| # taz.de -- Bestrafung von Hassdelikten im Netz: Löschen und verfolgen | |
| > Wie soll die Anzeigepflicht für Hass im Internet künftig aussehen? Ihre | |
| > geplante Einbindung ins NetzDG wird wohl nicht alle Delikte abdecken. | |
| Bild: Wo fängt Hass an? | |
| Freiburg taz | Der Terrorist Stephan B., [1][der in Halle eine Synagoge | |
| angegriffen hat,] war zwar – strafrechtlich gesehen – ein Einzeltäter. Er | |
| wurde aber durch eine hasserfüllte rechtsextremistische Szene im Internet | |
| radikalisiert, deren Beifall er auch erhoffte. Die [2][rechtspolitische | |
| Diskussion im Anschluss an den Fall Halle] dürfte sich also zumindest | |
| teilweise darauf konzentrieren, den strafbaren Hass im Internet künftig | |
| auch tatsächlich zu bestrafen. | |
| Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) plant bereits eine | |
| Anzeigepflicht für die Betreiber von sozialen Netzwerken wie Facebook, | |
| Twitter und Youtube. Hierzu will sie das 2017 eingeführte NetzDG | |
| verschärfen. Die Abkürzung NetzDG steht für „Gesetz zur Verbesserung der | |
| Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken“. Das NetzDG fordert bisher von | |
| Facebook und Co, dass sie ein effizientes Beschwerdemanagement unterhalten. | |
| So müssen offenkundig rechtswidrige Inhalte nach einer Beschwerde binnen 24 | |
| Stunden gelöscht werden. | |
| Wenn die geplante Anzeigepflicht ins NetzDG integriert wird, ist das für | |
| die Netzwerk-Betreiber erst mal eine gute Nachricht. Denn sie werden | |
| voraussichtlich nicht dazu verpflichtet, proaktiv auf ihren Seiten nach | |
| strafbaren Inhalten zu suchen. Vielmehr würde sich an die berechtigte | |
| Beschwerde eines Nutzers nur eine zweite Reaktion anschließen. Der | |
| rechtswidrige Post würde nicht nur gelöscht, sondern auch den Behörden | |
| gemeldet, also angezeigt. | |
| Auch bisher durften Netzwerke einen strafbaren Hasspost schon anzeigen, | |
| faktisch taten sie dies aber nicht. Letztlich blieb die Anzeige | |
| Privatpersonen oder Organisationen überlassen. Wer auf Facebook | |
| Volksverhetzung entdeckte, hätte den entsprechenden Post also nicht nur bei | |
| Facebook, sondern auch bei der Polizei melden müssen. Das war bisher | |
| selten. Immerhin sieht das NetzDG aber auch jetzt schon vor, dass strafbare | |
| Inhalte von den Netzwerken nicht einfach entfernt werden, sondern „zu | |
| Beweiszwecken“ zehn Wochen lang zu speichern sind. | |
| ## Auch bei Beleidigung? | |
| Aus der Integration der Anzeigepflicht ins NetzDG ergibt sich auch, für | |
| welche Delikte die Meldepflicht vermutlich gelten wird. Das NetzDG erfasst | |
| bisher nicht alle strafbaren Handlungen, sondern nur rund zwanzig Delikte, | |
| vom Verbreiten von NS-Kennzeichen über Beleidigung und Verleumdung, | |
| Volksverhetzung, Beschimpfung von Religionsgemeinschaften bis hin zur | |
| Verbreitung von Kinderpornografie. | |
| Lambrecht hat inzwischen eingeschränkt, dass die Anzeigepflicht nur für | |
| „Offizialdelikte“ gelten soll. Das sind Delikte, bei denen die | |
| Staatsanwaltschaft stets ermitteln muss, weil kein Strafantrag des | |
| Betroffenen erforderlich ist. Damit wären Beleidigungen von der | |
| Anzeigepflicht ausgenommen, weil bei solchen Fällen in der Regel ein | |
| Strafantrag erforderlich ist. Hier müsste der Betroffene also weiter selbst | |
| entscheiden, ob er eine strafrechtliche Verfolgung will. Allerdings schlägt | |
| die schwarz-grüne hessische Landesregierung vor, künftig auch die | |
| Beleidigung zum Offizialdelikt zu machen. | |
| Das NetzDG gilt bisher nur für soziale Netzwerke (mit mindestens zwei | |
| Millionen Nutzern), die zum Teilen „beliebiger Inhalte“ bestimmt sind. | |
| Game-Portale wie Steam wären trotz Problemen mit rechtsextremistischen | |
| Inhalten von der Anzeigepflicht nicht erfasst, da sie „spezifische Inhalte“ | |
| verbreiten. Die CDU/CSU hat aber bereits gefordert, auch Game-Portale | |
| generell ins NetzDG einzubeziehen. | |
| Doch auch bei [3][Facebook] würde die geplante Anzeigepflicht nach | |
| derzeitiger Praxis weitgehend leerlaufen. Facebook löscht zwar | |
| hunderttausendfach problematische Inhalte, die von Nutzern gemeldet werden, | |
| aber in der Regel stützt sich Facebook dabei auf eine Verletzung seiner | |
| Community-Standards. Nur ganz selten beruht die Löschung auf dem NetzDG. | |
| ## Vieles ist derzeit im Fluss | |
| Der Grund ist banal: Eine „Flagging“-Meldung wegen Verletzung der | |
| Facebook-Richtlinien ist einfach, eine Meldung nach dem NetzDG ist | |
| kompliziert, weil das entsprechende Formular nur schwer zu finden ist. Im | |
| ersten Halbjahr 2019 gab es laut Facebook-Transparenzbericht nur 674 | |
| NetzDG-Beschwerden. Bei einer ins NetzDG integrierten Anzeigepflicht hätte | |
| Facebook also nur in diesen 674 Fällen die Behörden informieren müssen. | |
| Allerdings ist die Sache auch hier im Fluss. Das Bundesamt für Justiz, das | |
| für die Umsetzung des NetzDG zuständig ist, hat im Juli 2019 ein Bußgeld in | |
| Höhe von 2 Millionen Euro gegen Facebook verhängt, weil der NetzDG-Meldeweg | |
| „zu versteckt“ sei. | |
| Angesichts dieser zahlreichen Probleme verwundert es nicht, dass die | |
| Bundesregierung bisher noch keine konkreten Pläne zur Verschärfung des | |
| NetzDG vorgelegt hat. | |
| 16 Oct 2019 | |
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| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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