# taz.de -- Urteil des Europäischen Gerichtshofes: Abtreibungsgegner verliert … | |
> Klaus Günter Annen verglich einen Forscher mit KZ-Ärzten und wurde | |
> verurteilt. Das Urteil ist dem EuGH zufolge kein Verstoß gegen | |
> Meinungsfreiheit. | |
Bild: Abtreibungsgegner machen immer wieder auf sich aufmerksam – wie bei die… | |
STRAßBURG afp/dpa | Die Verurteilung eines deutschen Abtreibungsgegners, | |
der einen Wissenschaftler mit KZ-Ärzten verglichen hatte, ist rechtens: Der | |
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied am Donnerstag in | |
Straßburg, die deutsche Justiz habe sein Grundrecht auf freie | |
Meinungsäußerung nicht verletzt. | |
Das Gericht des Europarats lehnte die Beschwerde von Klaus Günter Annen | |
gegen ein Urteil des Amtsgerichts im baden-württembergischen Weinheim ab: | |
Es hatte den [1][bekannten Abtreibungsgegner] im November 2008 zu einer | |
Geldstrafe von insgesamt 450 Euro verurteilt, weil er einen Professor der | |
Universität Bonn beleidigt hatte, der zu Stammzellen forschte. | |
Annen hatte den Wissenschaftler in einer Pressemitteilung mit Ärzten | |
verglichen, die Experimente an Menschen in NS-Konzentrationslagern | |
durchgeführt hatten. Seine Versuche, das Urteil anzufechten, scheiterten. | |
Annen sah dadurch sein Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt. | |
Dieser Argumentation folgte der Gerichtshof nicht. Der Vergleich sei | |
„schockierend und verstörend“ gewesen – damit habe Annen die Grenzen | |
akzeptabler Kritik überschritten, heißt es in dem Urteil. Das gelte, obwohl | |
der Professor als Figur des öffentlichen Lebens ein weniger großes | |
Schutzbedürfnis habe als ein unbekannter Mensch. Annen kann die | |
Entscheidung der Richter innerhalb von drei Monaten anfechten. | |
Der Abtreibungsgegner aus Weinheim [2][beschäftigt seit Jahren die Justiz]. | |
Vor drei Jahren hatte das Europäische Menschenrechtsgericht dem Mann noch | |
Recht gegeben: Es [3][urteilte 2015], Deutschland habe seine | |
Meinungsfreiheit verletzt, als es Flugblätter des Mannes verbot. Darin | |
hatte er auf Morde in dem Vernichtungslager Auschwitz verwiesen. | |
18 Oct 2018 | |
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