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# taz.de -- Mutmaßlicher Rechtsterrorist: Neue Details im Fall Franco A.
> Ein Gerichtsbeschluss gibt Einblick in die Gedanken des Soldaten. Das
> Bild verfestigt sich: A. ist überzeugter Nazi und hatte vor, zu töten.
Bild: Mal wieder ein Einzelfall: Franco A. ist mittlerweile vom Dienst bei der …
Berlin taz | Was hatte Franco A. vor, Oberleutnant der Bundeswehr und
Prepper? Wollte er einen Terroranschlag begehen und hochrangige Politiker
und andere Personen ermorden, die er als Gegner sah? Diese Fragen stellen
sich, seitdem der heute 30-Jährige Anfang 2017 erwischt wurde, als er auf
dem Wiener Flughafen eine Pistole aus einem Versteck holen wollte. Dazu kam
noch heraus, dass er zur gleichen Zeit unter der Identität eines syrischen
Asylbewerbers lebte. Die Tarnung eines Terroristen?
Am Dienstag wurde nach einem langen Instanzenstreit bekannt, dass sich
Franco A. [1][nun doch wegen der „Vorbereitung einer schweren
staatsgefährdeten Gewalttat“ vor Gericht verantworten muss.] Der jetzt
veröffentlichte [2][Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 22. August] gibt
neue Einblicke in die Gedankenwelt und Pläne des mutmaßlichen
Rechtsterroristen, der sich im Netzwerk um den KSK-Soldaten „Hannibal“
bewegte. Die meisten entlastenden Erklärungsansätze, die die Verteidigung
nach Anklageerhebung vorgebracht hatte, werden darin zurückgewiesen.
Wollte Franco A. wirklich unter der Legende des syrischen Flüchtlings David
Benjamin Anschläge begehen? Bei diesem wohl seltsamsten Aspekt des Falls
brachten die Nachermittlungen des Generalbundesanwalts offenbar nichts
Neues zutage. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hält das in seinem
Beschluss aber auch nicht für die entscheidenden Frage. Ebenso wenig die,
was Franco A. mit der in Wien sichergestellten Pistole vorhatte. Denn es
reichten viele weitere Erkenntnisse für einen hinreichenden Tatverdacht.
Franco A.s rechtsextreme Gesinnung hatte er schon in seiner 2013
geschriebenen Masterarbeit erkennen lassen, die durchtränkt ist mit
antisemitischen Verschwörungstheorien. In dem Gerichtsbeschluss werden nun
weitere Äußerungen zitiert: „Mein Glaube ist mein Deutschtum“, „Israel
regiert die USA“ oder „Hitler steht über allem“. Bei ihm seien Bücher w…
„Mein Kampf“ oder „Die Wehrmacht – Der Freiheitskampf des Großdeutschen
Volkes“ aus dem Jahr 1940 gefunden worden. Ebenso CDs mit
nationalsozialistischen Liedern.
## A. lehne die Bundesrepublik ab, stellt das Gericht fest
„Das demokratische System der Bundesrepublik Deutschland lehnte der
Angeklagte ab“, stellt das Gericht fest. Er halte es für richtig, den
bestehenden Staat zu zerstören, ohne Rücksicht auf Recht und Gesetz. In dem
Beschluss werden einige Verschwörungstheorien aufgeführt, denen Franco A.
offenbar anhing: Dass die Parteien Demokratie nur vortäuschten und die
wahren Entscheidungsträger unentdeckt blieben. Dass das Freiheitsstreben
der eigenen Bevölkerung mit Hilfe der Polizei und der Nachrichtendienste
unterdrückt werde.
Seine politischen Gegner hat Franco A. demnach in einer im Februar 2016
erstellten Audiodatei als „Schweine“ bezeichnet, „die ihn und seine
Gesinnungsgenossen umbringen würden, wenn sie sich in den Weg stellen
würden“. Deshalb müsse man ihnen zuvorkommen. Franco A. wird gemäß der
Aufnahme zitiert: „Ich weiß, du wirst mich ermorden, ich ermorde dich
vorher.“
Spätestens ab 2015 habe Franco A. dann ernsthaft die Anwendung von Gewalt
verfolgt. So habe er etwa die Sprengung eines Gedenksteins für die jüdische
Familie Rothschild in Frankfurt am Main in Betracht gezogen, die Befreiung
einer Holocaust-Leugnerin oder die „Zersetzung“ der „Antifa“ durch
inszenierte Angriffe. Es sollte auch ein Asylbewerber dazu gebracht werden,
eine Granate auf eine Gruppe der Antifa zu werfen. Ein Terrorist, so wird
er zitiert, sei ein „Freiheitskämpfer zur Herstellung einer gerechten
Welt“.
Und mutmaßlich wollte Franco A. auch Menschen ermorden, die er als
politische Gegner sah und deren Haltung zu Geflüchteten ihm missfiel. Schon
länger sind die Namen von Personen bekannt, die er womöglich als Opfer
auserkoren hat. Neben dem damaligen Außenminister Heiko Maas (SPD) und der
Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth (Grüne) soll er auch die Vorsitzende
der Amadeu-Antonio-Stiftung, Annetta Kahane, im Blick gehabt haben. Sie ist
ein großes Feindbild unter Rechtsextremen.
## Zielübung mit Sturmgewehr
Es war bereits bekannt, dass Franco A. am 22. Juli 2016 die Tiefgarage der
Stiftung in Berlin ausspähte und Autokennzeichen fotografierte. Das Gericht
stellt dies nun in einen zeitlichen Zusammenhang zu anderen Ereignissen.
Drei Tage nach dem Ausspähen der Tiefgarage hat er sich demnach um
Ersatzteile für eine Pistole gekümmert. Am Folgetag unternahm er
Schießübungen mit einem G3-Gewehr inklusive Zielfernrohr, was laut Gericht
darauf hindeutet, „dass er um einen präziseren Umgang mit der Waffe bemüht
war“. Eine entsprechende Montageschiene zur Befestigung hatte er sich im
April besorgt. Die Pistole, die später in Wien gefunden wurde, soll er
wahrscheinlich auch in diesen Tagen in Paris gekauft haben, am 28. Juli
2016.
Dass Franco A. Annetta Kahane lediglich zu einem Gespräch treffen wollte,
hält das Gericht für unglaubwürdig. Die Sachlage spreche mit hinreichender
Wahrscheinlichkeit dafür, „dass der Angeklagte sich bereits konkret mit
einer möglichen Methode der Tatbegehung befasste und einen möglichen Tatort
in den Blick nahm“.
Zu einem Anschlag ist es dann bis zu Franco A.s Festnahme nicht gekommen.
Das war der wesentliche Grund dafür, dass das Oberlandesgericht Frankfurt
im Juni 2018 keinen hinreichenden Tatverdacht für Terror gesehen hatte. Das
sieht der Bundesgerichtshof nun deutlich anders. Es komme nicht darauf an,
für wann er die Tat geplant hatte, sondern ob. Es sei eine Vielzahl von
Gründen denkbar, „die Tat, zu der er fest entschlossen war, noch nicht zu
begehen“.
21 Nov 2019
## LINKS
[1] /Rechtsextremer-Bundeswehrsoldat/!5638905
[2] http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gerich…
## AUTOREN
Sebastian Erb
## TAGS
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