# taz.de -- Rechtes Netzwerk in Sicherheitsbehörden: „Hannibal“ muss vor G… | |
> Der Ex-KSK-Soldat André S. soll 120 Tagessätze Geldstrafe bezahlen. Es | |
> geht um Verstöße gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz. | |
Bild: KSK-Soldaten bei einer Übung im Häuserkampf (Archivbild) | |
Berlin taz | Als Ermittler des Bundeskriminalamts vor zwei Jahren André S.' | |
Wohnhaus und Elternhaus sowie seine Stube in der KSK-Kaserne in Calw | |
durchsuchten, fanden sie nicht viel. Der Bundeswehrsoldat hatte einen | |
[1][Laptop rechtzeitig versteckt] – das gaben später Kameraden und | |
Vorgesetzte seiner Einheit vor Gericht an. André S. hatte es ihnen selbst | |
erzählt. Was die Ermittler laut Staatsanwaltschaft Stuttgart sicherstellen | |
konnten: Zwei Handvoll Patronen, Nebel- und Signalgranaten sowie eine | |
Kiste, in der sich Zünder von Handgranaten befanden. Alles illegal in André | |
S.' Besitz. | |
André S. soll nach taz-Informationen deswegen nun 120 Tagessätze Geldstrafe | |
zahlen. Das Amtsgericht Böblingen hat gegen den 34-Jährigen einen | |
Strafbefehl wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz und das | |
Sprengstoffgesetz verhängt, wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft | |
Stuttgart der taz bestätigte. Wie die Staatsanwaltschaft am Montag | |
mitteilte, hat er dagegen Einspruch eingelegt, deswegen kommt es zum | |
Prozes. André S. ist damit angeklagt. | |
Es gehe um den „vorsätzlichen unerlaubten Besitz von Munition in Tateinheit | |
mit vorsätzlichem unerlaubten Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen in | |
zwei tateinheitlichen Fällen“, so die Staatsanwaltschaft. Die Höhe der | |
Tagessätze wollte die Sprecherin auf Anfrage nicht nennen. Die Munition und | |
die Gegenstände wurden den Angaben zufolge in den Privathäusern gefunden, | |
nicht in der Kaserne. | |
Große Überschneidungen | |
André S. wurde inzwischen von der Bundeswehr-Eliteeinheit Kommando | |
Spezialkräfte wegversetzt, ist aber bis heute Angehöriger der deutschen | |
Streitkräfte. Aufgefallen ist er in erster Linie mit außerdienstlichen | |
Aktivitäten. Er war Gründer mehrerer Gruppen, deren Mitglieder sich als | |
sogenannte Prepper auf einen „Tag X“ vorbereiteten. Gegen mehrere Männer | |
aus diesen Gruppen, die sich in Telegram-Chats und bei realen Treffen | |
austauschten, laufen Ermittlungen. | |
Unter anderem wirft der Generalbundesanwalt zwei Mitgliedern der | |
„Nordkreuz“-Gruppe aus Mecklenburg-Vorpommen vor, [2][Feindeslisten | |
angelegt und die Tötung politischer Gegner] geplant zu haben. Der | |
[3][„Nordkreuz“-Administrator wurde vergangene Woche in Schwerin | |
angeklagt], weil er mit Hilfe weiterer Polizisten zehntausende Schuss | |
Munition gehortet haben soll. Auch der Bundeswehrsoldat Franco A., der laut | |
Generalbundesanwalt als Syrer getarnt Terroranschläge plante, war Teil des | |
Netzwerks, in Süddeutschland. Vor einer Woche wurde ein Mann, der für | |
Franco A. Munition und Sprengsatzteile aufbewahrte, [4][zu einem Jahr Haft | |
auf Bewährung und einer Geldstrafe verurteilt]. | |
André S. war auch Gründer und Vorstandsmitglied des gemeinnützigen Vereins | |
Uniter e.V. mit Sitz in Stuttgart. Die taz hatte große Überschneidungen | |
zwischen den Prepper-Gruppen und dem Verein aufgezeigt und aufgedeckt, dass | |
der Verein [5][paramilitärische Trainings durchführte und dem | |
philippinischen Autokraten Rodrigo Duterte] seine Dienste anbot. | |
Auf seiner Webseite hat der Verein Uniter behauptet, es gebe „keine | |
laufenden Ermittlungen oder Strafverfahren gegen den Verein selbst oder | |
gegen Mitglieder des Uniter e.V.“ Ebenso betont der Verein: „Uniter ist | |
kein rechtsextremistischer Verein und erst recht auch keine | |
rechtsterroristische Vereinigung!“ Der Generalbundesanwalt hat zu Uniter | |
einen Beobachtungsvorgang angelegt, das ist eine Vorstufe zu einem | |
möglichen Ermittlungsverfahren. | |
Sollte André S. zu mindestens 60 Tagessätzen verurteilt werden, dürfte er | |
wegen fehlender „Zuverlässigkeit“ über keinen Waffenschein und keine | |
Waffenbesitzkarte verfügen und kein Sicherheitsgewerbe anmelden. Auch auf | |
sein Disziplinarverfahren dürfte sich die Verurteilung auswirken. | |
Der Text wurde am 23. September um 16.35 Uhr aktualisiert, da André S. | |
inzwischen Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt hat. | |
23 Sep 2019 | |
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## AUTOREN | |
Sebastian Erb | |
Christina Schmidt | |
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