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# taz.de -- Zukunft der Öffentlich-Rechtlichen: Rundfunkbeitrag vor Gericht
> Karlsruhe verhandelt das Thema Rundfunkgebühren. Kritiker sollten sich
> aber keine zu großen Hoffnungen auf eine Abschaffung machen.
Bild: Pro Wohnung werden derzeit 17.50 Euro im Monat fällig, auch für eine Fa…
freiburg taz | Früher wurden ARD, ZDF und Deutschlandradio über
Rundfunkgebühren finanziert. Zahlen musste jeder, der ein empfangsbereites
Gerät (Radio, Fernseher oder Computer) besaß. Weil dabei jedoch zu viel
geschummelt wurde, gibt es seit 2013 den leichter abzurechnenden
Rundfunkbeitrag. Zahlen muss nun jeder Wohnungsinhaber. Grundlage ist ein
Staatsvertrag der Bundesländer.
Pro Wohnung werden derzeit 17.50 Euro im Monat fällig, auch für eine
Familie oder eine WG. Über 44 Millionen Wohneinheiten sind betroffen. Dass
auch Personen zahlen müssen, die keine öffentlich-rechtlichen Sender
nutzen, gilt schon lange. Jetzt hilft aber auch die Behauptung nicht mehr,
man besitze gar kein Empfangsgerät.
Dagegen hat sich eine bundesweit aktive Bewegung gebildet, die den
„Zwangsbeitrag“ ablehnt und teilweise der AfD nahesteht. Der
öffentlich-rechtliche Rundfunk sei einseitig und überflüssig. Der
Rundfunkbeitrag sei daher unsozial und willkürlich. Die Gegner haben
Beiträge nicht bezahlt und gegen die Zwangsvollstreckung Hunderte
Gerichtsverfahren eingeleitet.
Bisher hatten die Gegner des Rundfunkbeitrags vor Gericht aber keine
Chance, denn das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Reform in drei
Leitentscheidungen umfassend abgesegnet.
## In fast jeder Wohnung ein Empfangsgerät
Im März 2016 entschied Leipzig, dass der Gesetzgeber die Wohnung zum
Anknüpfungspunkt des Beitrags machen durfte, weil dies praktikabel ist und
sich in fast jeder Wohnung ein Empfangsgerät befinde. Im Dezember 2016
wurden die Regeln zur Berechnung des Rundfunkbeitrags für Unternehmen
bestätigt. Und im Januar 2017 akzeptierten die Richter, dass die Inhaber
von Zweitwohnungen zweimal Rundfunkbeitrag bezahlen müssen.
In Karlsruhe sind rund 150 Verfassungsbeschwerden anhängig, von denen die
Richter vier zur mündlichen Verhandlung am Mittwoch und Donnerstag
ausgewählt haben – die taz wird vor Ort sein. Das Urteil wird erst Monate
später verkündet.
Die Kritiker sollten nicht zu viele Hoffnungen auf das
Bundesverfassungsgericht setzen. Karlsruhe hat dem öffentlich-rechtlichen
Rundfunk wegen seiner wichtigen Funktion für die Demokratie eine Bestands-
und Entwicklungsgarantie gegeben und hält auch eine verlässliche und
ausreichende Finanzierung für verfassungsrechtlich geboten.
16 May 2018
## AUTOREN
Christian Rath
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