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# taz.de -- Gesetzesentwurf Abstammungsrecht: Mutter, Mutter, Kind
> Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) plant eine Reform des
> Abstammungsrechts: Lesbische Paare sollen ohne Adoption Mütter werden
> können.
Bild: Forderung nach Gleichberechtigung und Toleranz: Christopher Street Day im…
BERLIN taz | Lesbische Paare sollen bei der Geburt eines Kindes
gleichgestellt werden: In einem Gesetzesentwurf des
Bundesjustizministeriums, der der taz vorliegt, soll unter anderem das
Abstammungsrecht reformiert und Mutterschaft neu definiert werden. Geplant
ist, dass der Paragraf 1591 des Bürgerlichen Gesetzbuches einen zweiten
Absatz bekommt: „Mutter eines Kindes ist neben der Mutter nach Absatz 1
auch die Frau, die zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter nach Absatz 1
verheiratet ist oder die die Mutterschaft anerkannt hat.“ Bisher heißt es
nur in Absatz 1: „Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat.“
Mit der geplanten Änderung könnten zwei Frauen automatisch gemeinsam Eltern
werden – egal ob sie verheiratet sind oder nicht. Das, was für
heterosexuelle Paare eine Selbstverständlichkeit ist, ist für [1][lesbische
Paare derzeit nicht möglich].
Bislang wird nach einer Geburt nur die Frau, die das Kind geboren hat, als
Mutter anerkannt, während der Partnerin nichts anderes übrig bleibt, als
das gemeinsame Kind zu adoptieren. Die Adoption kann allerdings erst nach
der Geburt beantragt werden, was zu einer vorübergehenden
Rechtsunsicherheit des Kindes führt.
Nach der Einführung der [2][„Ehe für alle“ im Jahr 2017], wäre diese
Änderung ein weiterer Schritt, gesetzliche Diskriminierung von
gleichgeschlechtlichen Paaren abzuschaffen. Der Entwurf beinhaltet aber
keine ähnliche Regelung für schwule Paare. Zudem wird am
Zwei-Eltern-Prinzip des Abstammungsrechts festgehalten.
Markus Ulrich vom Lesben- und Schwulenverband freut sich zwar über
„Bewegung in Sachen Abstammungsrecht“. Aber er betonte: „Wir wollen, dass
Regenbogenfamilien in ihren vielfältigen Konstellationen rechtlich
abgesichert werden. Alles andere schadet dem Kindeswohl. Wir fordern die
rechtliche Anerkennung von Mehrelternschaft und die Anerkennung von trans-
und intergeschlechtlicher Elternschaft.“
## Vorschlag von den Grünen im Februar abgelehnt
Ulle Schauws, frauen- und queerpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion
Bündnis 90/Die Grünen, begrüßte das Vorhaben, bezeichnete es aber als lange
überfällig. „Lesbische Paare warten seit Jahren darauf, dass ihre
Diskriminierung seit Einführung der Ehe für alle endlich endet.
Bedauerlich ist, dass die Regierung sich nicht bereits der abschließenden
Abstimmung zum Grünen Gesetzentwurf (aus 2018) im Februar angeschlossen
hat, der von Union und SPD abgelehnt wurde. Eine weitere zeitliche
Verzögerung ist jetzt nicht mehr hinnehmbar. Wir sind auf die Details des
Gesetzesvorschlages gespannt und werden diesen sehr konstruktiv begleiten“,
sagte sie der taz.
Auch die queerpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Doris Achelwilm
bezeichnete es als „absolut überfällig, die Diskriminierung von
Zwei-Mütter-Familien zu beenden.“ Sie lobte aber, dass die Regelung „auch
für unverheiratete lesbische Paare gilt und dass auf hierarchische Begriffe
zwischen den Müttern verzichtet wird.“
Laut Gesetzesentwurf sollen bei lesbischen Eltern beide Elternteile als
„Mutter“ bezeichnet werden; auf den Begriff „Mit-Mutter“ wurde verzicht…
Achelwilm kündigte zudem an zu prüfen, „ob bei den gleichzustellenden
Regenbogenfamilien die Regelungen für das Kind, die Mütter und die
samenspendende Person passen“. Auch die Dokumente für trans* und
intergeschlechtliche Eltern müssten diskriminierungsfrei geregelt sein.
21 Aug 2020
## LINKS
[1] /Benachteiligung-bei-der-Ehe-fuer-alle/!5425730
[2] /Ehe-fuer-alle-in-Deutschland/!5451467
## AUTOREN
Jasmin Kalarickal
## TAGS
Homosexualität
lesbisch
Ehe für alle
Gleichstellung
Familienrecht
IG
Adoptionsrecht
Familienpolitik
Schwerpunkt LGBTQIA
Abstammung
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