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# taz.de -- MAD-Prozess in Köln: Hannibal schaffte Computer weg​
> Neue Erkenntnisse im Fall Uniter: Vor einer Razzia der Bundesanwaltschaft
> ließ der Soldat einen Laptop verschwinden.
Bild: Am Mittwoch sagten Zeugen vor dem Kölner Landes- und Amtsgericht gegen H…
Köln taz | Neue Details im Hannibal-Komplex: Aus dem Prozess gegen einen
Mitarbeiter des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) in Köln ergeben sich
neue Details im Hinblick auf die Rolle des Bundeswehrsoldaten André S.
alias Hannibal. Wie mehrere Zeugen am Mittwoch vor dem Kölner Amtsgericht
aussagten, soll Hannibal, [1][über den die taz in der Vergangenheit
mehrfach berichtet hatte], vor einer Razzia der Bundesanwaltschaft im
September 2017 gewarnt gewesen sein – und mögliches Beweismaterial beiseite
geschafft haben.
Vor dem Amtsgericht Köln hat am Mittwoch der Prozess gegen einen
Mitarbeiter des Militärischen Abschirmdienstes begonnen. Peter W., 43, wird
vorgeworfen, den damaligen KSK-Soldaten André S. alias Hannibal vor
anstehenden Maßnahmen gewarnt zu haben. W. bestreitet die Vorwürfe.
Hintergrund des Verfahrens ist eine groß angelegte Durchsuchung des
Bundeskriminalamts (BKA) in Calw, wo das Kommando Spezialkräfte stationiert
ist. Die Bundesanwaltschaft hatte die Kaserne im September 2017 im
Zusammenhang mit Ermittlungen gegen den [2][rechtsextremen
Bundeswehrsoldaten Franco A.] durchsuchen lassen. Davon erhofften sich die
Ermittler auch Aufschluss über ein mögliches rechtsextremes Netzwerk in der
Bundeswehr. Darüber hatte die taz im November 2018 erstmals ausführlich
berichtet.
Die Ermittler wollten seinerzeit herausfinden, welche Bedeutung die
Soldaten rund um André S., der sich in Internetforen selbst Hannibal nennt,
im Rahmen eines mutmaßlich rechtsextremen Netzwerkes in der Bundeswehr
spielten. In Chatgruppen, in denen auch der rechtsextreme Bundeswehrsoldat
Franco A. Mitglied war, und bei Treffen, die Hannibal organisiert hatte,
waren die Ermittler auf Bezüge gestoßen, wonach an einem möglichen „Tag X�…
auch die Bundeswehrkaserne in Calw als ein sogenanntes „Safe House“ genutzt
werden sollte.
## Soldaten waren offenbar vorgewarnt
Bei ihrer groß angelegten Razzia in Calw wurden die Beamten allerdings
nicht fündig. Stattdessen stellten sie fest, dass die Soldaten offenbar
bereits gewarnt gewesen waren.
Für die Öffentlichkeit neu ist nun: Wie unterschiedliche Zeugen aus dem
Kommando Spezialkräfte am Mittwoch bestätigten, hatte Hannibal am Tag vor
der Razzia einen Laptop beiseite geschafft und sich vor seinen Kameraden
damit gebrüstet, über die bevorstehende Durchsuchung Bescheid zu wissen.
Ein damaliger Vorgesetzter von Hannibal sagte am Mittwoch vor Gericht aus,
Hannibal selbst habe ihn noch vor der Razzia über die bevorstehende
Maßnahme in Kenntnis gesetzt und gesagt, dass sich niemand Sorgen machen
müsse. Dabei soll S. auch gesagt haben: „Es ist alles save, weil wir wissen
ja davon.“
Hannibal selbst war zu diesem Zeitpunkt in regelmäßigem Kontakt mit dem
Militärischen Abschirmdienst und seinem dortigen Kontaktmann Peter W., der
jetzt angeklagt ist. Dieser war unter anderem für die Aufklärung des Falles
Franco A. zuständig und auch damit befasst, den dubiosen Verein Uniter zu
durchleuchten, dessen Hintermann Hannibal ist. In dem Verein organisieren
sich Soldaten, Polizisten und Sicherheitsleute. Sie bieten unter anderem
Zivilisten militärtaktische Trainings an. Zuletzt hatte Baden-Württembergs
Innenminister Thomas Strobl (CDU) die Bundesregierung aufgefordert, den
Verein stärker zu durchleuchten.
Besonders an dem Verfahren an diesem Mittwoch ist, dass auch Hannibal
selbst aus dem Schatten getreten ist. Die taz hatte auf unterschiedlichen
Wegen versucht, mit André S. in Kontakt zu kommen. Auf eine erste
Presseanfrage im Jahr 2018 hin drohte er der taz damit, den MAD einschalten
zu wollen.
## Vor Gericht mit Uniter-Krawatte und Emblem
Als er am Mittwoch vor Gericht erscheint, trägt er eine rote
Uniter-Krawatte und ein Emblem des Vereins am Kragen seines schwarzen
Sakkos. André S., 33, sitzt am Holztisch des Amtsgerichts Köln. Er ist als
Zeuge geladen. Der Soldat blickt nach vorn auf die Richterin. Es ist ein
besonderer Moment: Jetzt also redet Hannibal. Aber er redet nicht viel.
Die Pressebänke sind vollbesetzt. Die Journalisten und das Gericht wollen
wissen: War der KSK-Soldat, der zu diesem Zeitpunkt dem Militärischen
Abschirmdienst der Bundeswehr als Auskunftsperson diente, im September 2017
vor der Durchsuchung des Bundeskriminalamts gewarnt worden? Am Ende des
Prozesstages steht fest: Ja, er war es.
Hannibal ist begleitet von einem Rechtsanwalt. Er beantwortet an diesem
Mittwoch einige Fragen, will sich aber nicht umfassend zum Hergang
einlassen – auch, um sich nicht selbst belasten zu müssen. Als er gefragt
wird, ob er Kenntnis von den bevorstehenden Durchsuchungen hatte, antwortet
er schließlich doch: „Die Kenntnis hatte ich.“
## Urteil könnte am Mittwoch fallen
Woher er diese Kenntnis hatte, muss nun das Gericht bewerten. Der
Angeklagte Peter W. hatte Hannibal noch zwei Tage vor der schließlichen
Razzia in einem Hotel in Sindelfingen getroffen. Zu diesem Zeitpunkt hatte
die Bundesanwaltschaft darum gebeten, dass der MAD seine Tätigkeiten rund
um den Komplex bis auf weiteres einstellt, um mögliche Ermittlungen nicht
zu gefährden. Die Bundesanwaltschaft sieht sich offenbar durch W.
hintergangen.
Der erklärte dagegen am Mittwoch, dass er selbst gar keine Kenntnis von der
bevorstehenden Razzia gehabt habe.
Für das Verfahren ist ein weiterer Prozesstag angesetzt. Ein Urteil könnte
gegebenenfalls kommenden Mittwoch fallen.
20 Mar 2019
## LINKS
[1] /Rechtes-Netzwerk-in-der-Bundeswehr/!5548926
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## AUTOREN
Martin Kaul
Christina Schmidt
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