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# taz.de -- Verschärfung des Strafgesetzbuchs: Beleidigungen werden teurer
> Das Bundeskabinett will Maßnahmen gegen Rechtsextremismus und
> Hasskriminalität beschließen. Es geht vor allem um rechten Hass im Netz.
Bild: Facebook und Twitter müssen strafbare Hasspostings künftig der Polizei …
Freiburg taz | Die Bundesregierung will Beleidigungen im Internet schneller
und effizienter bestrafen. Die entsprechende Verschärfung des
Strafgesetzbuchs ist Teil eines Maßnahmenpakets gegen Rechtsextremismus und
Hasskriminalität, das das Kabinett an diesem Mittwoch beschließen will.
„Den Tatbestand der Beleidigung werden wir an die Besonderheiten des Netzes
anpassen. Dabei berücksichtigen wir insbesondere dessen unbegrenzte
Reichweite und die aufgrund vermeintlicher Anonymität oft sehr aggressive
Begehungsweise“, heißt es im Maßnahmenpaket, das der taz vorliegt.
Eine Beleidigung ist strafrechtlich definiert als Angriff auf die Ehre
durch Kundgabe der Missachtung. Ob „du Wichser“ eine strafbare Beleidigung
ist, kommt immer auf den Anlass und die Vorgeschichte an. Die Justiz muss
dabei in der Regel das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen mit der
Meinungsfreiheit des Äußernden abwägen. Beleidigung ist auch gegenüber
abwesenden Personen möglich.
Bei einer Beleidigung droht bisher eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis
zu einem Jahr. Zum Vergleich: Beim Diebstahl oder der Körperverletzung
reicht der Strafrahmen bis zu fünf Jahren Gefängnis. Vermutlich wird der
Strafrahmen für Beleidigungen im Internet nun auf zwei Jahre erhöht.
## Wahrscheinlichkeit einer Bestrafung erhöhen
Wahrscheinlich wird im Strafgesetzbuch nicht das „Internet“ erwähnt,
sondern technikneutral formuliert. Naheliegend ist eine Strafschärfung für
den Fall, dass die Beleidigung „öffentlich“ erfolgt. Eine solche
Strafschärfung gibt es schon bei der Verleumdung und der üblen Nachrede.
„Öffentlich“ ist eine Äußerung, wenn eine unüberschaubare Zahl von Mens…
Kenntnis erlangen kann. Das gälte in der Regel also auch für Äußerungen im
Netz.
Die Strafverschärfung wird vermutlich kaum jemand von Beleidigungen
abhalten. Schließlich gilt die erhöhte Strafdrohung für öffentliche
Verleumdungen schon seit Jahrzehnten. Viel wichtiger ist es, die
Wahrscheinlichkeit einer Bestrafung zu erhöhen.
Hier kommt nun die im Maßnahmenpaket ebenfalls enthaltene
[1][Anzeigepflicht für soziale Netzwerke] ins Spiel. Facebook und Twitter
müssen strafbare Hasspostings künftig nicht nur löschen, sondern auch der
Polizei melden. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) soll entsprechend
geändert werden.
Allerdings gilt das [2][NetzDG] bisher nicht für Beleidigungen, weil diese
von der Polizei nur auf Antrag verfolgt werden. Hier sind deshalb noch zwei
Änderungen erforderlich: Erstens muss für öffentliche Beleidigungen das
Antragserfordernis im Strafgesetzbuch gestrichen werden. Zweitens müssen
öffentliche Beleidigungen dann ausdrücklich im NetzDG erwähnt werden.
Das Maßnahmenpaket, das jetzt beschlossen werden soll, ist erst mal nur ein
Eckpunktepapier. Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) will bis Ende
des Jahres konkrete Gesetzentwürfe vorlegen.
30 Oct 2019
## LINKS
[1] /Bestrafung-von-Hassdelikten-im-Netz/!5634233
[2] /NetzDG/!t5474839/
## AUTOREN
Christian Rath
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