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# taz.de -- Rechte Anschlagsserie in Neukölln: Die Verdächtigen stehen vor Ge…
> Am Montag beginnt der erste Prozess im Komplex um die rechte
> Anschlagsserie. Allerdings geht es nur um Sachbeschädigung und
> Nazi-Propaganda.
Bild: Protest gegen rechten Terror am Neuköllner Hermannplatz
Berlin taz | Es ist der erste Prozess im Zusammenhang mit der
[1][mutmaßlich rechtsextremistischen Anschlagsserie] in Neukölln.
Allerdings geht es bei den Vorwürfen um einen Randkomplex. Was etwa die
Brandstiftungen selbst betrifft, wurde bisher niemand vor Gericht gestellt,
geschweige denn überführt. Das ändert aber nichts daran, dass die beiden
nunmehr wegen Sachbeschädigung angeklagten Personen in dem Neuköllner
Anschlagskomplex als Hauptverdächtige gelten: der 34-jährige Neonazi
Sebastian T. und Tilo P., 37 Jahre alt und früher im AfD-Kreisverband
Neukölln aktiv.
In dem am Montag vor dem Amtsgericht Tiergarten anberaumten Prozess müssen
sich T. und P. wegen zwölf Sachbeschädigungen verantworten. Teils soll T.
allein, teils mit P. zusammen im August 2017 Aufkleber mit dem Konterfei
des Hitler-Stellvertreters Rudolf Heß im öffentlichen Raum angebracht und
Parolen wie „Mord an Hess“ gesprüht haben. In drei Fällen sollen sie die
Buchstaben „SS“ des Namens „Hess“ als sogenannte Doppelsigrunen
ausgestaltet und damit auch den Tatbestand des Verwendens von Kennzeichen
verfassungswidriger Organisationen erfüllt haben.
Ursprünglich hatte das Amtsgericht es abgelehnt, den Prozess wegen der
eigentlich 14 Taten umfassenden Anklage zu eröffnen. Nur über die drei
Vorwürfe wegen Verwendens verfassungsfeindlicher Symbole hatte das Gericht
verhandeln wollen. Begründet worden war das laut Justizsprecherin Lisa Jani
damit, dass die Erkenntnisse zu den Sachbeschädigungen im Rahmen der
Observation von T. in einem anderen Ermittlungsverfahren wegen politisch
motivierter Brandstiftung gewonnen worden waren. Es handele sich dabei für
die aktuelle Anklage also um Zufallsfunde. Diese seien nur verwertbar, wenn
es sich um eine Straftat von erheblicher Bedeutung handele.
Im Klartext: Erkenntnisse, die die Ermittlungsbehörden bei einer aus
anderweitigen Gründen angeordneten Observation oder Telefonüberwachung
gewonnen haben, sind nur in einem engen Rahmen als Beweismittel zulässig.
Im vorliegenden Fall hatte das Amtsgericht das bei den meisten Fällen der
angeklagten Sachbeschädigung verneint.
## Opfer des NS-Regimes verhöhnt
Gegen den Beschluss hatte die Staatsanwaltschaft erfolgreich Beschwerde
eingelegt und durchgesetzt, dass beim Landgericht über zwölf Fälle
verhandelt werden kann, in denen der Name Rudolf Heß vorkommt. Mit den
Heß-Sprüchen würden die Opfer des Nationalsozialismus verhöhnt und die
Person Heß verklärt, fasste die Justizsprecherin die Begründung des
Landgerichts zusammen. Vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte sei ein
besonderes öffentliches Interesse begründet. Trotz des niedrigen
Strafrahmens bei der Sachbeschädigung sei die Verwertbarkeit der
Observation deshalb geboten.
Nicht verhandelt werden darf laut Jani über Vorwürfe der Sachbeschädigung,
bei der es um AfD-Aufkleber und Parolen wie „Asylbetrüger nein danke“ ging.
Auch da waren die Erkenntnissen durch Observation zustande gekommen. Der
Prozess beginnt am Montag um 9 Uhr.
27 Aug 2020
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[1] /Anschlagsserie-in-Berlin-Neukoelln/!5702447
## AUTOREN
Plutonia Plarre
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Rechter Terror in Berlin-Neukölln
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