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# taz.de -- Autokauf vor Diesel-Skandal: BGH verhandelt erstmals VW-Fall
> Können getäuschte Dieselfahrer den Kauf rückgängig machen und Geld
> zurückverlangen? Der Bundesgerichtshof verhandelt einen Pilotfall.
Bild: EA-189-Motor eines VW-Fahrzeugs
Karlsruhe taz | An diesem Dienstag wird der Bundesgerichtshof (BGH) zum
ersten Mal im [1][Diesel-Skandal] über eine Verbraucherklage gegen VW
verhandeln. Bisher befasste er sich nur mit Klagen gegen Autohäuser, die
VW-Fahrzeuge verkaufen.
Im konkreten Fall hatte ein Rentner aus Rheinland-Pfalz gegen VW geklagt.
Er hatte 2014 einen gebrauchten VW Sharan gekauft. Als er erfuhr, dass auch
bei seinem Fahrzeug die Abgassteuerung des Motors manipuliert war,
verklagte er VW auf Rückzahlung des Kaufpreises. Motoren der Baureihe EA
189 haben nur auf dem Prüfstand die Abgase normal gereinigt, nicht aber im
normalen Straßengebrauch.
Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz gab dem Rentner grundsätzlich Recht. VW
habe hier die Verbraucher „vorsätzlich sittenwidrig“ geschädigt. Er könne
den Sharan zurückgeben und bekomme dafür den Kaufpreis erstattet. Vom
Kaufpreis werde allerdings der Wert der genutzten 20 000 Kilometer
Fahrleistung abgezogen.
Dagegen gingen sowohl der Rentner als auch VW in Revision. Der Rentner will
den Kaufpreis von 31.500 Euro in voller Höhe zurück. Wenn VW die
Verbraucher täusche, könne es nicht den Gegenwert der Nutzung abziehen. Der
Rentner war anders als sehr viele andere Kläger zu keinem Vergleich mit VW
bereit, so dass es nun tatsächlich zu einem BGH-Urteil kommen wird.
## Noch 68.000 Klagen gegen VW
VW argumentierte in seiner Revision, dass doch gar kein Schaden eingetreten
sei. Der Sharan sei fahrbereit und sicher gewesen. Seit dem Software-Update
2017 bestehe auch nicht mehr die Gefahr einer behördlichen
Betriebsuntersagung. VW will auch nicht gelten lassen, dass Dieselfahrzeuge
[2][nun weniger wert] seien. Der Wiederverkaufswert sei nicht bei
Bekanntwerden der „EA 189-Geschichte“ gesunken, betonte ein
Konzern-Sprecher, sondern erst zwei Jahre später, nachdem es Diskussionen
um Diesel-Fahrverbote gab.
Von der Abgas-Manipulation waren in Deutschland mindestens 2,4 Millionen
Fahrzeuge betroffen. Im Zuge der [3][Musterfeststellungsklage des
Verbraucherzentrale Bundesverband] hat sich VW mit rund 235.000 Kunden auf
Entschädigungszahlungen geeinigt. Sie können ihren Diesel-Pkw behalten und
bekommen je nach Alter und Typ Beträge zwischen 1.350 und 6.250 Euro.
Immerhin 68.000 individuelle Klagen gegen VW sind aber auch noch bei
Gericht anhängig. Für sie hat das jetzige BGH-Verfahren Präzedenzwirkung.
Neue Klagen sind wegen Verjährung nicht mehr möglich.
5 May 2020
## LINKS
[1] /Neue-Manipulations-Vorwuerfe-gegen-VW/!5622607
[2] /Klagewelle-im-VW-Diesel-Skandal/!5574235
[3] /Volkswagen-und-der-Dieselskandal/!5682534
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Dieselskandal
Bundesgerichtshof
Volkswagen
Dieselskandal
Automobilbranche
Dieselskandal
Schwerpunkt Coronavirus
VW-Abgas-Skandal
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