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# taz.de -- Rechte Netzwerke in Polizei und Militär: Hannibals Knallkörper
> Der Kopf des rechten Hannibal-Netzwerkes steht in Böblingen vor Gericht.
> Sollte er jedenfalls. Doch André S. kommt nicht.
Bild: Vor dem Böblinger Amtsgericht geht es um Sprengkörper aus Beständen de…
Böblingen taz | Im Grunde geht es bei diesem Termin im Amtsgericht
Böblingen nur um das Fehlen einer Erlaubnis. Doch der Angeklagte ist nicht
irgendwer, sondern der Kopf eines bundesweiten Netzwerks, in dem sich
Rechtsextremisten tummeln und paramilitärische Ausbildungen abgehalten
werden. Im Raum 030 trägt die Staatsanwältin vor, dass man im September
2017 das Wohnhaus des Angeklagten André S. und auch Liegenschaften seiner
Familie durchsucht habe.
Gefunden wurden in Sindelfingen und Halle: Signalleuchten,
Signalrauchpatronen, Zünder für Übungshandgranaten, Nebelgranaten und mehr
aus Militärbesitz. André S. war damals noch Elitesoldat des Kommandos
Spezialkräfte der Bundeswehr und eigentlich nur Zeuge in einem anderen
Ermittlungsverfahren. Dem Prozess in Böblingen bleibt er auf Anraten seines
Anwalts fern.
Das Amtsgericht Böblingen hatte im September 2019 [1][einen Strafbefehl
gegen André S. verhängt]. 120 Tagessätze Geldstrafe sollte er zahlen. Den
aktuellen Prozess gibt es nur, weil André S. gegen den Strafbefehl
Einspruch eingelegt hat.
André S. ist bundesweit bekannt unter seinem Pseudonym „Hannibal“. Anfang
2016 hatte er ein Prepper-Netzwerk gegründet, in dem sich Männer und Frauen
aus ganz Deutschland auf Katastrophen vorbereiten, den sogenannten Tag X.
Er setzte Chatgruppen auf, eine für den Norden, eine für den Osten, den
Westen, den Süden, auch in Österreich und der Schweiz soll es sie gegeben
haben. Die Katastrophen, an die sie dachten: Stürme, Stromausfälle oder
Flüchtlinge, die nach Deutschland kommen. Es ist ein Netzwerk, in dem
rechtsextreme Gedanken Platz hatten. Auch rechtsextreme Tatpläne. Bislang
sieht dafür niemand André S. juristisch in der Verantwortung.
In der Südgruppe beispielsweise war [2][Franco A. Mitglied], ein
Bundeswehrsoldat, der sich unter falscher Identität als syrischer
Flüchtling registriert hatte. Vor Gericht schildert ein Ermittler, wie sie
auf André S. kamen. In Chatprotokollen hatten sie von Safe Häusern gelesen,
sicheren Rückzugsorten, möglicherweise mit Depots von Munition und Waffen.
Eines davon: die Kaserne in Calw, in der das kaum kontrollierte und gut
ausgebildete Kommando Spezialkräfte stationiert ist. Und André S. Sind
dort Franco A.s Waffen versteckt?
Als die Ermittler die Kaserne durchsuchen, finden sie nicht viel. Sie
erfahren: André S. hat von den Durchsuchungen gewusst und mindestens einen
Laptop beiseitegeschafft. [3][Derzeit läuft ein Verfahren in zweiter
Instanz gegen einen Mitarbeiter des Militärischen Abschirmdienstes]; er
soll André S. gewarnt haben. Durch den Prozess wurde bekannt: André S. war
Auskunftsperson, also eine Art Quelle für den MAD.
Wenn André S. gewarnt war, fragen sich die Ermittler, hat er dann auch die
Waffen von Franco A. weggeräumt? Also durchsuchen sie seine Wohnung und das
Autohaus seiner Eltern in Halle. Sie finden die Übungsgranaten. Ob sie aus
Bundeswehrbeständen stammen, ob André S. sie gestohlen hat oder jemand
anderes, dazu macht die Staatsanwältin keine Angaben. Der Diebstahl ist
schon verjährt.
André S. weist in Abwesenheit alle Vorwürfe von sich. Ein vor Gericht
befragter BKA-Beamter zitiert ihn allerdings: Er sei der Meinung gewesen,
dass es sich um erlaubnisfreie Knallkörper handele, deshalb habe er sie bei
der Bundeswehr mitgenommen. Am 3. Februar wird die Verhandlung fortgesetzt.
22 Jan 2020
## LINKS
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[3] /MAD-Prozess-in-Koeln/!5581449
## AUTOREN
Christina Schmidt
## TAGS
Bundeswehr
KSK
Rechtsextremismus
Franco A.
MAD
Militärischer Abschirmdienst
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