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# taz.de -- Initiative gegen Racial Profiling in Berlin: Polizei unter Rassismu…
> Ein Gutachten der Initiative „Ban Racial Profiling“ zweifelt die
> Rechtmäßigkeit verdachtsunabhängiger Polizeikontrollen an.
Bild: Protest gegen diskriminierende Polizeipraxis am Görlitzer Park (Archivbi…
Berlin taz | Der Ort ist Programm: Am Kottbusser Tor stellte am Donnerstag
die Initiative „Ban Racial Profiling“ zum Abschluss ihrer einjährigen
Kampagne zur Sensibilisierung für die diskriminierende polizeiliche Praxis
ein Gutachten vor. Darin geht es um den verfassungsrechtlichen Rahmen der
Einrichtung sogenannter kriminalitätsbelasteter Orte (KBO) und
verdachtsunabhängiger Identitätskontrollen, die überdurchschnittlich häufig
Nichtweiße betreffen.
Eine Möglichkeit der Polizei, diesem Vorwurf des Racial Profilings zu
begegnen, wäre nach Ansicht von Biplap Basu von der Initiative die
Dokumentation der Kontrollen. „Wir haben der Polizei schon vor mehr als
zwei Jahren als Vorschlag einen Dokumentationsbogen für solche Kontrollen
vorgelegt. Die erste Reaktion war: Brauchen wir nicht, bei uns gibt es ja
kein Racial Profiling.“ Später habe sich die Polizeiführung
gesprächsbereiter gezeigt. Selbst mit dem damaligen Polizeipräsidenten
Klaus Kandt gab es Treffen. Man wolle sich innerhalb eines halben Jahres zu
der Sache verhalten, hieß es damals, seitdem sei nichts passiert. „Aber
vielleicht dauern polizeiliche sechs Monate einfach länger“, sagt Basu
lächelnd.
Das Gutachten von Cengiz Barskanmaz, Rechtswissenschaftler am
Max-Planck-Institut für ethnologische Forschung, und der Rechtsanwältin
Maren Burkhardt untermauert die Kritik der Kampagne und zweifelt die
Verfassungsmäßigkeit nicht nur der kritisierten polizeilichen Praxis an,
sondern auch deren gesetzliche Grundlage, den Paragrafen 21 des Berliner
Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (Asog).
„Dass verdachtsunabhängig Identitätskontrollen stattfinden können, war ja
nicht immer so“, berichtet Maren Burkhardt über einen Paradigmenwechsel in
den 1990ern. Juristisch dagegen anzugehen sei kompliziert, da sich
bestimmte Rechtsauffassungen seitdem verfestigt hätten. Große Probleme
bereite in konkreten Einzelfällen auch die Beweis- und Zeugensituation, vor
allem aber das völlig intransparente Verfahren allein bei der Ausweisung
der KBO. Die Kriterien für die Feststellung solcher „gefährlicher“ Orte
seien rein interner Natur und entzögen sich jeder parlamentarischen und
juristischen Kontrolle.
Cengiz Barskanmaz erläutert ergänzend ein Verfahren des Europäischen
Gerichtshofs für Menschenrechte, der bei hinreichender Plausibilität des
Vorwurfs der rassistischen Diskriminierung die Beweislast umkehrt.
Staatliche Behörden müssten dann gerichtsfest nachweisen, dass sie nicht
diskriminieren. In Deutschland ist ein solches Vorgehen bislang unüblich.
So bleibt es fürs Erste bei privater Empirie in der Beobachtung vermuteten
Racial Profilings. Ein erster Schritt Berlins zur Lösung des Problems
könnte die Umsetzung des Koalitionsvertrages von Rot-Rot-Grün sein. Dort
ist nicht nur vorgesehen, Polizeibeamte für das Thema zu sensibilisieren,
sondern auch, einschlägige Passagen im Asog zu streichen – was bislang noch
nicht passiert ist.
15 Jun 2018
## AUTOREN
Daniél Kretschmar
## TAGS
Racial Profiling
Gefahrengebiet
Polizei
Schwerpunkt Polizeigewalt und Rassismus
Görlitzer Park
Grüne Berlin
Racial Profiling
Schwerpunkt Rassismus
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Polizei Berlin
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Security
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