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# taz.de -- Geheime Corona-Erlasse in Niedersachsen: Eingeklagte Transparenz
> Eine Klage vom Transparenzportal „Frag den Staat“ war erfolgreich: Das
> niedersächsische Justizministerium muss seine Corona-Erlasse rausrücken.
Bild: Welche Coronaverordnungen sie erlassen hat, wollte die Justiz nicht öffe…
Bremen taz | Das niedersächsischen Justizministerium muss seine [1][bisher
geheim gehaltenen Erlasse] zum Umgang der Gerichte mit der Coronapandemie
veröffentlichen. Das entschied das Verwaltungsgericht Hannover am Dienstag.
Arne Semsrott, Projektleiter des Transparenzportals „Frag den Staat“ bei
der Open Knowledge Foundation, hatte das Ministerium [2][vor wenigen Wochen
verklagt].
„Der Beschluss ist elementar wichtig, denn er benennt, wie wichtig
öffentliche Kontrolle staatlicher Entscheidungen ist“, heißt es auf dem
Portal. Zwei Aspekte des Urteils seien „auch über den Einzelfall hinaus
wichtig“, erklärt Semsrott. Denn das Gericht erkennt die Corona-Erlasse als
Umweltinformation an, die nach dem niedersächsischen
Umweltinformationsgesetz zugänglich gemacht werden müssen.
Die Begründung: Das Virus verbreite sich über die Luft, daher sei ein
„Bezug der Maßnahmen zum Umweltbestandteil Luft“ gegeben – auch wenn es
sich nur um Zugangsbeschränkungen zu Gerichtsgebäuden handele. Obwohl
Niedersachsen als eines von drei Bundesländern noch kein
Informationsfreiheitsgesetz hat, müssen die Erlasse damit öffentlich
gemacht werden.
Daneben hat das Gericht die Eilbedürftigkeit der Klage anerkannt. Aufgrund
eines „dynamischen Infektionsgeschehens“ sei es nicht möglich, Fragen rund
um die Unabhängigkeit der Justiz, das Grundrecht auf Zugang zu den
Gerichten und effektiven Rechtsschutz sowie den Grundsatz der
Öffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen nach einem längeren Verfahren zu
beantworten.
Die Angaben wären dann „allenfalls von historischem Interesse“, [3][heißt
es im Urteil]. Da „das staatliche Handeln in dieser Krise grundlegende
rechtsstaatliche Prinzipien berührt“, sei eine öffentliche Kontrolle
notwendig.
[4][In Nordrhein-Westfalen] spiele sich gerade die gleiche Debatte ab, sagt
Semsrott. Frag den Staat prüfe zudem gerade eine Klage auf Herausgabe der
[5][sächsischen Corona-Maßnahmen] zum Umgang der Justizvollzugsanstalten
mit der Epidemie: „Gerade in Bezug auf den Umgang mit marginalisierten
Gruppen werden Erlasse häufig nicht veröffentlicht.“
Jedes Bundesland hat ein Umweltinformationsgesetz, der Bund ebenso.
Semsrott hofft daher auf eine Signalwirkung durch den Beschluss. „Wir sehen
derzeit auch angesichts der kursierenden Verschwörungsmythen, wie hoch das
Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit ist.“
Das Justizministerium will die Urteilsbegründung nun prüfen und dann über
das weitere Vorgehen entscheiden. „Für eine inhaltliche Bewertung ist es
heute zu früh“, sagte Sprecher Christian Lauenstein am Mittwoch.
Innerhalb von zwei Wochen kann das Ministerium Beschwerde beim
niedersächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen. Tut es das nicht, wird
der Beschluss rechtskräftig. Dann werde man die von Semsrott angeforderten
Erlasse „selbstverständlich herausgeben“, so Lauenstein. Bisher habe man
dies verweigert, weil es sich um „interne Regelungen“ handele.
13 May 2020
## LINKS
[1] /Corona-Erlasse-in-Niedersachsen/!5675348
[2] /Geheime-Corona-Erlasse-in-Niedersachsen/!5678738
[3] https://fragdenstaat.de/dokumente/4275-verwaltungsgericht-hannover-beschlus…
[4] https://fragdenstaat.de/anfrage/erlasse-des-justizministeriums-nrw-fur-die-…
[5] https://fragdenstaat.de/anfrage/manahmenplane-pandemie-2/
## AUTOREN
Alina Götz
## TAGS
Schwerpunkt Coronavirus
Justiz
Transparenzgesetz
Informationsfreiheitsgesetz
Universität Hamburg
Transparenzgesetz
Justizministerium
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Lesestück Recherche und Reportage
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