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# taz.de -- Anonyme Spenden an Uni Hamburg: Uni darf Namen verheimlichen
> Das Oberverwaltungsgericht weist eine Klage ab, die die Bekanntgabe der
> Namen von Spender*innen an die Uni Hamburg einfordert. Diese ist froh
> darüber.
Bild: Bleiben hinter den verschlossenen Türen der Uni Hamburg: Die Namen ihrer…
Hamburg taz | Die Auskünfte dürfen geschwärzt bleiben: Das Hamburger
Oberverwaltungsgericht (OVG) hat am Mittwoch entschieden, dass die
Universität Hamburg die Namen ihrer Spender*innen nicht nennen muss. Damit
hat das Gericht die vorhergehende Entscheidung des Verwaltungsgerichts
umgedreht: Dieses hatte die Uni noch dazu verpflichtet, aufgrund des in
Hamburg geltenden Transparenzgesetzes die Namen von Spender*innen
preiszugeben.
Geklagt hatte der Journalist Arne Semsrott, der sich für das Portal
Hochschulwatch und die Plattform FragDenStaat in transparenz- und
netzpolitischen Debatten engagiert. „Ich halte das Urteil für ein fatales
Signal“, sagt Semsrott.
Semsrott hatte von der Uni Hamburg mehr über die ihr zugute gekommenen
Zuwendungen wissen wollen. Lediglich die Höhe der Spenden wird
veröffentlicht. 2015 hatte er die Uni um Preisgabe aller Spender*innen aus
den Jahren von 2012 bis 2014 gebeten, die der Uni mehr als 1.000 Euro
zukommen ließen. Auch hatte er erfahren wollen, wofür konkret die Spenden
gegeben wurden. Dabei hatte er sich auf das Transparenzgesetz berufen.
Die Uni sah sich aber nicht gezwungen, diese Informationen zu
veröffentlichen. Der sogenannte Vertrauenstatbestand würde dadurch verletzt
– gegen den Willen der Spender*innen könne die Uni nicht einfach die Namen
nennen, auch hätte sie den Zuwendungsgeber*innen Vertraulichkeit
zugesichert. Einige Spenden wurden Semsrott daraufhin genannt, die Namen
waren allerdings geschwärzt worden.
Semsrott hatte daraufhin geklagt. „Geheimniskrämerei ermöglicht eine
verdeckte Einflussnahme an Hochschulen“, sagt Semsrott. Im März 2018 hatte
das Hamburger Verwaltungsgericht zu seinen Gunsten entschieden, die Uni
legte daraufhin Berufung ein. Während der Verhandlung am Mittwoch hatte das
OVG bereits durchblicken lassen, dass es die Auffassung der Uni teilt.
Diese sieht nämlich die Wissenschaftsfreiheit in Gefahr. Eine Offenlegung
wirke sich auf die Wahl der Forschungsthemen aus. Spender*innen, die
wüssten, dass ihre Namen veröffentlicht werden, würden keine Mittel für
unpopuläre Themen mehr bereitstellen, argumentierte der Anwalt Christian
Winterhoff, der die Uni vertritt. Damit greife die Preisgabe von Namen in
das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit ein.
Semsrott sieht die Gefahr genau von der entgegengesetzten Seite kommen.
„Eine echte Gefahr für Wissenschaftsfreiheit besteht vor allem, wenn
Geldflüsse an eine Hochschule geheim bleiben“, sagt Semsrott. Zwar würde
nicht immer eine Spende direkt Einfluss auf Forschung nehmen, aber die
praktische Wissenschaftsfreiheit dennoch beeinflussen.
„Es gibt auch abstrakte Einflussnahmen, wenn bestimmte
Forschungseinrichtungen zulasten von anderen gefördert werden“, sagt
Semsrott. Transparenz sei deshalb nötig, schon um dem Verdacht einer
befürchteten Einflussnahme zu begegnen.
Sowohl Semsrott als auch die Uni bezogen sich bei ihren Argumentationen auf
das Hamburgische Transparenzgesetz. Das regelt eine umfassende
Auskunftspflicht öffentlicher Einrichtungen in der Hansestadt, nennt aber
auch Ausnahmen. Demnach bestehe keine Informationspflicht für die
Forschung.
Doch auch die Vorsitzende Richterin Sonja Sternal machte deutlich, dass
„dem Wortlaut nach ziemlich offen“ sei, was der Gesetzgeber mit dieser
Formulierung gemeint hatte – ob demnach nur die unmittelbare und konkrete
Forschung geschützt und damit nicht informationspflichtig sei oder auch
schon Fragen der Organisation und Finanzierung von Forschung.
## Keine Revision zugelassen
Am Nachmittag kam das Gericht dann zur Entscheidung, dass es die Klage von
Semsrott abweist. „Die im Transparenzgesetz geregelte Ausnahmevorschrift
ist nicht auf den Kernbereich der Wissenschaftsfreiheit beschränkt“, teilte
das Gericht mit. Die Namen bleiben also geheim.
Uni-Präsident Dieter Lenzen reagierte auf die Entscheidung euphorisch. Das
Urteil sei von großer Bedeutung, weit über den Wissenschaftsstandort
Hamburg hinaus. „Die Bereitschaft vieler Wohltäter und Freunde der
Universität Hamburg sowie potenzieller Partner wie Stiftungen und anderer
Organe wäre sonst zusammengebrochen“, sagt Lenzen. Angesichts schrumpfender
Haushaltszuwendungen des Staates seien Unis dringend auf Spenden
angewiesen.
Das OVG hat eine Revision gegen diese Entscheidung nicht zugelassen. Die
Anti-Korruptionsorganisation Transparency International bedauerte das
Urteil, denn die Transparenz an Hochschulen würde dadurch eingeschränkt.
Semsrott kündigte an, weitere Anfragen an die Uni prüfen zu wollen.
26 Nov 2020
## AUTOREN
André Zuschlag
## TAGS
Universität Hamburg
Rot-Grün Hamburg
Hamburg
Transparenz
Spenden
Hochschule
Schwerpunkt Coronavirus
Transparenzgesetz
Pharma
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