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# taz.de -- Naturschutz siegt vor Gericht: Wald statt Wohnungen
> Das Vorhaben, in Wohldorf-Ohlstedt eine Siedlung zu bauen, ist
> gescheitert. Die Wohnungen wären zu nah am europäischen Naturschutzgebiet
> Wohldorfer Wald.
Bild: Muss pfleglich behandelt werden, findet das Oberverwaltungsgericht : der …
Hamburg taz | Das Hanseatische Oberverwaltungsgericht hat die geplante
Wohnsiedlung am Rande des Wohldorfer Waldes gestoppt. Das Gericht stellte
die generelle Eignung der betroffenen Freiflächen in Frage: Die Planziele
rechtfertigten es nicht, die Lebensräume geschützter Arten wie Fledermäuse
und Fischotter zu opfern, lautet der Tenor des Urteils (OVG Hamburg,
2E8/17.N).
Der für unwirksam erklärte „B-Plan“ Wohldorf Ohlstedt 13 sah insgesamt 188
Wohnungen in unmittelbarer Nähe zum Europäischen Vogelschutz- und
gemeldeten Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Gebiet „Wohldorfer Wald“ vor. Dabei
wurden die Belange der Natur nach Ansicht des Vereins
Wohldorfer-Wald-Hilfsfonds nicht ausreichend berücksichtigt. Zudem seien
notwendige Artenschutzgutachten nicht erstellt worden.
Das sah das Gericht auch so und erklärte den umstrittenen Bebauungsplan für
unwirksam. Das Urteil sieht keine Revision vor, die Stadt Hamburg kann aber
eine Nichtzulassungsbeschwerde einreichen.
„Das Urteil zu Wohldorf-Ohlstedt 13 ist höchst erfreulich“, sagt Manfred
Braasch, Landesgeschäftsführer des Umweltverbandes BUND. „Der Bebauungsplan
ist unwirksam, damit bleibt die Fläche bis auf Weiteres geschützt.“
Hintergrund des Prozesses ist ein jahrzehntelanger Konflikt zwischen der
Stadt und NaturschützerInnen. Trotz eines erfolgreichen Bürgerbegehrens im
Bezirk Wandsbek verabschiedete der Senat den umstrittenen Bebauungsplan
Wohldorf-Ohlstedt 13. Daraufhin klagten 2008 der BUND, der Verein
Wohldorfer-Wald-Hilfsfonds sowie eine Privatperson.
2011 einigten sich die OhlstedterInnen und die damalige SPD-Regierung auf
ein politisches Moratorium, um dem Senat Zeit für eine Überarbeitung des
Bebauungsplans zu geben, die den Naturschutz stärker berücksichtigen
sollte. Während dieser Zeit ruhte auch die Klage der Beteiligten. 2015
verlängerte der rot-grüne Senat das Moratorium für eine weitere
Legislaturperiode.
Der Senat nahm die zugesagte Überarbeitung jedoch nie vor und ließ das
Moratorium zum Ende des Jahres 2020 auslaufen. Zudem kündigte er an, mit
den Bauarbeiten zu beginnen, sodass der Hilfsfonds seine Klage wieder
aufnahm.
Anders der Mitkläger BUND: Dieser ließ sein Verfahren weiterhin ruhen, um
sich eine Handlungsoption zu sichern. Wäre der Hilfsfonds vor Gericht
gescheitert, hätte der BUND eigenständig klagen können, erläutert Braasch.
## Neuer Anlauf befürchtet
Die Wiederaufnahme der Klage 2017 war, wie Michael Schütt, Vorstand des
Wohldorfer-Wald-Hilfsfonds, sagt, „eine Art Notwehrsituation“. Diverse
Verhandlungsangebote an die Stadt seien abgeschmettert worden. „Hätte man
die Bebauung weiter weg vom Wohldorfer Wald gehalten, hätte man Achsen als
Wanderwege für die Tiere freigehalten und eine Grundlage für eine
Diskussion gehabt“, sagt Schütt.
Für ihn gibt es weitere wichtige Gründe gegen die Gültigkeit des
Bebauungsplans, die vom Gericht aber gar nicht aufgegriffen wurden: „Die
Bodenbeschaffenheit dieser Freiflächen legt nahe, dass die
Niederschlagsmengen nicht versickern können und in den Wohldorfer Wald
fließen.“
Der Bebauungsplan sei jetzt zwar tot, er fürchte allerdings einen neuen
Anlauf der Stadt. Der Verein sieht sich für einen weiteren Streit
gewappnet: „Der Wohldorfer Wald ist das artenreichste Naturschutzgebiet
Hamburgs und stellt zusammen mit dem Duvenstedter Brook und dem Rodenbeker
Quellental ein einzigartiges Biotop-Netz dar“, meint Schütt.
24 Apr 2019
## AUTOREN
Katharina Gebauer
## TAGS
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland
Naturschutz
Umweltschutz
Schwerpunkt Artenschutz
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