| # taz.de -- Anonyme Spenden an Uni Hamburg: Uni darf Namen verheimlichen | |
| > Das Oberverwaltungsgericht weist eine Klage ab, die die Bekanntgabe der | |
| > Namen von Spender*innen an die Uni Hamburg einfordert. Diese ist froh | |
| > darüber. | |
| Bild: Bleiben hinter den verschlossenen Türen der Uni Hamburg: Die Namen ihrer… | |
| Hamburg taz | Die Auskünfte dürfen geschwärzt bleiben: Das Hamburger | |
| Oberverwaltungsgericht (OVG) hat am Mittwoch entschieden, dass die | |
| Universität Hamburg die Namen ihrer Spender*innen nicht nennen muss. Damit | |
| hat das Gericht die vorhergehende Entscheidung des Verwaltungsgerichts | |
| umgedreht: Dieses hatte die Uni noch dazu verpflichtet, aufgrund des in | |
| Hamburg geltenden Transparenzgesetzes die Namen von Spender*innen | |
| preiszugeben. | |
| Geklagt hatte der Journalist Arne Semsrott, der sich für das Portal | |
| Hochschulwatch und die Plattform FragDenStaat in transparenz- und | |
| netzpolitischen Debatten engagiert. „Ich halte das Urteil für ein fatales | |
| Signal“, sagt Semsrott. | |
| Semsrott hatte von der Uni Hamburg mehr über die ihr zugute gekommenen | |
| Zuwendungen wissen wollen. Lediglich die Höhe der Spenden wird | |
| veröffentlicht. 2015 hatte er die Uni um Preisgabe aller Spender*innen aus | |
| den Jahren von 2012 bis 2014 gebeten, die der Uni mehr als 1.000 Euro | |
| zukommen ließen. Auch hatte er erfahren wollen, wofür konkret die Spenden | |
| gegeben wurden. Dabei hatte er sich auf das Transparenzgesetz berufen. | |
| Die Uni sah sich aber nicht gezwungen, diese Informationen zu | |
| veröffentlichen. Der sogenannte Vertrauenstatbestand würde dadurch verletzt | |
| – gegen den Willen der Spender*innen könne die Uni nicht einfach die Namen | |
| nennen, auch hätte sie den Zuwendungsgeber*innen Vertraulichkeit | |
| zugesichert. Einige Spenden wurden Semsrott daraufhin genannt, die Namen | |
| waren allerdings geschwärzt worden. | |
| Semsrott hatte daraufhin geklagt. „Geheimniskrämerei ermöglicht eine | |
| verdeckte Einflussnahme an Hochschulen“, sagt Semsrott. Im März 2018 hatte | |
| das Hamburger Verwaltungsgericht zu seinen Gunsten entschieden, die Uni | |
| legte daraufhin Berufung ein. Während der Verhandlung am Mittwoch hatte das | |
| OVG bereits durchblicken lassen, dass es die Auffassung der Uni teilt. | |
| Diese sieht nämlich die Wissenschaftsfreiheit in Gefahr. Eine Offenlegung | |
| wirke sich auf die Wahl der Forschungsthemen aus. Spender*innen, die | |
| wüssten, dass ihre Namen veröffentlicht werden, würden keine Mittel für | |
| unpopuläre Themen mehr bereitstellen, argumentierte der Anwalt Christian | |
| Winterhoff, der die Uni vertritt. Damit greife die Preisgabe von Namen in | |
| das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit ein. | |
| Semsrott sieht die Gefahr genau von der entgegengesetzten Seite kommen. | |
| „Eine echte Gefahr für Wissenschaftsfreiheit besteht vor allem, wenn | |
| Geldflüsse an eine Hochschule geheim bleiben“, sagt Semsrott. Zwar würde | |
| nicht immer eine Spende direkt Einfluss auf Forschung nehmen, aber die | |
| praktische Wissenschaftsfreiheit dennoch beeinflussen. | |
| „Es gibt auch abstrakte Einflussnahmen, wenn bestimmte | |
| Forschungseinrichtungen zulasten von anderen gefördert werden“, sagt | |
| Semsrott. Transparenz sei deshalb nötig, schon um dem Verdacht einer | |
| befürchteten Einflussnahme zu begegnen. | |
| Sowohl Semsrott als auch die Uni bezogen sich bei ihren Argumentationen auf | |
| das Hamburgische Transparenzgesetz. Das regelt eine umfassende | |
| Auskunftspflicht öffentlicher Einrichtungen in der Hansestadt, nennt aber | |
| auch Ausnahmen. Demnach bestehe keine Informationspflicht für die | |
| Forschung. | |
| Doch auch die Vorsitzende Richterin Sonja Sternal machte deutlich, dass | |
| „dem Wortlaut nach ziemlich offen“ sei, was der Gesetzgeber mit dieser | |
| Formulierung gemeint hatte – ob demnach nur die unmittelbare und konkrete | |
| Forschung geschützt und damit nicht informationspflichtig sei oder auch | |
| schon Fragen der Organisation und Finanzierung von Forschung. | |
| ## Keine Revision zugelassen | |
| Am Nachmittag kam das Gericht dann zur Entscheidung, dass es die Klage von | |
| Semsrott abweist. „Die im Transparenzgesetz geregelte Ausnahmevorschrift | |
| ist nicht auf den Kernbereich der Wissenschaftsfreiheit beschränkt“, teilte | |
| das Gericht mit. Die Namen bleiben also geheim. | |
| Uni-Präsident Dieter Lenzen reagierte auf die Entscheidung euphorisch. Das | |
| Urteil sei von großer Bedeutung, weit über den Wissenschaftsstandort | |
| Hamburg hinaus. „Die Bereitschaft vieler Wohltäter und Freunde der | |
| Universität Hamburg sowie potenzieller Partner wie Stiftungen und anderer | |
| Organe wäre sonst zusammengebrochen“, sagt Lenzen. Angesichts schrumpfender | |
| Haushaltszuwendungen des Staates seien Unis dringend auf Spenden | |
| angewiesen. | |
| Das OVG hat eine Revision gegen diese Entscheidung nicht zugelassen. Die | |
| Anti-Korruptionsorganisation Transparency International bedauerte das | |
| Urteil, denn die Transparenz an Hochschulen würde dadurch eingeschränkt. | |
| Semsrott kündigte an, weitere Anfragen an die Uni prüfen zu wollen. | |
| 26 Nov 2020 | |
| ## AUTOREN | |
| André Zuschlag | |
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