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# taz.de -- Urteil des Landgerichts Karlsruhe: Influencer handeln immer geschä…
> Pamela Reif darf nicht mehr zwischen bezahlten und unbezahlten Posts
> unterscheiden. Die Influencerin muss künftig alles als Werbung
> kennzeichnen.
Bild: Mal kein Selfie: Pamela Reif wird vor Prozessbeginn im Januar fotografiert
Karlsruhe taz | Die Fitness-Influencerin Pamela Reif muss auch Posts mit
unbezahlten [1][Links zu Kleidungsmarken als Werbung kennzeichnen]. Das
entschied jetzt das Landgericht Karlsruhe in einem der ersten
Hauptsacheverfahren zu den rechtlichen Anforderungen an so genannte
Influencer. Das Urteil wirft aber freilich mehr Fragen auf als es Antworten
gibt.
Influencer sind meist junge Menschen, die in sozialen Medien über ihr Leben
und ihren Konsum schreiben oder Bilder verbreiten. Teils werden sie dafür
bezahlt, teils nicht. Pamela Reif beschäftigt sich vor allem mit
Fitness-Themen und hat auf Instagram rund vier Millionen Follower. Sie
schätzt, dass etwa die Hälfte ihrer täglichen Instagram-Posts auf einer
„bezahlten Partnerschaft“ beruhen.
Der „Verband sozialer Wettbewerb“ hat in den letzten Monaten dutzendfach
solche Influencer abgemahnt. Im Fall von Pamela Reif ging es um drei Posts
von Ende 2017 bis Anfang 2018. Dort waren Bilder von ihr zu sehen, wobei
die Kleidung mit so genannten „Tags“ versehen war. Wurde ein Tag
angeklickt, landete man auf dem Instagram-Account der jeweiligen
Kleidungs-Marke. Der Abmahn-Verein wertete dies als Werbung, Pamela Reif
sprach dagegen von „freier Meinungsäußerung“. Sie habe nur erwartbare
Fragen ihrer Follower („Woher hast Du das Kleid?“) vorausschauend
beantwortet.
Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verlangt, dass der „kommerzielle
Zweck“ einer „geschäftlichen Handlung“ kenntlich gemacht werden muss. Ni…
gekennzeichnete Schleichwerbung ist verboten. Firmen, die im Wettbewerb mit
offenem Visier arbeiten, sollen keinen Nachteil haben. Die unbezahlten
Posts von Influencern bewegen sich bisher aber in einer rechtlichen
Grauzone.
## Radikales Urteil für Influencer
Das Landgericht Karlsruhe hat nun ein relativ radikales Urteil gefällt.
Danach sind alle Posts von Reif als Werbung zu kennzeichnen, wenn sie über
Tags und Links zu Seiten von Herstellern führen. Die Posts weckten das
Interesse an der getragenen Kleidung und den Accessoires. „Es wäre eine
künstliche Aufspaltung“, so Richter Steffen Wesche, „hier zwischen
kommerziellen und privaten Posts zu unterscheiden“. Letztlich seien alle
Posts als „geschäftliche Handlung“ zu werten. Das Geschäftsmodell der
Influencer beruhe gerade darauf, Privates und Berufliches bewusst zu
vermischen.
„Mit jedem Post pflegt der Influencer seine Community und damit den Wert
seines Unternehmens“, so Richter Wesche. Denn je mehr Follower ein
Influencer habe, umso mehr Honorar könne er dann auch für die bezahlten
Empfehlungen verlangen. Dass ein Influencer auch unbezahlte Empfehlungen
gibt, („wie ein Freund oder eine Freundin“) erhöhe ihre Glaubwürdigkeit u…
an glaubwürdigen Werbeträgern seien die Unternehmen besonders interessiert.
Die Kennzeichnung als „Werbung“ solle [2][vor allem jüngere
Instagram-Nutzer schützen], die noch nicht so mediengewandt sind und
deshalb besonders geschützt werden müssen, so der Richter. Wie Reif solche
unbezahlten Posts künftig kennzeichnen muss, ließ das Gericht freilich
offen. „Hier ging es nur um die Unterlassung von nicht gekennzeichneter
Werbung“. Reif könne sich von ihrem Anwalt beraten lassen.
Reif selbst war nicht zur Urteilsverkündung gekommen. Ihr Anwalt Joachim
von Strobl-Albeg aber schimpfte: „Wenn Frau Reif über einen unbezahlten
Post mit Chanel-Kleidung ‚Werbung‘ schreibt, bekommt sie wahrscheinlich
[3][Ärger mit Chanel], weil die ihr ja gar nichts bezahlt haben. Und
vielleicht kommt noch ein Top-Modell, das einen Exklusivvertrag mit Chanel
hat und beschwert sich, dass Reif so tut, als habe sie auch einen Vertrag.“
Er will auf jeden Fall in Berufung zum Oberlandesgericht Karlsruhe gehen.
Am 29. April entscheidet das Landgericht München in einem ähnlichen Fall
der Influencerin Cathy Hummels.
21 Mar 2019
## LINKS
[1] /Streit-um-werbliche-Posts-bei-Instagram/!5540485
[2] /Frauenbilder-bei-Instagram-und-Co/!5565869
[3] /Social-Media-Firma-verklagt-US-Influencer/!5547990
## AUTOREN
Christian Rath
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Urteil
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Instagram
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