# taz.de -- Reform des Verfassungsschutzrechts: Warnung vor Seehofers Plänen | |
> Das Innenministerium plant, dass dem Verfassungsschutz das Recht zur | |
> Online-Durchsuchung von Computern eingeräumt wird. Das löst Kritik aus. | |
Bild: Im Moment liegt der Gesetzentwurf Seehofers noch auf Eis | |
Freiburg taz | Die geplanten Verschärfungen des Verfassungsschutzgesetzes | |
gefährden laut der Organisation Reporter ohne Grenzen (ROG) das | |
Redaktionsgeheimnis. Die Computer von Journalisten könnten auf der Suche | |
nach Namen von Informanten gehackt werden, so ROG. | |
[1][Die ROG-Stellungnahme bezieht sich auf einen Gesetzentwurf von | |
Innenminister Horst Seehofer (CSU)] zur „Harmonisierung des | |
Verfassungsschutzrechts“ aus dem März. Dort soll dem Verfassungsschutz | |
(BfV) erstmals das Recht zur Online-Durchsuchung von Computern eingeräumt | |
werden. Dabei wird auf dem Computer oder Smartphone ein sogenannter | |
Trojaner installiert. Dieser sendet dann Teile oder den ganzen Inhalt der | |
Festplatte an den Verfassungsschutz. | |
Das BKA darf die Online-Durchsuchung bereits seit 2009 zur Verhinderung von | |
Terroranschlägen benutzen. Wegen technischer Probleme gab es bisher aber | |
fast keine Anwendungsfälle. 2017 wurde unter SPD-Justizminister Heiko Maas | |
die Online-Durchsuchung auch für die Strafverfolgung zugelassen. Konkrete | |
Fälle sind aber bisher nicht bekannt. Es gibt aber mehrere | |
Verfassungsklagen dagegen. | |
Die geplante Online-Durchsuchung durch den Verfassungsschutz soll nur gegen | |
Personen angewandt werden, von denen Gefahr für die Demokratie und die | |
innere Sicherheit ausgeht. Bloße Kontaktpersonen dürfen nicht mit diesem | |
Mittel ausgespäht werden. Dies entspricht der Regelung bei polizeilichen | |
Online-Durchsuchungen. | |
## Seehofer wartet | |
Auf den ersten Blick sind damit Redaktionen vor der Ausspähung ihrer | |
Informanten bereits hinreichend geschützt. Daniel Moosbrucker von Reporter | |
ohne Grenzen weist jedoch auf den Fall Netzpolitik hin. 2015 ermittelte der | |
Generalbundesanwalt nach einer BfV-Strafanzeige gegen die Blogger Markus | |
Beckedahl und Andre Meister, weil sie geheime Unterlagen des | |
Verfassungsschutzes veröffentlicht hatten. | |
Der Bezug auf angeblichen Landesverrat war „nötig“, weil es bei diesem | |
Delikt noch keine Schutzklausel für Journalisten gibt. Bei Landesverrat ist | |
schon die – sonst straffreie – Veröffentlichung geheimer Unterlagen | |
strafbar. | |
„Wenn der Verfassungsschutz Journalisten überwachen will, kann er sehr | |
kreativ sein“, warnt Moosbrucker. Die NGO Reporter ohne Grenzen fordert | |
daher, Online-Durchsuchungen bei Journalisten und Medien generell für | |
unzulässig zu erklären, wie es auch in der Strafprozessordnung geregelt | |
ist. Ein solcher genereller Schutz findet sich in der vorgeschlagenen | |
Verfassungsschutznovelle aber nur für andere Berufsgruppen wie Pfarrer und | |
Rechtsanwälte. Bei Journalisten ist nur die ohnehin erforderliche | |
Verhältnismäßigkeitsprüfung vorgesehen. Diese Ungleichbehandlung der | |
besonders geschützten Berufsgruppen hat ROG auch schon bei anderen | |
Sicherheitsgesetzen moniert. | |
Im Moment liegt der Gesetzentwurf Seehofers noch auf Eis. Justizministerin | |
Katarina Barley (SPD) hatte die Befassung mit dem Entwurf verweigert. Da | |
Barley nun Europaabgeordnete wird, wartet Seehofer auf ihre NachfolgerIn. | |
30 May 2019 | |
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## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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