# taz.de -- Urteil zu Racial Profiling: Kontrolle war rechtswidrig | |
> Das OVG Münster hat einem 43-jährigen in zweiter Instanz Recht gegeben. | |
> Der hatte dagegen geklagt, dass die Polizei ihn wegen seiner Hautfarbe | |
> kontrolliert hatte. | |
Bild: Wen PolizistInnen kontrollieren, dürfen sie nicht allein nach der Hautfa… | |
MÜNSTER dpa/lnw | Die Kontrolle eines Mannes unter anderem wegen seiner | |
dunklen Hautfarbe im Bochumer Hauptbahnhof war rechtswidrig. Das hat das | |
Oberverwaltungsgericht Münster am Dienstag entschieden und damit eine | |
Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln aus der ersten Instanz gekippt. | |
Die Ausweiskontrolle des heute 43-jährigen Deutschen im November 2013 durch | |
zwei Beamte der Bundespolizei war nach Auffassung des | |
Oberverwaltungsgerichts ein Verstoß gegen das im Grundgesetz verankerte | |
Diskriminierungsverbot. | |
Der 5. Senat des Gerichts betonte in seiner mündlichen Urteilsbegründung, | |
dass Polizeibeamte nur dann auch die Hautfarbe als Anknüpfungspunkt für | |
eine Kontrolle auswählen dürfen, wenn ausreichende Anhaltspunkte für | |
Straftaten vorliegen. | |
Der Rechtsvertreter der Polizei konnte allerdings im Verfahren keine | |
überzeugenden Kriminalitätsstatistiken für den Hauptbahnhof Bochum | |
vorlegen. Die Polizei hatte argumentiert, der Mann habe sich auffällig | |
verhalten, und das sei damals auch ein Grund für die Kontrolle gewesen. | |
Bloße Behauptungen | |
Die Bundespolizei hatte dem Gericht Zahlen für den Bochumer Bahnhof | |
vorgelegt. Danach gingen ein Großteil der registrierten Straftaten | |
allerdings auf das Konto von Deutschen. | |
Die Vorsitzende Richterin und Präsidentin des OVG, Riccarda Brandts, zeigte | |
sich in der mündlichen Verhandlung überrascht. „Die bloße Behauptung, dass | |
zum Großteil Nordafrikaner für Eigentumsdelikte verantwortlich sind, reicht | |
nicht. Die Behörde hat eine erhöhte Darlegungslast“, sagte Brandts in der | |
Verhandlung. | |
Auch habe es sich nicht um eine illegale Einreise handeln können. „Der | |
Kläger hat den Bahnhof ja von außen betreten. Das haben die Beamten ja | |
gesehen“, sagte die Vorsitzende Richterin. | |
Das Gericht ließ keine Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu. Gegen | |
diese Entscheidung kann die unterlegene Seite Beschwerde einlegen. | |
7 Aug 2018 | |
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