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# taz.de -- Völkermordvorwurf gegen Myanmar: Kein Vorsatz zum Genozid
> Myanmars Regierungschefin Aung San Suu Kyi gibt in Den Haag zu, es habe
> eventuell Übergriffe gegen Rohingya gegeben. Aber nicht mit Absicht.
Bild: Bestreitet jede Schuld: Aung San Suu Kyi am Mittwoch vor dem Internationa…
Den Haag dpa/rtr | Im [1][Völkermord-Verfahren] vor dem Internationalen
Gerichtshof hat Myanmars Regierungschefin Aung San Suu Kyi Vorwürfe gegen
ihr Land entschieden zurückgewiesen. Die Beschuldigungen seien „irreführend
und unvollständig“, betonte die Friedensnobelpreisträgerin am Mittwoch vor
dem höchsten UN-Gericht in Den Haag.
Das westafrikanische Gambia hatte Klage eingereicht und Myanmar wegen der
Gewalttaten der Militärs gegen die muslimische Rohingya-Minderheit
Völkermord vorgeworfen. Aung San Suu Kyi rechtfertigte aber das Vorgehen.
Die Armee verteidige nur das Land gegen Angriffe bewaffneter Rebellen.
„Wir haben einen internen bewaffneten Konflikt in Myanmar“, sagte Aung San
Suu Kyi vor den 17 internationalen Richtern im Friedenspalast. Der Konflikt
gehe auf bereits seit Jahrzehnten andauernde Spannungen zurück. Im Herbst
2016 hätten Rohingya-Rebellen im Bundesstaat Rakhine Polizeistationen
angegriffen. Daraufhin habe das Militär reagiert. Dabei habe es
möglicherweise auch Übergriffe gegeben, räumte sie ein.
Die Justiz Myanmars [2][verfolge Schuldige strafrechtlich]. Außerdem sei
eine unabhängige Untersuchung eingeleitet worden. „Tragischerweise führte
der Konflikt zu einem Exodus von tausenden Menschen.“
## Auch der Internationale Strafgerichtshof ermittelt
Dutzende Demonstranten bekundeten vor dem Gerichtsgebäude ihre Solidarität
mit Myanmar und Suu Kyi und jubelten der Politikerin zu. Auf Transparenten
stand: „Wir stehen hinter Myanmar.“
Das westafrikanische Gambia beruft sich in der Klage auf die
Völkermord-Konvention von 1948 und stützt sich auf einen Bericht von
UN-Ermittlern. Sie hatten dem Militär „anhaltenden Völkermord“ zur Last
gelegt. Soldaten hätten Tausende Menschen ermordet, Frauen und Kinder
vergewaltigt, Dörfer dem Erdboden gleichgemacht und Menschen lebendig in
ihren Häusern verbrannt. Mehr als 700.000 Menschen waren vor der Gewalt
[3][in das Nachbarland Bangladesch geflohen].
Mehrere Massenvertreibungen während der Balkan-Kriege in den 1990er Jahren
seien nicht als Völkermord behandelt worden, argumentierte Suu Kyi weiter.
Die internationale Justiz habe der Versuchung widerstanden, diese legale
Bewertung anzuwenden, denn die Absicht, die betroffene Gruppe als ganze
oder teilweise zu zerstören, sei nicht gegeben gewesen.
Das UN-Gericht berät noch bis Donnerstag über die Klage. Zunächst muss es
über die von Gambia beantragten Sofortmaßnahmen gegen Myanmar entscheiden,
um die noch im Land lebenden rund 600.000 Rohingya zu schützen. Ein Urteil
darüber wird in wenigen Wochen erwartet.
Anschließend wird das Hauptverfahren eingeleitet. Das könnte mehrere Jahre
dauern. Bisher hat der Internationale Gerichtshof nur den Massenmord
serbischer Einheiten an Muslimen in der bosnischen Enklave Srebrenica 1995
als Völkermord anerkannt.
Mitte November hatte der [4][Internationale Strafgerichtshof] (IStGH)
Ermittlungen zu möglichen Verbrechen gegen die Rohingya in Myanmar
zugestimmt. Es gebe „eine glaubwürdige Basis“ für die Annahme, dass „we…
verbreitete und/oder systematische Gewaltakte“ begangen worden seien, die
als Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingestuft werden könnten, hieß es
zur Begründung. Die UN werfen dem Militär eine Kampagne gegen die Rohingya
mit „genozidaler Absicht“ vor.
11 Dec 2019
## LINKS
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[4] /Verbrechen-an-den-Rohingya/!5531200
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