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# taz.de -- Entscheidung über das Paritätsgesetz: Ignorantes Thüringer Geric…
> Am Thüringer Parité-Gesetz zeigt sich wieder einmal: Entscheidend ist
> nicht der Wortlaut einer Verfassung, sondern ihre Interpretation.
Bild: Der Landesfrauenrat Thüringen demonstriert vor dem Thüringer Verfassung…
„Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Das Land, seine
Gebietskörperschaften und andere Träger der öffentlichen Verwaltung sind
verpflichtet, die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern in
allen Bereichen des öffentlichen Lebens durch geeignete Maßnahmen zu
fördern und zu sichern.“ Eigentlich ist dieser Auftrag, wie er in der
Thüringer Landesverfassung steht, eindeutig.
Doch [1][nach Ansicht des Thüringer Verfassungsgerichts] ist er nicht
geeignet, eine Quotenregelung für Thüringer Landtagswahlen zu
rechtfertigen. Es fehle, so heißt es, eine ausdrückliche Erwähnung von
quotierten Wahllisten. Wenn es nach dem Thüringer Verfassungsgericht ginge,
müssten Verfassungen jedes umstrittene Projekt ausdrücklich erwähnen und
sähen dann aus wie ein Koalitionsvertrag. Eine abwegige Vorstellung.
Aber es zeigt wieder einmal: Entscheidend ist nicht der Wortlaut einer
Verfassung, der hier ungewöhnlich deutlich ist. Entscheidend ist die
Interpretation der Verfassung durch das jeweilige Verfassungsgericht. In
Thüringen hielt eine klare Mehrheit der RichterInnen das Paritätsgesetz für
verfassungwidrig. In Brandenburg kann das in wenigen Wochen ganz anders
aussehen.
Allerdings sollten solche Paritätsgesetze auch nicht überbewertet werden.
Sie regeln nur die Landeslisten. Sie erfassen nicht die Direktmandate, die
in Deutschland die Hälfte des Bundestag und auch der meisten Landtage
ausmachen – in Baden-Württemberg etwa gibt es gar keine Parteilisten.
Wenn in den Wahlkreisen überwiegend Männer gewählt werden, dann kann auch
ein Paritätsgesetz kein [2][hälftig mit Männern und Frauen besetztes
Parlament] garantieren. Doch auch hierfür gibt es eine Lösung: Wenn die
Zahl der Wahlkreise halbiert wird, könnte in jedem Wahlkreis ein Tandem aus
Mann und Frau gewählt werden. In Frankreich wird dies bereits mit Erfolg
praktiziert. In Thüringen hätte das Verfassungsgericht zwar sicher auch
damit ein Problem. Doch zum Glück ist das Thüringer Verfassungsgericht nur
für Thüringen zuständig.
15 Jul 2020
## LINKS
[1] /Gericht-kippt-Paritaetsgesetz/!5700915
[2] /Politologin-ueber-Gleichberechtigung/!5646480
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Parité-Gesetz
Verfassungsgericht
Verfassung
Gleichstellung
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Feminismus
Paritätsgesetz
Schwerpunkt AfD
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Thüringen
Ursula Nonnemacher
Parität
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