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# taz.de -- AfD Bremen verklagt Ex-Mitglied: Die AfD ist kein Opfer
> Ohne Aussicht auf Erfolg klagt der AfD-Vorstand gegen ein Ex-Mitglied,
> das Zusammenarbeit mit undemokratischen Organisationen kritisierte.
Bild: Schon beim Parteitag im Juni wirkte der AfD-Landesvorstand Frank Magnitz …
Bremen taz | Eine weitere Güteverhandlung zwischen der AfD und einem
Ex-Mitglied ist gescheitert – die dritte allein in dieser Woche. Der
Landesvorstand der AfD klagt auf Unterlassung gegen das ehemalige Mitglied
Frank Regener. Der [1][hatte bekannt]: „Ich finde es unerträglich, dass der
Landesvorstand sich mit Gruppierungen gemein macht, die vom
Verfassungsschutz als demokratiefeindlich eingestuft werden und
entsprechend unter Beobachtung stehen. Hierzu zähle ich die Identitäre
Bewegung, Bürger in Wut und die patriotische Plattform.“
Dass die die lokalpolitisch aktiven Rechtspopulisten von den Bürgern in Wut
(BiW) in dieser Aufzählung auftauchen, ist ein Irrtum: Die BiW werden nicht
vom Verfassungsschutz beobachtet. Daran versucht auch die AfD mit ihrer
Klage anzuknüpfen. Aber Regener hat seinen Fehler längst eingeräumt und
klargestellt. Er hat sogar schon eine Unterlassungserklärung gegenüber den
BiW abgegeben, die Behauptung nicht zu wiederholen.
Die Vorsitzende Richterin der siebten Zivilkammer des Landgerichts, Claudia
Göhrs, ließ am Donnerstag folgerichtig durchscheinen, dass die Klage der
AfD formal, aber auch inhaltlich wenig Aussicht auf Erfolg hat. Zunächst
monierte sie, dass der Parteivorstand um den Bundestagsabgeordneten Frank
Magnitz nicht einmal eine ladungsfähige Anschrift angegeben hatte, über
die man im Zweifel die Kosten des Verfahrens vollstrecken könne. Schon
deswegen sei die Klage unzulässig.
Weiterhin führte die Richterin aus, warum die Klage auch inhaltlich ins
Leere läuft. Denn, so Göhrs, „gegen den ersten Satz ist kein Gras
gewachsen, das scheint richtig zu sein“. Tatsächlich belegen [2][eine
Reihe] [3][von Hinweisen] [4][enge Verbindungen] zu der vom
Verfassungsschutz beobachteten rechtsextremen Identitären.
[5][Seit September] beobachtet der Verfassungsschutz in Bremen und
Niedersachsen aufgrund der Verflechtungen sogar die Nachwuchsorganisation
der AfD. Beim zweiten Teil der Aussage liegen die Dinge laut Richterin
Göhrs ein wenig anders: Zwar sei es falsch, dass die BiW vom
Verfassungsschutz beobachtet würden – aber abgesehen vom Widerruf dieser
Aussage sei das zu keinem Zeitpunkt eine Rechtsverletzung gewesen, aus der
sich Ansprüche für die AfD ergeben könnten: Sie sei hier ja nicht das
Opfer.
Dennoch drängte die AfD auf ein Urteil. Am 8. November soll das Urteil im
Saal 117 verkündet werden. Auf die geringen Erfolgsaussichten angesprochen,
kündigte Magnitz bereits an, in Berufung zu gehen.
Insgesamt laufen derzeit sieben Verfahren vorm Landgericht, in denen die
AfD Beklagte, Klägerin oder beigeordnet ist. Nach einer anderen Verhandlung
ist es wahrscheinlich, dass die AfD-Führung Ausschlussverfahren gegen
unliebsame Mitglieder zurücknehmen muss, weil sie wohl unrechtmäßig waren
([6][taz berichtete]).
18 Oct 2018
## LINKS
[1] https://www.weser-kurier.de/bremen/bremen-stadt_artikel,-zoff-in-der-bremer…
[2] /Identitaeren-Kader-als-AfD-Mitarbeiter/!5498788
[3] /AfD-Abgeordneter-sympathisiert-mit-IB/!5446922
[4] /!5467632/
[5] /Innenminister-kuendigt-Beobachtung-an/!5529860
[6] /AfD-Bremen-verklagt-sich-selbst/!5540794
## AUTOREN
Gareth Joswig
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