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# taz.de -- Unterbringung Wohnungsloser: Lageso oder LAF?
> Berlin will die Unterbringung von Flüchtlingen und Wohnungslosen
> zentralisieren. Die Zuständigkeit könnte vom neuen LAF zum alten Lageso
> zurückkehren.
Bild: Elke Breitenbach bei der Eröffnung einer neuen Flüchtlingsunterkunft in…
Kommt das Comeback des Lageso? Vor fünf Jahren erlangte das „Landesamt für
Gesundheit und Soziales“ bundesweit traurige Berühmtheit, als es sich
unfähig zeigte, die steigende Zahl von Flüchtlingen zeitnah und angemessen
unterzubringen. Vor vier Jahren wurden dem Amt und seinem Präsidenten Franz
Allert vom alten rot-schwarzen Senat die Zuständigkeit für diesen Bereich
entzogen und ein eigenes „Landesamt für Flüchtlingsunterbringung“ (LAF)
gegründet.
Nun steht die Frage im Raum, das Lageso erneut für die Unterbringung
zuständig zu machen. Das LAF würde damit einen erklecklichen Teil seiner
gut 500 MitarbeiterInnen verlieren. In der Frage sei aber noch keine
Entscheidung getroffen, betonte Sozialsenatorin Elke Breitenbach am
Mittwoch bei einem Pressegespräch. Sie wolle dazu bis Anfang kommenden
Jahres einen Vorschlag an Senat und Abgeordnetenhaus machen.
Die Linkspartei-Politikerin widersprach damit einem Bericht der Berliner
Morgenpost, die vor einigen Tagen über eine angebliche „Zerschlagung“ des
LAF als feststehende Tatsache berichtet hatte. Der Bericht hatte innerhalb
des LAF offenbar für viel Unmut gesorgt.
Hintergrund der Umstrukturierung ist ein zentrales Projekt des Senats, das
die Situation von Wohnungslosen in Berlin elementar verbessern soll.
Geschehen soll dies durch die so genannte „Gesamtstädtische Steuerung der
Unterbringung“ (GStU), die den Zuständigkeitswirrwarr bei der Unterbringung
beenden und für eine gleichbleibend gute Qualität der Unterkünfte sorgen
soll.
## Große Qualitätsunterschiede
Bislang sind nach dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG)
die Bezirke zuständig für die Unterbringung von Wohnungslosen, während sich
das Land – also derzeit das LAF – um die Unterbringung von
AsylbewerberInnen kümmert. Theoretisch muss damit jeder Flüchtling, der
sein Asylverfahren beendet hat, aus seinem „LAF-Heim“ ausziehen und vom
Bezirk mit Wohnraum versorgt werden, also entweder eine Wohnung oder einen
Platz in einer bezirklichen Einrichtung zugewiesen bekommen.
Weil es aber weder genug Wohnungen noch genügend Heimplätze gibt, bleiben
die so genannten „Statuswechsler“ in den Flüchtlingsheimen. Aktuell sind
laut Breitenbach mehr als 50 Prozent der BewohnerInnen in LAF-Heimen
solche, deren Unterbringung eigentlich in die Verantwortung der Bezirke
fällt.
Hinzu kommt: Die Qualität der Plätze, vor allem in den Bezirken, ist sehr
unterschiedlich; teilweise kooperieren die Bezirke auch mit InhaberInnen so
genannter „Läusepensionen“, wo sie für viel Geld miserable Zimmer ohne
jegliche Sozialbetreuung anmieten.
Die GStU soll damit Schluss machen: Alle Unterkünfte werden Bett für Bett
in einer neuen Software erfasst, so dass Bezirke und Land jederzeit einen
Überblick haben, wo aktuell etwas frei ist. Zudem soll das Programm
Besonderheiten wie Barrierefreiheit oder die Eignung für Kinder/Familien
berücksichtigen. Und: Für alle Heime sollen einheitliche Qualitätsstandards
gelten, deren Einhaltung kontrolliert wird. Laut Staatssekretär Alexander
Fischer hat das IT-Programm „erste Tests“ bestanden, ab Juni sollte es mit
einer kleinen Zahl von Unterkünften im Echtbetrieb getestet werden. Dies
verzögere sich jedoch wegen der Corona-Pandemie um einige Monate, ergänzte
eine Mitarbeiterin.
## „Deutlich konsolidiert“
Zur Frage, wer am Ende für die Betreuung der Software, die stadtweite Suche
nach Unterkünften, die Verträge mit den Betreibern und die
Qualitätssicherung zuständig sein soll, ist offenbar ein Wettbewerb unter
den Behörden ausgebrochen. Die fraglichen Stellen sollten – „eigentlich
intern“ – ihre Entwürfe vorstellen, erklärte Breitenbach mit hörbarem
Bedauern darüber, dass im Zuge dessen offenbar Papiere an die Mopo
durchgestochen wurden.
Fischer ließ am Mittwoch eine leichte Präferenz für das Lageso erkennen. Er
sehe dort „verwaltungsmäßig sehr gute Möglichkeiten“, das Amt habe sich
„deutlich konsolidiert bei den Verwaltungsprozessen und die Atempause
genutzt, die es durch die Herausnahme der Flüchtlingsunterbringung“
gewonnen habe. Zudem betonte er, dass das LAF nur für einen kleineren Teil
der Wohnungslosen zuständig sei: Aktuell betreue es rund 10.000
AsylbewerberInnen, wohingegen rund 38.000 Menschen per ASOG untergebracht
seien.
Breitenbach stellte dagegen klar: „Ich sag nicht, das soll ins Lageso. Ich
will die Diskussion.“
13 Aug 2020
## AUTOREN
Susanne Memarnia
## TAGS
Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF)
Elke Breitenbach
Wohnungslose
Flüchtlinge
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Unterbringung von Geflüchteten
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