| # taz.de -- Zahlungsunfähigkeit durch Corona: Moratorien für sozialen Frieden | |
| > Die Bundesregierung schützt Mieter, Stromkunden und Kreditnehmer in der | |
| > aktuellen Corona-Krise. Kündigungen sind jeweils drei Monate tabu. | |
| Bild: Zumindest das Telefon und der Strom werden vorerst niemandem abgestellt | |
| Freiburg taz | Mieter, die wegen der Corona-Krise die Miete nicht zahlen | |
| können, müssen bis Ende Juni [1][keine Kündigung befürchten]. Das sieht ein | |
| Gesetzentwurf der Bundesregierung vor. Auch Strom- und Internetkunden, | |
| sowie Kreditnehmer werden durch ähnliche Moratorien geschützt. | |
| Der Gesetzentwurf wurde von Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) | |
| vorbereitet und an diesem Montag im Bundeskabinett gebilligt. Am Mittwoch | |
| soll bereits die Beschlussfassung im Bundestag folgen. | |
| Die Regelung betrifft sowohl die Mieter von Wohnraum als auch | |
| Gewerbemieter, wie zum Beispiel Handwerksbetriebe. Auch Pächter, etwa von | |
| Gaststätten, können sich auf das Gesetz berufen. | |
| Ministerin Lambrecht geht davon aus, dass es wegen der Coronakrise in | |
| vielen Fällen zu [2][plötzlichen massiven Einbrüchen] der Einnahmen kommt. | |
| Wenn der Mieter dann zwei Monate seine Miete nicht mehr zahlen kann, dürfte | |
| der Vermieter normalerweise fristlos kündigen. Die Antragstellung, | |
| Bewilligung und Auszahlung bei staatlichen Hilfen wie dem Wohngeld und bei | |
| den jetzt kommenden Sonderhilfsprogrammen könne aber länger als zwei Monate | |
| dauern, so die Überlegung von Lambrecht. Deshalb sollen Mieter und Pächter | |
| bis Ende Juni vor Kündigungen geschützt werden. | |
| Ursprünglich hatte Lambrecht sogar eine Frist bis Ende September geplant. | |
| Unions-geführten Ministerien ging das aber zu weit. Die Bundesregierung | |
| kann jedoch bei Bedarf die Frist per Verordnung bis Ende September | |
| verlängern. Mit Zustimung des Bundestags ist sogar eine darüber | |
| hinausgehende Verlängerung möglich. | |
| Den Mietern wird die Miete durch das Gesetz nicht erlassen. Nach Ende der | |
| Frist müssen sie diese in vollem Umfang nachzahlen. | |
| ## Kein umfassender Kündigungsschutz | |
| Auf der anderen Seite gibt es keine Härtefallklausel für Vermieter. Wenn | |
| der Lebensunterhalt eines Vermieters durch den Zahlungsaufschub aber | |
| gefährdet ist, soll er nach „Treu und Glauben“ eine sofortige Mietzahlung | |
| verlangen könnnen, heißt es in der Begründung des Entwurfs. | |
| Mieter, die sich auf das Gesetz berufen wollen, müssen „glaubhaft machen“, | |
| dass ihre Zahlungsschwierigkeiten auf der Coronavirus-Epidemie beruhen. Sie | |
| können dies durch eigene eidesstaatliche Versicherung tun, aber auch durch | |
| Vorlage von Dokumenten wie Honorarabrechnungen. | |
| Das Gesetz gibt keinen umfassenden Kündigungsschutz. Das heißt: | |
| Kündigungen, die nichts mit der Coronakrise zu tun haben, bleiben möglich, | |
| etwa wenn der Mieter vorsätzlich die Wohnung demoliert oder den Vermieter | |
| verprügelt, aber auch wenn der Vermieter Eigenbedarf hat. | |
| Ein ähnliches Moratorium soll auch für Verträge der „Daseinsvorsorge“ | |
| gelten, insbesondere für die Versorgung mit Strom, Gas, Telekommunikation | |
| (inklusive Internet) und Wasser. Wer wegen der Coronakrise seine | |
| vertraglichen Raten nicht mehr zahlen kann, soll ebenfalls drei Monate lang | |
| vor Kündigung geschützt sein. Auch Pflichtversicherungen wie die | |
| Kfz-Haftpflicht zählen dazu. Geschützt sind hier Verbraucher (also | |
| Privatpersonen) und „Kleinstunternehmer“ (mit bis zu 9 Beschäftigten und | |
| bis zu 2 Millionen Euro Jahresumsatz. | |
| Ein drittes Moratorium will die Bundesregierung für Darlehensverträge | |
| einführen. Auch wer Tilgung und Zinsen seines Kredits nicht mehr überweisen | |
| kann, wird drei Monate lang vor Kündigung des Vertrags bewahrt. Dieser | |
| Schutz gilt zunächst nur für Verbraucher, könnte aber später auf | |
| Kleinstunternehmer ausgeweitet werden. | |
| Die drei Moratorien werden in einem neuen Artikel 240 im Einführungsgesetz | |
| zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) geregelt. | |
| 23 Mar 2020 | |
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| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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