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# taz.de -- Rechtes Netzwerk in Sicherheitsbehörden: „Hannibal“ muss vor G…
> Der Ex-KSK-Soldat André S. soll 120 Tagessätze Geldstrafe bezahlen. Es
> geht um Verstöße gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz.
Bild: KSK-Soldaten bei einer Übung im Häuserkampf (Archivbild)
Berlin taz | Als Ermittler des Bundeskriminalamts vor zwei Jahren André S.'
Wohnhaus und Elternhaus sowie seine Stube in der KSK-Kaserne in Calw
durchsuchten, fanden sie nicht viel. Der Bundeswehrsoldat hatte einen
[1][Laptop rechtzeitig versteckt] – das gaben später Kameraden und
Vorgesetzte seiner Einheit vor Gericht an. André S. hatte es ihnen selbst
erzählt. Was die Ermittler laut Staatsanwaltschaft Stuttgart sicherstellen
konnten: Zwei Handvoll Patronen, Nebel- und Signalgranaten sowie eine
Kiste, in der sich Zünder von Handgranaten befanden. Alles illegal in André
S.' Besitz.
André S. soll nach taz-Informationen deswegen nun 120 Tagessätze Geldstrafe
zahlen. Das Amtsgericht Böblingen hat gegen den 34-Jährigen einen
Strafbefehl wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz und das
Sprengstoffgesetz verhängt, wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft
Stuttgart der taz bestätigte. Wie die Staatsanwaltschaft am Montag
mitteilte, hat er dagegen Einspruch eingelegt, deswegen kommt es zum
Prozes. André S. ist damit angeklagt.
Es gehe um den „vorsätzlichen unerlaubten Besitz von Munition in Tateinheit
mit vorsätzlichem unerlaubten Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen in
zwei tateinheitlichen Fällen“, so die Staatsanwaltschaft. Die Höhe der
Tagessätze wollte die Sprecherin auf Anfrage nicht nennen. Die Munition und
die Gegenstände wurden den Angaben zufolge in den Privathäusern gefunden,
nicht in der Kaserne.
Große Überschneidungen
André S. wurde inzwischen von der Bundeswehr-Eliteeinheit Kommando
Spezialkräfte wegversetzt, ist aber bis heute Angehöriger der deutschen
Streitkräfte. Aufgefallen ist er in erster Linie mit außerdienstlichen
Aktivitäten. Er war Gründer mehrerer Gruppen, deren Mitglieder sich als
sogenannte Prepper auf einen „Tag X“ vorbereiteten. Gegen mehrere Männer
aus diesen Gruppen, die sich in Telegram-Chats und bei realen Treffen
austauschten, laufen Ermittlungen.
Unter anderem wirft der Generalbundesanwalt zwei Mitgliedern der
„Nordkreuz“-Gruppe aus Mecklenburg-Vorpommen vor, [2][Feindeslisten
angelegt und die Tötung politischer Gegner] geplant zu haben. Der
[3][„Nordkreuz“-Administrator wurde vergangene Woche in Schwerin
angeklagt], weil er mit Hilfe weiterer Polizisten zehntausende Schuss
Munition gehortet haben soll. Auch der Bundeswehrsoldat Franco A., der laut
Generalbundesanwalt als Syrer getarnt Terroranschläge plante, war Teil des
Netzwerks, in Süddeutschland. Vor einer Woche wurde ein Mann, der für
Franco A. Munition und Sprengsatzteile aufbewahrte, [4][zu einem Jahr Haft
auf Bewährung und einer Geldstrafe verurteilt].
André S. war auch Gründer und Vorstandsmitglied des gemeinnützigen Vereins
Uniter e.V. mit Sitz in Stuttgart. Die taz hatte große Überschneidungen
zwischen den Prepper-Gruppen und dem Verein aufgezeigt und aufgedeckt, dass
der Verein [5][paramilitärische Trainings durchführte und dem
philippinischen Autokraten Rodrigo Duterte] seine Dienste anbot.
Auf seiner Webseite hat der Verein Uniter behauptet, es gebe „keine
laufenden Ermittlungen oder Strafverfahren gegen den Verein selbst oder
gegen Mitglieder des Uniter e.V.“ Ebenso betont der Verein: „Uniter ist
kein rechtsextremistischer Verein und erst recht auch keine
rechtsterroristische Vereinigung!“ Der Generalbundesanwalt hat zu Uniter
einen Beobachtungsvorgang angelegt, das ist eine Vorstufe zu einem
möglichen Ermittlungsverfahren.
Sollte André S. zu mindestens 60 Tagessätzen verurteilt werden, dürfte er
wegen fehlender „Zuverlässigkeit“ über keinen Waffenschein und keine
Waffenbesitzkarte verfügen und kein Sicherheitsgewerbe anmelden. Auch auf
sein Disziplinarverfahren dürfte sich die Verurteilung auswirken.
Der Text wurde am 23. September um 16.35 Uhr aktualisiert, da André S.
inzwischen Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt hat.
23 Sep 2019
## LINKS
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[2] /Rechter-Terror-in-Deutschland/!5608261
[3] /Ermittlungen-zum-Hannibal-Komplex/!5627613
[4] /Gestohlene-Bundeswehr-Munition/!5622803
[5] /taz-Recherche-zu-rechtem-Netzwerk/!5577832
## AUTOREN
Sebastian Erb
Christina Schmidt
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