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# taz.de -- Kolumne Flimmern und Rauschen: Chance verpasst
> Rundfunkgebühren – für viele ist das ein Reizwort. Am Mittwoch wird das
> Bundesverfassungsgericht darüber befinden, ob sie rechtens sind.
Bild: Verpasste Chance: Erläuterungen, warum der Rundfunkbeitrag für die Öff…
Wenn Sie, geschätzte LeserIn, diese Zeilen am Mittwoch nach 10 Uhr lesen,
ist die Messe schon gesungen: Das Bundesverfassungsgericht urteilt
Mittwochmorgen in Sachen Rundfunkbeitrag. Offiziell geht es darum, ob das
ganze Konstrukt, mit dem 2013 die bis dahin am Empfangsgerät festgemachte
Gebühr und die beliebte Gebühreneinzugszentrale (GEZ) abgelöst wurden,
verfassungsgemäß ist.
Dass Karlsruhe da schwerwiegende Zweifel hätte, ist nicht zu erwarten. Es
geht eher um Detailfragen, die der zuständige Erste Senat bei der
mündlichen Verhandlung im Mai mit verfassungsrechtlicher Gravitas als
„Probleme einer gleichheitsgerechten Belastung“ umschrieb. Etwa um die
Frage, ob Menschen, die gleich in zwei Wohnungen alleine hausen, weiter
doppelt zahlen müssen; oder ob der Autovermieter mit den lustigen Anzeigen
wirklich für alle Radios zur Kasse gebeten wird.
Medienpolitisch schwer Interessierte werden auch noch ihr Ohr ans
Kleingedruckte halten und prüfen, ob es Hinweise zum laufenden
Reformprozess und zur Rolle des Public Service ganz allgemein gibt. Oder ob
sich irgendwelche Nebensätze zur Frage der Möglichkeit der
öffentlich-rechtlichen Rundfunkfinanzierung per Steuer finden – Dänemark
und Schweden stellen gerade um, und die steuerfinanzierte Deutsche Welle
fühlt sich hierzulande mittlerweile auch ganz normal.
Derweil erhalten aktuell eine ganze Menge Menschen Post von ihrem Rundfunk,
den sie über ihre Beiträge ermöglichen – oder eben noch nicht: Mit einem
erneuten Meldedatenabgleich hat der Zentrale Beitragsservice neue Adressen
gefunden, denen noch kein Konto zugeordnet ist.
Die entsprechenden Aufforderungen, sich anzumelden, klangen zu GEZ-Zeiten
immer ein bisschen wie die Ladung zur vorsorglichen Erschießung – jetzt ist
der Ton milder: „Der Anlass ist, dass unter der oben genannten Adresse
keine Wohnung auf Ihren Namen bei uns angemeldet ist“, belehrt das
Schreiben und bittet um ausgefüllte Rücksendung mit 14-Tage-Frist. Sonst
könne von Amts wegen angemeldet werden.
Das ist mitten in der Sommerferienzeit ein bisschen kühn, und überhaupt
lässt sich das öffentlich-rechtliche System eine fette Chance entgehen,
seinen Sinn und Zweck dem geschätzten Publikum mit ein paar noch netteren
Worten nahezubringen.
Mein Ökostromanbieter schreibt auf den ersten anderthalb Seiten jedenfalls
immer, was für ein guter Mensch ich bin, was mein Bezug von grüner Energie
für die Welt im letzten Jahr gebracht hat, was wir Klimahelden noch alles
Geiles zusammen vorhaben und – weil ich dabei bin – auch hinkriegen. Um
dann dezent wegzunuscheln, dass wegen gestiegener Irgendwas die
Kilowattstunde ab sofort ein paar Cent … – und man zahlt gern!
17 Jul 2018
## AUTOREN
Steffen Grimberg
## TAGS
Rundfunkbeitrag
GEZ
Bundesverfassungsgericht
Öffentlich-Rechtliche
Schwerpunkt Brexit
Öffentlich-Rechtlicher Rundfunk
Rundfunkbeitrag
Filmpreis
Zeitschriften
Kolumne Flimmern und Rauschen
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