# taz.de -- Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Rundfunkbeitrag nur für Erst… | |
> Das Bundesverfassungsgericht billigt die neue Finanzierung des | |
> öffentlich-rechtlichen Rundfunks, gibt aber einer Beschwerde recht. | |
Bild: Sie haben entschieden: Richter des ersten Senats des Bundesverfassungsger… | |
KARLSRUHE taz Die Einführung des Rundfunkbeitrags im Jahr 2013 war | |
verfassungskonform. Mit diesem Grundsatzurteil sicherte jetzt das | |
Bundesverfassungsgericht die Finanzierung von ARD, ZDF und | |
Deutschlandradio. Nur ein Detail wurde beanstandet: Für eine Zweitwohnung | |
darf kein erneuter Rundfunkbeitrag verlangt werden. | |
Früher wurde der öffentlich-rechtliche Rundfunk über Rundfunkgebühren | |
finanziert. Zahlen musste jeder, der ein empfangsbereites Gerät (Radio, | |
Fernseher oder Computer) besaß. Weil dabei jedoch zu viel geschummelt | |
wurde, gibt es seit 2013 den leichter abzurechnenden Rundfunkbeitrag. | |
Zahlen muss nun jeder Wohnungsinhaber. Grundlage ist ein Staatsvertrag der | |
Bundesländer. Pro Wohnung werden derzeit monatlich 17,50 Euro fällig, auch | |
für eine Familie oder eine WG. Gegen den Rundfunkbeitrag bildete sich eine | |
Bewegung, die ihn von Anfang an als verfassungswidrig ablehnte; verbunden | |
mit grundsätzlicher Kritik am öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der zu teuer | |
und zu links sei. | |
In Karlsruhe wurde nun über [1][Verfassungsbeschwerden von drei | |
Privatpersonen] sowie der Autovermietung Sixt geurteilt. Die | |
Verfassungsrichter stellten dabei klar, dass der Rundfunkbeitrag keine | |
Steuer ist, die in den allgemeinen Haushalt fließt. Die Länder könnten die | |
Rundfunkfinanzierung im Rahmen ihrer Kompetenz für den Rundfunk regeln. Der | |
Rundfunkbeitrag verstoße auch nicht gegen Grundrechte, so Karlsruhe. | |
Gemessen wurde er am „Grundsatz der Belastungsgleichheit“, der aus dem | |
allgemeinen Gleichheitssatz folgt. Der Staat könne „Beiträge“ nur von | |
jemand verlangen, der auch einen Vorteil hat. Die Leistung, die mit dem | |
Rundfunkbeitrag abgegolten wird, liege in der individuellen Möglichkeit, | |
öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu sehen und zu hören, so die Richter. Der | |
gesellschaftliche Nutzen allein genüge nicht. Der Rundfunkbeitrag sei keine | |
allgemeine „Demokratieabgabe“. | |
## Richter: Ungleichbehandlung gerechtfertigt | |
Es gebe auch kein Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung. Für | |
17,50 Euro pro Monat habe man Zugriff auf die Haupt- und Nebenprogramme von | |
ARD und ZDF sowie auf neun „Dritte Programme“. Neben dem Deutschlandradio | |
gebe es im Rahmen der ARD insgesamt 67 regionale Hörfunkprogramme, | |
zuzüglich der Online-Angebote der Sender. Allerdings komme es nicht darauf | |
an, ob das Angebot tatsächlich genutzt werde, so das Gericht. | |
Eine Ungleichbehandlung sahen die Richter zwar darin, dass ein Single | |
genauso viel bezahle wie eine Familie oder eine Wohngemeinschaft. Diese | |
Ungleichbehandlung sei aber gerechtfertigt, weil in Wohnungen meist | |
Ehepaare, Familien oder andere schützenswerte Gemeinschaften zusammenleben. | |
Der Gesetzgeber habe bei der Ausgestaltung des Rundfunkbeitrags einen | |
weiten Gestaltungsspielraum. | |
Erfolg hatte nur die Klage des Software-Beraters Bernhard Wietschorke, der | |
privat in Frankfurt wohnt, jedoch in Stuttgart arbeitet, wo er eine zweite | |
Wohnung hat. In beiden Wohnungen lebt er allein. Er fand es ungerecht, dass | |
er den Rundfunkbeitrag zweimal bezahlen muss. Dem stimmten die | |
Verfassungsrichter zu. | |
Die Doppelbelastung verstoße gegen den Grundsatz der Belastungsgleichheit. | |
„Das Rundfunkangebot kann von einer Person auch in mehreren Wohnungen zur | |
gleichen Zeit nur einmal genutzt werden“, sagte der Senatsvorsitzende | |
Ferdinand Kirchhof. Bis Juni 2020 müssen die Länder den Staatsvertrag | |
ändern. Die doppelte Zahlungspflicht endet aber sofort. | |
Die Richter nutzten das Urteil, die Funktion des öffentlich-rechtlichen | |
Rundfunks zu betonen, der sein Programm „unabhängig von Einschaltquoten und | |
Werbeaufträgen“ gestalten könne. Er sei damit weiterhin ein Gegenpol zum | |
privaten Rundfunk und sichere Vielfalt. Diese Funktion sei auch nicht durch | |
die Entwicklung des Internets in Frage gestellt, „im Gegenteil“, so | |
Kirchhof. Kostenlose werbefinanzierte Internet-Angebote müssten wie der | |
private Rundfunk auf einen Massenmarkt zielen und könnten daher auch keine | |
Vielfalt garantieren. Hinzu komme die Gefahr, dass Inhalte mit Hilfe von | |
Algorithmen gezielt auf Interessen und Neigungen der Nutzer zugeschnitten | |
werden, „was wiederum zur Verstärkung gleichgerichteter Meinungen führt“, | |
betonte der Senatsvorsitzende. | |
18 Jul 2018 | |
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## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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