# taz.de -- Entscheidung über das Paritätsgesetz: Ignorantes Thüringer Geric… | |
> Am Thüringer Parité-Gesetz zeigt sich wieder einmal: Entscheidend ist | |
> nicht der Wortlaut einer Verfassung, sondern ihre Interpretation. | |
Bild: Der Landesfrauenrat Thüringen demonstriert vor dem Thüringer Verfassung… | |
„Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Das Land, seine | |
Gebietskörperschaften und andere Träger der öffentlichen Verwaltung sind | |
verpflichtet, die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern in | |
allen Bereichen des öffentlichen Lebens durch geeignete Maßnahmen zu | |
fördern und zu sichern.“ Eigentlich ist dieser Auftrag, wie er in der | |
Thüringer Landesverfassung steht, eindeutig. | |
Doch [1][nach Ansicht des Thüringer Verfassungsgerichts] ist er nicht | |
geeignet, eine Quotenregelung für Thüringer Landtagswahlen zu | |
rechtfertigen. Es fehle, so heißt es, eine ausdrückliche Erwähnung von | |
quotierten Wahllisten. Wenn es nach dem Thüringer Verfassungsgericht ginge, | |
müssten Verfassungen jedes umstrittene Projekt ausdrücklich erwähnen und | |
sähen dann aus wie ein Koalitionsvertrag. Eine abwegige Vorstellung. | |
Aber es zeigt wieder einmal: Entscheidend ist nicht der Wortlaut einer | |
Verfassung, der hier ungewöhnlich deutlich ist. Entscheidend ist die | |
Interpretation der Verfassung durch das jeweilige Verfassungsgericht. In | |
Thüringen hielt eine klare Mehrheit der RichterInnen das Paritätsgesetz für | |
verfassungwidrig. In Brandenburg kann das in wenigen Wochen ganz anders | |
aussehen. | |
Allerdings sollten solche Paritätsgesetze auch nicht überbewertet werden. | |
Sie regeln nur die Landeslisten. Sie erfassen nicht die Direktmandate, die | |
in Deutschland die Hälfte des Bundestag und auch der meisten Landtage | |
ausmachen – in Baden-Württemberg etwa gibt es gar keine Parteilisten. | |
Wenn in den Wahlkreisen überwiegend Männer gewählt werden, dann kann auch | |
ein Paritätsgesetz kein [2][hälftig mit Männern und Frauen besetztes | |
Parlament] garantieren. Doch auch hierfür gibt es eine Lösung: Wenn die | |
Zahl der Wahlkreise halbiert wird, könnte in jedem Wahlkreis ein Tandem aus | |
Mann und Frau gewählt werden. In Frankreich wird dies bereits mit Erfolg | |
praktiziert. In Thüringen hätte das Verfassungsgericht zwar sicher auch | |
damit ein Problem. Doch zum Glück ist das Thüringer Verfassungsgericht nur | |
für Thüringen zuständig. | |
15 Jul 2020 | |
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## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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