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# taz.de -- Gewalt gegen Politiker: Alle Engagierten schützen
> Warum sollte der Angriff auf Mandatsträger:innen härter bestraft
> werden als der auf einfache Parteimitglieder und andere ehrenamtlich
> Engagierte?
Bild: Solidaritätsdemo mit dem von einem rechten Schlägertrupp angegriffenen …
Als Reaktion auf die [1][zunehmenden Übergriffe auf Politiker:innen]
will die [2][Innenministerkonferenz eine Verschärfung des Strafrechts]
prüfen. Ihre Mitglieder fragen sich, ob die Normen des Strafgesetzbuchs
noch genügen, um dem „demokratiegefährdenden Umstand solcher Angriffe“
gerecht zu werden.
Es ist vernünftig, dass die Innenminister:innen dies erst einmal
prüfen wollen und nicht gleich eine Verschärfung fordern. Bei der Prüfung
werden sie sehr schnell feststellen, dass Körperverletzung und Nötigung
heute schon strafbar sind. Es besteht also keine Strafbarkeitslücke. Das
ist nicht wirklich überraschend.
Auch bei der Strafzumessung kann und sollte ein demokratiegefährdendes
Motiv heute schon strafverschärfend berücksichtigt werden. Die Strafrahmen
des Strafgesetzbuches sind schließlich ziemlich weit. So kann eine
Körperverletzung mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu
fünf Jahren sanktioniert werden. Angemessene Strafen sind mit dem aktuellen
Strafrecht auf jeden Fall möglich.
Die CSU-Innnenpolitikerin Andrea Lindholz schlägt vor, den Strafrahmen bei
körperlichen Angriffen auf Politiker zu erhöhen. Doch das wäre reine
Symbolik. Immerhin gibt es für die Beleidigung von Politiker:innen
bereits seit dem Jahr 2021 einen erhöhten Strafrahmen. Hat das die
Pöbler:innen beeindruckt? Eher nicht.
Die Symbolik von Sonderdelikten kann zudem nach hinten losgehen, wenn das
neue Delikt Fälle nicht erfasst, die in der öffentlichen Wahrnehmung
gleichbehandelt werden sollten. Warum etwa soll der Angriff auf
Mandatsträger:innen härter bestraft werden als der Angriff auf
einfache Parteimitglieder, die am Info-Stand oder beim Plakatieren
attackiert werden?
Die Innenministerkonferenz ist insofern konsequent und unterstützt einen
Gesetzentwurf des Bundesrats, der Strafverschärfung bei Angriffen auf jede
Form gemeinnützigen Engagements vorsieht. Besonders „geschützt“ sind hier
also auch [3][Flüchtlingshelfer]:innen und
Fußball-Schiedsrichter:innen. Wenn schon Symbolik, dann für alle.
9 May 2024
## LINKS
[1] /Drohungen-gegen-Politikerinnen/!6008253
[2] /Angriffe-gegen-politisch-Engagierte/!6009456
[3] /Fluechtlingshelfer-aus-dem-Wendland/!5957259
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Gewalt
Rechtsextremismus
Innenministerkonferenz
IG
Schwerpunkt AfD
Janine Wissler
deutsche Justiz
taz.leicht
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