| # taz.de -- Urteil zu Racial Profiling: Kontrolle war rechtswidrig | |
| > Das OVG Münster hat einem 43-jährigen in zweiter Instanz Recht gegeben. | |
| > Der hatte dagegen geklagt, dass die Polizei ihn wegen seiner Hautfarbe | |
| > kontrolliert hatte. | |
| Bild: Wen PolizistInnen kontrollieren, dürfen sie nicht allein nach der Hautfa… | |
| Münster dpa/lnw | Die Kontrolle eines Mannes unter anderem wegen seiner | |
| dunklen Hautfarbe im Bochumer Hauptbahnhof war rechtswidrig. Das hat das | |
| Oberverwaltungsgericht Münster am Dienstag entschieden und damit eine | |
| Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln aus der ersten Instanz gekippt. | |
| Die Ausweiskontrolle des heute 43-jährigen Deutschen im November 2013 durch | |
| zwei Beamte der Bundespolizei war nach Auffassung des | |
| Oberverwaltungsgerichts ein Verstoß gegen das im Grundgesetz verankerte | |
| Diskriminierungsverbot. | |
| Der 5. Senat des Gerichts betonte in seiner mündlichen Urteilsbegründung, | |
| dass Polizeibeamte nur dann auch die Hautfarbe als Anknüpfungspunkt für | |
| eine Kontrolle auswählen dürfen, wenn ausreichende Anhaltspunkte für | |
| Straftaten vorliegen. | |
| Der Rechtsvertreter der Polizei konnte allerdings im Verfahren keine | |
| überzeugenden Kriminalitätsstatistiken für den Hauptbahnhof Bochum | |
| vorlegen. Die Polizei hatte argumentiert, der Mann habe sich auffällig | |
| verhalten, und das sei damals auch ein Grund für die Kontrolle gewesen. | |
| Bloße Behauptungen | |
| Die Bundespolizei hatte dem Gericht Zahlen für den Bochumer Bahnhof | |
| vorgelegt. Danach gingen ein Großteil der registrierten Straftaten | |
| allerdings auf das Konto von Deutschen. | |
| Die Vorsitzende Richterin und Präsidentin des OVG, Riccarda Brandts, zeigte | |
| sich in der mündlichen Verhandlung überrascht. „Die bloße Behauptung, dass | |
| zum Großteil Nordafrikaner für Eigentumsdelikte verantwortlich sind, reicht | |
| nicht. Die Behörde hat eine erhöhte Darlegungslast“, sagte Brandts in der | |
| Verhandlung. | |
| Auch habe es sich nicht um eine illegale Einreise handeln können. „Der | |
| Kläger hat den Bahnhof ja von außen betreten. Das haben die Beamten ja | |
| gesehen“, sagte die Vorsitzende Richterin. | |
| Das Gericht ließ keine Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu. Gegen | |
| diese Entscheidung kann die unterlegene Seite Beschwerde einlegen. | |
| 7 Aug 2018 | |
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