| # taz.de -- Mutmaßlicher Rechtsterrorist: Neue Details im Fall Franco A. | |
| > Ein Gerichtsbeschluss gibt Einblick in die Gedanken des Soldaten. Das | |
| > Bild verfestigt sich: A. ist überzeugter Nazi und hatte vor, zu töten. | |
| Bild: Mal wieder ein Einzelfall: Franco A. ist mittlerweile vom Dienst bei der … | |
| Berlin taz | Was hatte Franco A. vor, Oberleutnant der Bundeswehr und | |
| Prepper? Wollte er einen Terroranschlag begehen und hochrangige Politiker | |
| und andere Personen ermorden, die er als Gegner sah? Diese Fragen stellen | |
| sich, seitdem der heute 30-Jährige Anfang 2017 erwischt wurde, als er auf | |
| dem Wiener Flughafen eine Pistole aus einem Versteck holen wollte. Dazu kam | |
| noch heraus, dass er zur gleichen Zeit unter der Identität eines syrischen | |
| Asylbewerbers lebte. Die Tarnung eines Terroristen? | |
| Am Dienstag wurde nach einem langen Instanzenstreit bekannt, dass sich | |
| Franco A. [1][nun doch wegen der „Vorbereitung einer schweren | |
| staatsgefährdeten Gewalttat“ vor Gericht verantworten muss.] Der jetzt | |
| veröffentlichte [2][Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 22. August] gibt | |
| neue Einblicke in die Gedankenwelt und Pläne des mutmaßlichen | |
| Rechtsterroristen, der sich im Netzwerk um den KSK-Soldaten „Hannibal“ | |
| bewegte. Die meisten entlastenden Erklärungsansätze, die die Verteidigung | |
| nach Anklageerhebung vorgebracht hatte, werden darin zurückgewiesen. | |
| Wollte Franco A. wirklich unter der Legende des syrischen Flüchtlings David | |
| Benjamin Anschläge begehen? Bei diesem wohl seltsamsten Aspekt des Falls | |
| brachten die Nachermittlungen des Generalbundesanwalts offenbar nichts | |
| Neues zutage. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hält das in seinem | |
| Beschluss aber auch nicht für die entscheidenden Frage. Ebenso wenig die, | |
| was Franco A. mit der in Wien sichergestellten Pistole vorhatte. Denn es | |
| reichten viele weitere Erkenntnisse für einen hinreichenden Tatverdacht. | |
| Franco A.s rechtsextreme Gesinnung hatte er schon in seiner 2013 | |
| geschriebenen Masterarbeit erkennen lassen, die durchtränkt ist mit | |
| antisemitischen Verschwörungstheorien. In dem Gerichtsbeschluss werden nun | |
| weitere Äußerungen zitiert: „Mein Glaube ist mein Deutschtum“, „Israel | |
| regiert die USA“ oder „Hitler steht über allem“. Bei ihm seien Bücher w… | |
| „Mein Kampf“ oder „Die Wehrmacht – Der Freiheitskampf des Großdeutschen | |
| Volkes“ aus dem Jahr 1940 gefunden worden. Ebenso CDs mit | |
| nationalsozialistischen Liedern. | |
| ## A. lehne die Bundesrepublik ab, stellt das Gericht fest | |
| „Das demokratische System der Bundesrepublik Deutschland lehnte der | |
| Angeklagte ab“, stellt das Gericht fest. Er halte es für richtig, den | |
| bestehenden Staat zu zerstören, ohne Rücksicht auf Recht und Gesetz. In dem | |
| Beschluss werden einige Verschwörungstheorien aufgeführt, denen Franco A. | |
| offenbar anhing: Dass die Parteien Demokratie nur vortäuschten und die | |
| wahren Entscheidungsträger unentdeckt blieben. Dass das Freiheitsstreben | |
| der eigenen Bevölkerung mit Hilfe der Polizei und der Nachrichtendienste | |
| unterdrückt werde. | |
| Seine politischen Gegner hat Franco A. demnach in einer im Februar 2016 | |
| erstellten Audiodatei als „Schweine“ bezeichnet, „die ihn und seine | |
| Gesinnungsgenossen umbringen würden, wenn sie sich in den Weg stellen | |
| würden“. Deshalb müsse man ihnen zuvorkommen. Franco A. wird gemäß der | |
| Aufnahme zitiert: „Ich weiß, du wirst mich ermorden, ich ermorde dich | |
| vorher.“ | |
| Spätestens ab 2015 habe Franco A. dann ernsthaft die Anwendung von Gewalt | |
| verfolgt. So habe er etwa die Sprengung eines Gedenksteins für die jüdische | |
| Familie Rothschild in Frankfurt am Main in Betracht gezogen, die Befreiung | |
| einer Holocaust-Leugnerin oder die „Zersetzung“ der „Antifa“ durch | |
| inszenierte Angriffe. Es sollte auch ein Asylbewerber dazu gebracht werden, | |
| eine Granate auf eine Gruppe der Antifa zu werfen. Ein Terrorist, so wird | |
| er zitiert, sei ein „Freiheitskämpfer zur Herstellung einer gerechten | |
| Welt“. | |
| Und mutmaßlich wollte Franco A. auch Menschen ermorden, die er als | |
| politische Gegner sah und deren Haltung zu Geflüchteten ihm missfiel. Schon | |
| länger sind die Namen von Personen bekannt, die er womöglich als Opfer | |
| auserkoren hat. Neben dem damaligen Außenminister Heiko Maas (SPD) und der | |
| Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth (Grüne) soll er auch die Vorsitzende | |
| der Amadeu-Antonio-Stiftung, Annetta Kahane, im Blick gehabt haben. Sie ist | |
| ein großes Feindbild unter Rechtsextremen. | |
| ## Zielübung mit Sturmgewehr | |
| Es war bereits bekannt, dass Franco A. am 22. Juli 2016 die Tiefgarage der | |
| Stiftung in Berlin ausspähte und Autokennzeichen fotografierte. Das Gericht | |
| stellt dies nun in einen zeitlichen Zusammenhang zu anderen Ereignissen. | |
| Drei Tage nach dem Ausspähen der Tiefgarage hat er sich demnach um | |
| Ersatzteile für eine Pistole gekümmert. Am Folgetag unternahm er | |
| Schießübungen mit einem G3-Gewehr inklusive Zielfernrohr, was laut Gericht | |
| darauf hindeutet, „dass er um einen präziseren Umgang mit der Waffe bemüht | |
| war“. Eine entsprechende Montageschiene zur Befestigung hatte er sich im | |
| April besorgt. Die Pistole, die später in Wien gefunden wurde, soll er | |
| wahrscheinlich auch in diesen Tagen in Paris gekauft haben, am 28. Juli | |
| 2016. | |
| Dass Franco A. Annetta Kahane lediglich zu einem Gespräch treffen wollte, | |
| hält das Gericht für unglaubwürdig. Die Sachlage spreche mit hinreichender | |
| Wahrscheinlichkeit dafür, „dass der Angeklagte sich bereits konkret mit | |
| einer möglichen Methode der Tatbegehung befasste und einen möglichen Tatort | |
| in den Blick nahm“. | |
| Zu einem Anschlag ist es dann bis zu Franco A.s Festnahme nicht gekommen. | |
| Das war der wesentliche Grund dafür, dass das Oberlandesgericht Frankfurt | |
| im Juni 2018 keinen hinreichenden Tatverdacht für Terror gesehen hatte. Das | |
| sieht der Bundesgerichtshof nun deutlich anders. Es komme nicht darauf an, | |
| für wann er die Tat geplant hatte, sondern ob. Es sei eine Vielzahl von | |
| Gründen denkbar, „die Tat, zu der er fest entschlossen war, noch nicht zu | |
| begehen“. | |
| 21 Nov 2019 | |
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| [2] http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gerich… | |
| ## AUTOREN | |
| Sebastian Erb | |
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