# taz.de -- Rechtmäßigkeit von Abschiebungen: Flüchtling klagt Innensenator … | |
> Darf die Polizei ohne Durchsuchungsbeschluss Türen öffnen, um | |
> abzuschieben? | |
Bild: Was ist ist denn nun rechtens in Berlin? | |
Im Streit über die Rechtmäßigkeit von Abschiebungen ohne richterlichen | |
Durchsuchungsbeschluss gibt es die erste Klage gegen Innensenator Andreas | |
Geisel (SPD) als oberstem Dienstherren der Berliner Polizei. Es geht um | |
einen jungen Mann aus Guinea, der am 10. September aus seinem Wohnheim in | |
Köpenick nach Italien abgeschoben werden sollte. Nach Berichten von | |
Heimmitarbeitern kam die Polizei ohne Durchsuchungsbeschluss, verschaffte | |
sich mittels Rammbock Zutritt zu seinem Zimmer, nahm ihn mit nach Tegel. Am | |
Ende wurde er freigelassen – offenbar weil er sich weigerte, freiwillig das | |
Flugzeug zu besteigen. Nur deshalb kommt es überhaupt zu dieser Klage. | |
„Das Gericht hat nun zu klären, ob es sich hier nur um ein Betreten oder um | |
eine Durchsuchung handelt. Im zweiten Fall ist die Rechtslage klar: Ohne | |
Durchsuchungsbeschluss geht es nicht. Doch auch das bloße Betreten ist | |
nicht unbegrenzt möglich“, erklärt Rechtsanwalt Christoph Tometten. Er habe | |
beim Verwaltungsgericht Berlin zudem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz | |
für seinen Mandanten gestellt. | |
Seit Monaten streiten zwei SenatorInnen über die Frage, welche Befugnisse | |
PolizistInnen bei Abschiebungen haben. Brauchen Sie – wegen der | |
Unverletzlichkeit der Wohnung nach Artikel 13 Grundgesetz – einen | |
richterlichen Durchsuchungsbeschluss, um Menschen zur Abschiebung aus ihren | |
Wohnungen beziehungsweise Zimmern in Heimen zu holen? | |
Ja, sagt Integrationssenatorin Elke Breitenbach – nein, der Innensenator. | |
Bestärkt fühlt sich Letzterer durch das sogenannte | |
Geordnete-Rückkehr-Gesetz (GRG) von Bundesinnenminister Horst Seehofer | |
(CSU), das Ende August in Kraft trat. Danach wird nun unterschieden | |
zwischen bloßem „Betreten“ einer Wohnung/eines Zimmers und der | |
„Durchsuchung“ – und nur Letzteres benötige den Richterbeschluss. | |
## Rechtsprechung ist eindeutig | |
Juristen halten diese Unterscheidung für fragwürdig, auch der | |
Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat [1][in einem Gutachten] | |
Zweifel angemeldet. Die teilt auch Tometten: „Die ständige Rechtsprechung | |
ist eindeutig: Wenn Behörden zielgerichtet jemanden suchen und finden | |
wollen, liegt eine Durchsuchung vor, die eines Richterbeschlusses bedarf.“ | |
In seinem Fall kommt noch hinzu: Der Betroffene lebt nicht alleine in dem | |
Zimmer, die Privatsphäre seines Zimmernachbarn war von der Aktion ebenfalls | |
betroffen. Auch der Rammbock-Einsatz spricht laut Tometten für eine | |
Durchsuchung. „Bloßes Betreten durch Gewaltanwendung? Das widerspricht ja | |
schon unserem Sprachgefühl“, so der Anwalt. | |
Peter Hermanns, der Leiter des Wohnheims, das vom Internationalen Bund (IB) | |
betrieben wird, zeigt sich ebenfalls empört. Die Aktion mit dem Rammbock | |
habe viele BewohnerInnen zusätzlich verängstigt. „Bisher hatten wir eine | |
Art Übereinkunft mit der Polizei“, erklärt er. Wenn die Beamten ohne | |
Durchsuchungsbeschluss kamen, was bisher immer der Fall gewesen sei, hätten | |
die Mitarbeiter vom IB am Zimmer geklopft und den Sachverhalt erklärt. | |
„Wenn der Betreffende freiwillig mitging, wurde er abgeschoben, wenn nicht, | |
ging die Polizei wieder.“ Rund 20 Mal sei dies in diesem Jahr vorgekommen, | |
die meisten Abschiebeversuche seien gescheitert. | |
Die Polizei ließ eine Anfrage de taz bis Redaktionsschluss unbeantwortet. | |
30 Sep 2019 | |
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[1] /Gutachten-im-Auftrag-der-Linken/!5625160/ | |
## AUTOREN | |
Susanne Memarnia | |
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