Justizsprecherin Lisa Jani | |
| damit, dass die Erkenntnisse zu den Sachbeschädigungen im Rahmen der | |
| Observation von T. in einem anderen Ermittlungsverfahren wegen politisch | |
| motivierter Brandstiftung gewonnen worden waren. Es handele sich dabei für | |
| die aktuelle Anklage also um Zufallsfunde. Diese seien nur verwertbar, wenn | |
| es sich um eine Straftat von erheblicher Bedeutung handele. | |
| Im Klartext: Erkenntnisse, die die Ermittlungsbehörden bei einer aus | |
| anderweitigen Gründen angeordneten Observation oder Telefonüberwachung | |
| gewonnen haben, sind nur in einem engen Rahmen als Beweismittel zulässig. | |
| Im vorliegenden Fall hatte das Amtsgericht das bei den meisten Fällen der | |
| angeklagten Sachbeschädigung verneint. | |
| ## Opfer des NS-Regimes verhöhnt | |
| Gegen den Beschluss hatte die Staatsanwaltschaft erfolgreich Beschwerde | |
| eingelegt und durchgesetzt, dass beim Landgericht über zwölf Fälle | |
| verhandelt werden kann, in denen der Name Rudolf Heß vorkommt. Mit den | |
| Heß-Sprüchen würden die Opfer des Nationalsozialismus verhöhnt und die | |
| Person Heß verklärt, fasste die Justizsprecherin die Begründung des | |
| Landgerichts zusammen. Vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte sei ein | |
| besonderes öffentliches Interesse begründet. Trotz des niedrigen | |
| Strafrahmens bei der Sachbeschädigung sei die Verwertbarkeit der | |
| Observation deshalb geboten. | |
| Nicht verhandelt werden darf laut Jani über Vorwürfe der Sachbeschädigung, | |
| bei der es um AfD-Aufkleber und Parolen wie „Asylbetrüger nein danke“ ging. | |
| Auch da waren die Erkenntnissen durch Observation zustande gekommen. Der | |
| Prozess beginnt am Montag um 9 Uhr. | |
| 27 Aug 2020 | |
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| ## AUTOREN | |
| Plutonia Plarre | |
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