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# taz.de -- Weitere Anklage wegen 219a: Der Druck steigt
> Gegen Berliner Ärztinnen liegt eine Anklageschrift vor, weil sie über
> Abtreibungen informieren. Auch zwei weitere Verfahren laufen.
Bild: In Argentinien wird für die Entkriminalisierung von Abtreibungen demonst…
Berlin taz | „Auch ein medikamentöser, narkosefreier
Schwangerschaftsabbruch in geschützter Atmosphäre gehört zu unseren
Leistungen.“ Wegen dieses Satzes könnten sich die Berliner Ärztin Bettina
Gaber und ihre Kollegin bald vor Gericht verantworten müssen.
Die Worte stehen auf der Webseite der beiden Gynäkologinnen – und stellen
in den Augen der Staatsanwaltschaft offenbar einen Verstoß gegen Paragraf
219a StGB dar, der „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“ verbietet.
In den Akten fände sich bereits eine Anklageschrift gegen die beiden
Ärztinnen, sagte deren Anwalt Johannes Eisenberg der taz. Dem Gericht
übermittelt wurde diese noch nicht.
„Die Staatsanwaltschaft hat uns angeboten, dass wir straffrei ausgehen,
wenn wir den Eintrag von der Webseite nehmen“, sagt Gaber der taz. Ein
Angebot, das die Ärztinnen nicht annehmen wollten. „Es geht hier nicht um
Werbung, sondern um sachliche Information“, sagt Gaber. „Das muss mir als
Ärztin und den Frauen, die einen Abbruch brauchen, zustehen.“
Der Paragraf 219a hat eine hitzige Debatte ausgelöst, seit im November die
Gießener Ärztin Kristina Hänel wegen ihrer Webseite [1][zu einer Geldstrafe
von 6.000 Euro verurteilt] worden war. Grüne, Linke, SPD und FDP
[2][plädieren seitdem für die Abschaffung oder wenigstens Reform des
Paragrafen]. Die Union will daran festhalten.
„1 und 1“ macht mit
Die Anklageschrift gegen Gaber und ihre Kollegin erfolgt nur wenige Wochen
vor Hänels Berufungsverhandlung am 6. September vor dem Gießener
Landgericht. Eine Woche davor stehen die Ärztinnen Nora Szász und Natascha
Nicklaus in Kassel vor Gericht, ebenfalls wegen Einträgen auf ihrer
Webseite.
Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, werden zunehmend von
Abtreibunsgegner*innen unter Druck gesetzt. Die Anzeigen gehen vor allem
auf zwei Männer aus dem Umfeld selbst ernannter Lebensschützer*innen
zurück: Klaus Günter Annen aus Weinheim, [3][der auf der Webseite
Babycaust.de Abtreibungen mit dem Holocaust vergleicht]. Ein weiterer Mann
hat unter dem falschen Namen Markus Krause [4][in einem taz-Interview
erklärt, schon 60 bis 70 Strafanzeigen gestellt zu haben].
Dieser Mann hat auch mit „1 und 1“, dem Internetdienstanbieter von Kristina
Hänel, Kontakt aufgenommen – und fordert, dass dieser die Domain der Ärztin
sperrt, falls sie den Hinweis auf die Abbrüche nicht entfernt. In dem
Schriftverkehr, der der taz vorliegt, fordert das Unternehmen Hänel nun
auf, dies bis Dienstag zu tun. „Nach fruchtlosem Ablauf der Frist wären wir
gezwungen, die Domain zu sperren.“
***
Aktualisierung 13.08.2018, 13 Uhr: Die Domain von Kristina Hänel wurde
nicht gesperrt. Die Ärztin hatte „1 und 1“ gegenüber Stellung genommen. D…
Anbieter habe sie daraufhin informiert, dass man „den Beschwerdeführer
hiernach über die nach allem diesseits nicht mögliche abschließende,
eindeutige Einschätzung der Sach- und Rechtslage informiert“ und den
Vorgang damit bis auf weiteres abgeschlossen habe.
7 Aug 2018
## LINKS
[1] /Geldstrafe-wegen-Abtreibungswerbung/!5466133
[2] /Abschaffung-von-219a/!5463558
[3] /Diskussion-um-Unwort-des-Jahres/!5468381
[4] /Abtreibungsgegner-ueber-219a/!5494752
## AUTOREN
Dinah Riese
## TAGS
Schwerpunkt Paragraf 219a
Schwerpunkt Abtreibung
Abtreibungsgegner
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Rechtspopulismus
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Paragraf 218
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