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# taz.de -- Koalitionsausschuss in Berlin: Kompromiss bei der Grundsteuer
> Beim Treffen der Koalitionsspitzen hat sich die Große Koalition auf die
> Reform der Grundsteuer verständigt. Keine Einigung gab es bei der
> Grundrente.
Bild: Die Spitzen der Koalition um Angela Merkel vor Beginn des Treffens am Bun…
Berlin dpa | Die Koalitionsspitzen von Union und SPD haben sich nach
monatelangem Streit auf eine Reform der Grundsteuer verständigt. Am frühen
Montagmorgen gab es im Koalitionsausschuss in Berlin einen Kompromiss, der
dem Vernehmen nach auch die vor allem von der CSU verlangte Einführung von
Öffnungsklauseln für die Länder vorsieht. Die Länder bekämen damit
Spielraum für Gestaltungsmöglichkeiten bei der Grundsteuer. Wie die Klausel
genau aussehen soll, wurde nicht erläutert.
Keine Einigung gab es beim Streitthema Grundrente. „Zur zielgenauen
Ausgestaltung der Grundrente gibt es derzeit weiteren Gesprächsbedarf
zwischen den Partnern“, hieß es nach gut sechsstündigen Beratungen. Die SPD
will die Grundrente ohne, die Union mit Bedürftigkeitsprüfung. Für den
Abbau des Solidaritätszuschlages sowie für Wohnen und Klimaschutz legte die
Koalitionsspitze Fahrpläne vor.
Die erste Lesung zur Grundsteuerreform soll noch vor der Sommerpause des
Bundestags Ende Juni stattfinden, sodass die Gesetzesreform – wie vom
Bundesverfassungsgericht verlangt – noch in diesem Jahr in Kraft treten
kann.
Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte vergangene Woche überraschend
angekündigt, dass die Regierung in dieser Woche mit großer
Wahrscheinlichkeit einen Gesetzentwurf dazu vorstellen werde. Dem Vernehmen
nach waren Finanzminister Olaf Scholz (SPD) und das Land Bayern aufeinander
zugegangen. Scholz hatte bisher Öffnungsklauseln für alle Bundesländer
abgelehnt.
Der Vizekanzler setzte bisher für alle Bundesländer einheitlich auf ein
wertabhängiges Modell, bei dem vor allem der Wert des Bodens und die
durchschnittliche Miete eine Rolle spielen sollen. Bayern will ein Modell,
bei dem sich die Höhe der Abgabe pauschal an der Fläche des Grundstücks
orientiert. Das Bundesverfassungsgericht hatte wegen veralteter
Bemessungsgrundlagen eine Neuregelung der Grundsteuer bis Ende 2019
verlangt.
Die Einigung soll wohl auch als Signal verstanden werden, dass nach den
herben Verlusten bei der Europawahl die Spitzen von Union und SPD auch in
neuer Besetzung handlungsfähig sind. Der Koalitionsausschuss kam am
Sonntagabend zusammen, um den Kurs der Koalition zu überprüfen. Union und
SPD hatten angekündigt, nach der Europawahl und mit Blick auf die im Herbst
anstehenden Landtagswahlen in Brandenburg, Sachsen und Thüringen die
bisherige Schwerpunktsetzung des Bundeshaushalts zu überprüfen.
## Kennenlern-Treffen
Das Treffen diente auch zum Kennenlernen, hieß es. Denn nach dem
[1][Rücktritt von Andrea Nahles als Fraktions- und –Parteivorsitzende der
SPD] ist nun Rolf Mützenich kommissarischer Fraktionschef. Malu Dreyer,
Manuela Schwesig sowie Thorsten Schäfer-Gümbel fungieren als
Interimsparteivorsitzende. CSU-Chef Markus Söder nahm wegen eines lange
geplanten Urlaubs an dem Treffen nicht teil.
Solidaritätszuschlag: Die Koalitionsfraktionen von Union und SPD hatten
sich bei ihrer Klausurtagung in der vergangenen Woche bereits darauf
verständigt, den Solidaritätszuschlag nun doch nur für 90 Prozent der
Solizahler abzuschaffen – wie im Koalitionsvertrag vorgesehen. Die Union
wollte ihn zuletzt komplett streichen.
Die Koalition beauftragte nun die Bundesregierung, dem Bundestag bis Ende
August einen Gesetzentwurf zur Abschaffung des Solidaritätszuschlages für
rund 90 Prozent der Soli-Zahler durch eine Freigrenze vorzulegen.
Dieser Schritt soll den bisherigen Plänen zufolge ab 2021 greifen. Der
Fiskus würde damit auf rund 10 Milliarden Euro Steuereinnahmen pro Jahr
verzichten, was etwa der Hälfte des heutigen Aufkommens aus dem Soli
entspricht.
Wohnen: Für bezahlbares Wohnen will die Koalition bis Ende August ein Paket
vorlegen.
Klimaschutz: Die Koalition will auf der Grundlage der Ergebnisse des
Klimakabinetts in der zweiten Septemberhälfte „ein in ökologischer,
sozialer und ökonomischer Hinsicht tragfähiges Gesamtkonzept zur
gesetzlichen Umsetzung der Klimaziele bis 2030 vorlegen“.
17 Jun 2019
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