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# taz.de -- Rückholaktionen wegen Corona: Ein Versprechen zweiter Klasse
> Deutschland holt wegen Corona gestrandete UrlauberInnen zurück. Auch
> Menschen ohne Staatsbürgerschaft können mit – „im Rahmen der
> Kapazitäten“.
Bild: Flughafen Manila: Warten auf den Lufthansa Flug
Freiburg taz | „Wir lassen niemand zurück“, versprach die Bundesregierung
mit Blick auf deutsche UrlauberInnen, die wegen der [1][Coronakrise] im
Ausland festsitzen. Mitte März verkündete das Auswärtige Amt (AA) eine
weltweite Reisewarnung. Zu diesem Zeitpunkt waren rund 200.000 deutsche
UrlauberInnen in Regionen mit Reisebeschränkungen unterwegs.
Für die Reisenden wurde die Lage brenzlig, weil auf immer mehr Strecken der
reguläre Flugverkehr eingestellt wurde und TouristInnen aus dem Risikoland
Deutschland in Staaten mit noch geringer Coronabelastung oft nicht mehr
gern gesehen waren.
Außenminister Heiko Maas (SPD) startete deshalb eine „Rückholaktion“ für
die „tausenden deutschen Reisenden, die im Ausland gestrandet sind“, und
stellte bis zu 50 Millionen Euro zur Verfügung. Aber gilt das Versprechen
auch für in Deutschland lebende MigrantInnen, wenn sie aus dem Urlaub nicht
mehr heim nach Berlin oder Stuttgart kommen?
Inzwischen konnten rund 150.000 UrlauberInnen nach Deutschland
zurückkehren, davon 17.000 mit über 70 Sonderflügen, die das Auswärtige Amt
gechartert hatte. Die übrigen konnten überwiegend Flüge der
Reiseveranstalter nutzen, für die das Auswärtige Amt Überflug- und
Landegenehmigungen besorgt hatte. Die meisten Urlauber kamen dabei aus
Ägypten, Spanien und der Türkei zurück.
## „Wir“ und „Ihr“
Die Rückholaktion des Auswärtigen Amts bezog sich in erster Linie auf
deutsche StaatsbürgerInnen und ihre Familienangehörigen. Wenn möglich,
wurden aber auch BürgerInnen aus anderen EU-Staaten mitgenommen, so wie
umgekehrt Deutsche mit spanischen oder französischen Maschinen zurückreisen
konnten.
„Für Personen, die einen Aufenthaltstitel für Deutschland haben, in
Deutschland leben und von dort in den Urlaub gereist sind, bemühen wir uns
im Rahmen der Kapazitäten, eine Lösung zu finden“, heißt es dazu vom
Auswärtigen Amt.
Konkret heißt das: Auch AusländerInnen mit Lebensmittelpunkt in Deutschland
konnten sich in die Krisenvorsorgeliste [2][elefand.diplo.de]
(elektronische Erfassung von Deutschen im Ausland) eintragen. Auch sie
konnten sich auf der Webseite [3][rueckholprogramm.de] registrieren. Und
auch sie konnten den obligatorischen Antrag nach dem Konsulargesetz stellen
(„Ich beantrage hiermit, in die von der Bundesregierung zum Schutz vor
Katastrophenfolgen organisierten Betreuungsmaßnahmen eingeschlossen zu
werden.“)
Doch das alles steht unter dem Vorbehalt ausreichender Kapazitäten. Der
Bundeszuwanderungs- und Integrationsrat (BZI) wandte sich deshalb per Brief
an den Außenminister. „Gerade in diesen außergewöhnlichen Zeiten darf es
kein ‚Wir‘ und ‚Ihr‘ anhand des Passes geben“, schrieb der BZI-Vorsit…
Memet Kiliç, „eine vielfältige offene Gesellschaft misst sich gerade an
ihrem Umgang mit Krisenzeiten“.
Bisher gibt es aber keine Informationen über gestrandete MigrantInnen, die
aus Kapazitätsgründen zurückbleiben müssen. „Es geht uns um das Prinzip,
dass es keine echte Gleichbehandlung gibt“, sagte BZI-Geschäftsführererin
Deniz Nergiz.
25 Mar 2020
## LINKS
[1] /Schwerpunkt-Coronavirus/!t5660746/
[2] https://elefand.diplo.de/elefandextern/home/login!form.action
[3] https://defederalforeignoffice.accounts.ondemand.com/saml2/idp/sso/defedera…
## AUTOREN
Christian Rath
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