Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Urteil zu Racial Profiling: Kontrolle war rechtswidrig
> Das OVG Münster hat einem 43-jährigen in zweiter Instanz Recht gegeben.
> Der hatte dagegen geklagt, dass die Polizei ihn wegen seiner Hautfarbe
> kontrolliert hatte.
Bild: Wen PolizistInnen kontrollieren, dürfen sie nicht allein nach der Hautfa…
Münster dpa/lnw | Die Kontrolle eines Mannes unter anderem wegen seiner
dunklen Hautfarbe im Bochumer Hauptbahnhof war rechtswidrig. Das hat das
Oberverwaltungsgericht Münster am Dienstag entschieden und damit eine
Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln aus der ersten Instanz gekippt.
Die Ausweiskontrolle des heute 43-jährigen Deutschen im November 2013 durch
zwei Beamte der Bundespolizei war nach Auffassung des
Oberverwaltungsgerichts ein Verstoß gegen das im Grundgesetz verankerte
Diskriminierungsverbot.
Der 5. Senat des Gerichts betonte in seiner mündlichen Urteilsbegründung,
dass Polizeibeamte nur dann auch die Hautfarbe als Anknüpfungspunkt für
eine Kontrolle auswählen dürfen, wenn ausreichende Anhaltspunkte für
Straftaten vorliegen.
Der Rechtsvertreter der Polizei konnte allerdings im Verfahren keine
überzeugenden Kriminalitätsstatistiken für den Hauptbahnhof Bochum
vorlegen. Die Polizei hatte argumentiert, der Mann habe sich auffällig
verhalten, und das sei damals auch ein Grund für die Kontrolle gewesen.
Bloße Behauptungen
Die Bundespolizei hatte dem Gericht Zahlen für den Bochumer Bahnhof
vorgelegt. Danach gingen ein Großteil der registrierten Straftaten
allerdings auf das Konto von Deutschen.
Die Vorsitzende Richterin und Präsidentin des OVG, Riccarda Brandts, zeigte
sich in der mündlichen Verhandlung überrascht. „Die bloße Behauptung, dass
zum Großteil Nordafrikaner für Eigentumsdelikte verantwortlich sind, reicht
nicht. Die Behörde hat eine erhöhte Darlegungslast“, sagte Brandts in der
Verhandlung.
Auch habe es sich nicht um eine illegale Einreise handeln können. „Der
Kläger hat den Bahnhof ja von außen betreten. Das haben die Beamten ja
gesehen“, sagte die Vorsitzende Richterin.
Das Gericht ließ keine Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu. Gegen
diese Entscheidung kann die unterlegene Seite Beschwerde einlegen.
7 Aug 2018
## TAGS
Schwerpunkt Rassismus
Polizei NRW
Racial Profiling
Abschiebung
Polizei Berlin
Racial Profiling
## ARTIKEL ZUM THEMA
Abschiebungen verhindern: Anleitung zum Ungehorsam
Das Asylrecht wird beschnitten, die Polizei darf immer mehr und die
Gesellschaft reagiert rassistisch. Zeit, die Sache selbst in die Hand zu
nehmen!
Berliner Wochenkommentar I: Es bleiben gefährliche Gegenden
Zwar gibt es weniger „kriminalitätsbelastete Orte“ in der Stadt. Doch
Racial Profiling bleibt dort weiterhin ein Problem.
Initiative gegen Racial Profiling in Berlin: Polizei unter Rassismusverdacht
Ein Gutachten der Initiative „Ban Racial Profiling“ zweifelt die
Rechtmäßigkeit verdachtsunabhängiger Polizeikontrollen an.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.