| # taz.de -- Verschärfung des Strafgesetzbuchs: Beleidigungen werden teurer | |
| > Das Bundeskabinett will Maßnahmen gegen Rechtsextremismus und | |
| > Hasskriminalität beschließen. Es geht vor allem um rechten Hass im Netz. | |
| Bild: Facebook und Twitter müssen strafbare Hasspostings künftig der Polizei … | |
| Freiburg taz | Die Bundesregierung will Beleidigungen im Internet schneller | |
| und effizienter bestrafen. Die entsprechende Verschärfung des | |
| Strafgesetzbuchs ist Teil eines Maßnahmenpakets gegen Rechtsextremismus und | |
| Hasskriminalität, das das Kabinett an diesem Mittwoch beschließen will. | |
| „Den Tatbestand der Beleidigung werden wir an die Besonderheiten des Netzes | |
| anpassen. Dabei berücksichtigen wir insbesondere dessen unbegrenzte | |
| Reichweite und die aufgrund vermeintlicher Anonymität oft sehr aggressive | |
| Begehungsweise“, heißt es im Maßnahmenpaket, das der taz vorliegt. | |
| Eine Beleidigung ist strafrechtlich definiert als Angriff auf die Ehre | |
| durch Kundgabe der Missachtung. Ob „du Wichser“ eine strafbare Beleidigung | |
| ist, kommt immer auf den Anlass und die Vorgeschichte an. Die Justiz muss | |
| dabei in der Regel das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen mit der | |
| Meinungsfreiheit des Äußernden abwägen. Beleidigung ist auch gegenüber | |
| abwesenden Personen möglich. | |
| Bei einer Beleidigung droht bisher eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis | |
| zu einem Jahr. Zum Vergleich: Beim Diebstahl oder der Körperverletzung | |
| reicht der Strafrahmen bis zu fünf Jahren Gefängnis. Vermutlich wird der | |
| Strafrahmen für Beleidigungen im Internet nun auf zwei Jahre erhöht. | |
| ## Wahrscheinlichkeit einer Bestrafung erhöhen | |
| Wahrscheinlich wird im Strafgesetzbuch nicht das „Internet“ erwähnt, | |
| sondern technikneutral formuliert. Naheliegend ist eine Strafschärfung für | |
| den Fall, dass die Beleidigung „öffentlich“ erfolgt. Eine solche | |
| Strafschärfung gibt es schon bei der Verleumdung und der üblen Nachrede. | |
| „Öffentlich“ ist eine Äußerung, wenn eine unüberschaubare Zahl von Mens… | |
| Kenntnis erlangen kann. Das gälte in der Regel also auch für Äußerungen im | |
| Netz. | |
| Die Strafverschärfung wird vermutlich kaum jemand von Beleidigungen | |
| abhalten. Schließlich gilt die erhöhte Strafdrohung für öffentliche | |
| Verleumdungen schon seit Jahrzehnten. Viel wichtiger ist es, die | |
| Wahrscheinlichkeit einer Bestrafung zu erhöhen. | |
| Hier kommt nun die im Maßnahmenpaket ebenfalls enthaltene | |
| [1][Anzeigepflicht für soziale Netzwerke] ins Spiel. Facebook und Twitter | |
| müssen strafbare Hasspostings künftig nicht nur löschen, sondern auch der | |
| Polizei melden. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) soll entsprechend | |
| geändert werden. | |
| Allerdings gilt das [2][NetzDG] bisher nicht für Beleidigungen, weil diese | |
| von der Polizei nur auf Antrag verfolgt werden. Hier sind deshalb noch zwei | |
| Änderungen erforderlich: Erstens muss für öffentliche Beleidigungen das | |
| Antragserfordernis im Strafgesetzbuch gestrichen werden. Zweitens müssen | |
| öffentliche Beleidigungen dann ausdrücklich im NetzDG erwähnt werden. | |
| Das Maßnahmenpaket, das jetzt beschlossen werden soll, ist erst mal nur ein | |
| Eckpunktepapier. Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) will bis Ende | |
| des Jahres konkrete Gesetzentwürfe vorlegen. | |
| 30 Oct 2019 | |
| ## LINKS | |
| [1] /Bestrafung-von-Hassdelikten-im-Netz/!5634233 | |
| [2] /NetzDG/!t5474839/ | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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