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# taz.de -- Kritik am Netzwerkdurchsetzungsgesetz: Anti-Hass-Novelle ohne Gegen…
> Das Bundesjustizministerium hat einen neuen Gesetzentwurf gegen Hate
> Speech im Netz vorgelegt. Doch es gibt harsche Kritik.
Bild: Ihre Verbesserungsvorschläge zünden nicht: Justizministerin Christine L…
Es sei ja nur ein Referentenentwurf, lässt das Bundesministerium für Justiz
mitteilen, also kein in Stein gemeißelter Gesetzestext. Die Defensive um
die [1][Novelle des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG)] kommt nicht von
ungefähr. Die zivilgesellschaftlichen Stakeholder, bei denen der Entwurf
derzeit zirkuliert, zeigen sich nämlich nicht sonderlich begeistert von den
Verbesserungsvorschlägen aus dem Haus von Justizministerin Christine
Lambrecht (SPD).
Schon der [2][jetzige Stand des NetzDG hat kaum Freund*innen], weshalb
die Überarbeitung des gerade mal zwei Jahre alten Textes auch dringend
geboten ist. Einer der Hauptkritikpunkte ist die Privatisierung der
Entscheidung in gegebenenfalls strittigen Rechtsfragen. So sind
Internet-Plattformen laut NetzDG verpflichtet „offensichtlich
rechtswidrige“ Beiträge zu entfernen. Die Beurteilung, Kategorisierung und
Sanktionierung möglicher Rechtsverstöße in die Hände von beispielsweise
Twitter, Facebook und Google (als YouTube-Mutterfirma) zu geben, birgt
tatsächlich mehrere Risiken.
So sind die Kriterien, nach denen gelöscht wird, bis heute reichlich
intransparent und oft selbst auf gerichtlichem Wege kaum zu überprüfen. Es
kommt einerseits zu Entscheidungen, Inhalte online zu lassen, die für
durchschnittliche Nutzer*innen „offensichtlich rechtswidrigen“ Inhalts
sein können. Andererseits werden immer wieder gezielt von rechten
Trollgruppen gemeldete Accounts in den Netzwerken gesperrt, obwohl Verstöße
gegen Gesetze bei genauer Betrachtung kaum nachvollziehbar sind. Des
weiteren wird ein sogenanntes Overblocking beobachtet, also die
vorsorgliche Sperrung von Inhalten, die sich bei einer qualifizierten
Prüfung nicht einmal in der Nähe offensichtlicher Rechtswidrigkeit
befänden.
Verbände von Jurist*innen kritisieren, dass dieser Hang zur
Privatisierung strafrechtlicher Vorprüfung statt dass er eingegrenzt, sogar
noch ausgebaut wird. [3][Der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein
verweist dabei auf Meldepflichten] gegenüber dem Bundeskriminalamt. Der
Deutsche Juristinnenbund [4][legt dazu einen Schwerpunkt seiner
Stellungnahme auf die fehlende Berücksichtigung geschlechtsspezifischer
Bedrohungen] im Netz.
Ein Problem in der Analyse der Wirksamkeit des NetzDG, [5][das zum Beispiel
die Amadeu Antonio Stiftung in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf
benennt], ist die fehlende Evaluation. Alle Beobachtungen zur Umsetzung der
bisherigen Regelungen kommen kaum über einen anekdotischen Rahmen hinaus,
da die Provider nicht verpflichtet sind, nach einheitlichen Standards
Rechenschaft über Anfragen, Meldungen und Entscheidungen über Löschungen
abzulegen. Eine wissenschaftlich valide oder informierte mediale Bewertung
sei so nicht möglich. Auch der aktuelle Entwurf gehe, neben vielen anderen,
diesen Mangel nicht an.
Jedoch: Es ist ja nur ein Referentenentwurf. Verbesserungen sind also nicht
gänzlich ausgeschlossen. Nach der Ressortabstimmung soll das Gesetzespaket
im Frühjahr durch das Bundeskabinett gehen.
19 Jan 2020
## LINKS
[1] https://www.sueddeutsche.de/digital/netzdg-lambrecht-zensur-straftaten-1.47…
[2] /Kritik-am-Netzwerkdurchsetzungsgesetz/!5474062
[3] https://www.rav.de/publikationen/mitteilungen/mitteilung/entwurf-eines-gese…
[4] https://www.djb.de/static/common/download.php/savepm/4262/st20-01_Hasskrimi…
[5] https://www.amadeu-antonio-stiftung.de/stellungnahme-der-amadeu-antonio-sti…
## AUTOREN
Daniél Kretschmar
## TAGS
NetzDG
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Hate Speech
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Rechtsradikalismus
deutsche Justiz
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