| # taz.de -- Rechtes Netzwerk in Sicherheitsbehörden: „Hannibal“ muss vor G… | |
| > Der Ex-KSK-Soldat André S. soll 120 Tagessätze Geldstrafe bezahlen. Es | |
| > geht um Verstöße gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz. | |
| Bild: KSK-Soldaten bei einer Übung im Häuserkampf (Archivbild) | |
| Berlin taz | Als Ermittler des Bundeskriminalamts vor zwei Jahren André S.' | |
| Wohnhaus und Elternhaus sowie seine Stube in der KSK-Kaserne in Calw | |
| durchsuchten, fanden sie nicht viel. Der Bundeswehrsoldat hatte einen | |
| [1][Laptop rechtzeitig versteckt] – das gaben später Kameraden und | |
| Vorgesetzte seiner Einheit vor Gericht an. André S. hatte es ihnen selbst | |
| erzählt. Was die Ermittler laut Staatsanwaltschaft Stuttgart sicherstellen | |
| konnten: Zwei Handvoll Patronen, Nebel- und Signalgranaten sowie eine | |
| Kiste, in der sich Zünder von Handgranaten befanden. Alles illegal in André | |
| S.' Besitz. | |
| André S. soll nach taz-Informationen deswegen nun 120 Tagessätze Geldstrafe | |
| zahlen. Das Amtsgericht Böblingen hat gegen den 34-Jährigen einen | |
| Strafbefehl wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz und das | |
| Sprengstoffgesetz verhängt, wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft | |
| Stuttgart der taz bestätigte. Wie die Staatsanwaltschaft am Montag | |
| mitteilte, hat er dagegen Einspruch eingelegt, deswegen kommt es zum | |
| Prozes. André S. ist damit angeklagt. | |
| Es gehe um den „vorsätzlichen unerlaubten Besitz von Munition in Tateinheit | |
| mit vorsätzlichem unerlaubten Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen in | |
| zwei tateinheitlichen Fällen“, so die Staatsanwaltschaft. Die Höhe der | |
| Tagessätze wollte die Sprecherin auf Anfrage nicht nennen. Die Munition und | |
| die Gegenstände wurden den Angaben zufolge in den Privathäusern gefunden, | |
| nicht in der Kaserne. | |
| Große Überschneidungen | |
| André S. wurde inzwischen von der Bundeswehr-Eliteeinheit Kommando | |
| Spezialkräfte wegversetzt, ist aber bis heute Angehöriger der deutschen | |
| Streitkräfte. Aufgefallen ist er in erster Linie mit außerdienstlichen | |
| Aktivitäten. Er war Gründer mehrerer Gruppen, deren Mitglieder sich als | |
| sogenannte Prepper auf einen „Tag X“ vorbereiteten. Gegen mehrere Männer | |
| aus diesen Gruppen, die sich in Telegram-Chats und bei realen Treffen | |
| austauschten, laufen Ermittlungen. | |
| Unter anderem wirft der Generalbundesanwalt zwei Mitgliedern der | |
| „Nordkreuz“-Gruppe aus Mecklenburg-Vorpommen vor, [2][Feindeslisten | |
| angelegt und die Tötung politischer Gegner] geplant zu haben. Der | |
| [3][„Nordkreuz“-Administrator wurde vergangene Woche in Schwerin | |
| angeklagt], weil er mit Hilfe weiterer Polizisten zehntausende Schuss | |
| Munition gehortet haben soll. Auch der Bundeswehrsoldat Franco A., der laut | |
| Generalbundesanwalt als Syrer getarnt Terroranschläge plante, war Teil des | |
| Netzwerks, in Süddeutschland. Vor einer Woche wurde ein Mann, der für | |
| Franco A. Munition und Sprengsatzteile aufbewahrte, [4][zu einem Jahr Haft | |
| auf Bewährung und einer Geldstrafe verurteilt]. | |
| André S. war auch Gründer und Vorstandsmitglied des gemeinnützigen Vereins | |
| Uniter e.V. mit Sitz in Stuttgart. Die taz hatte große Überschneidungen | |
| zwischen den Prepper-Gruppen und dem Verein aufgezeigt und aufgedeckt, dass | |
| der Verein [5][paramilitärische Trainings durchführte und dem | |
| philippinischen Autokraten Rodrigo Duterte] seine Dienste anbot. | |
| Auf seiner Webseite hat der Verein Uniter behauptet, es gebe „keine | |
| laufenden Ermittlungen oder Strafverfahren gegen den Verein selbst oder | |
| gegen Mitglieder des Uniter e.V.“ Ebenso betont der Verein: „Uniter ist | |
| kein rechtsextremistischer Verein und erst recht auch keine | |
| rechtsterroristische Vereinigung!“ Der Generalbundesanwalt hat zu Uniter | |
| einen Beobachtungsvorgang angelegt, das ist eine Vorstufe zu einem | |
| möglichen Ermittlungsverfahren. | |
| Sollte André S. zu mindestens 60 Tagessätzen verurteilt werden, dürfte er | |
| wegen fehlender „Zuverlässigkeit“ über keinen Waffenschein und keine | |
| Waffenbesitzkarte verfügen und kein Sicherheitsgewerbe anmelden. Auch auf | |
| sein Disziplinarverfahren dürfte sich die Verurteilung auswirken. | |
| Der Text wurde am 23. September um 16.35 Uhr aktualisiert, da André S. | |
| inzwischen Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt hat. | |
| 23 Sep 2019 | |
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| ## AUTOREN | |
| Sebastian Erb | |
| Christina Schmidt | |
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