# taz.de -- EuGH-Urteil zu Rundfunkgebühren: Rundfunkbeitrag ist rechtens | |
> Stellt der Rundfunkbeitrag eine Beihilfe zugunsten der | |
> öffentlich-rechtlichen Sender dar? Ja, macht aber nichts. Der EuGH | |
> billigt die Finanzierung. | |
Bild: Keine „unzulässige Steuer“: Der Rundfunkbeitrag muss gezahlt werden | |
Der seit 2013 in Deutschland geltende Rundfunkbeitrag verstößt nicht gegen | |
EU-Recht. Das hat jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg | |
entschieden. Anlass war eine Vorlage des Landgerichts Tübingen. | |
Früher wurden ARD, ZDF und Deutschlandradio über Rundfunkgebühren | |
finanziert. Zahlen musste jeder, der ein empfangsbereites Gerät (Radio, | |
Fernseher oder Computer) besaß. Weil dabei jedoch zu viel geschummelt | |
wurde, gibt es seit 2013 den leichter abzurechnenden Rundfunkbeitrag. | |
Zahlen muss nun jeder Wohnungsinhaber. Grundlage ist ein Staatsvertrag der | |
Bundesländer. Pro Wohnung werden derzeit monatlich 17,50 Euro fällig, auch | |
für eine Familie oder eine WG. | |
Beim Landgericht Tübingen waren die Verfahren von sechs Privatpersonen | |
anhängig, die sich weigerten, den Rundfunkbeitrag zu zahlen, weil sie ihn | |
für eine unzulässige Steuer halten. Ein Einzelrichter des Landgerichts | |
Tübingen legte das Verfahren daraufhin im August 2017 dem EuGH vor, um die | |
Vereinbarkeit des neuen Rundfunkbeitrags mit EU-Recht zu prüfen. | |
Das Landgericht monierte vor allem, dass der Rundfunkbeitrag eine Beihilfe | |
zugunsten der öffentlich-rechtlichen Sender darstelle. Als Beihilfe sei er | |
schon deshalb unzulässig, weil er der EU-Kommission nicht zur Prüfung | |
vorgelegt und von dieser nicht genehmigt worden sei. | |
Die EU-Kommission hatte 2007 die damalige deutsche Rundfunkgebühr | |
tatsächlich als Beihilfe eingestuft. Diese Beihilfe war aber genehmigt | |
worden, unter der Bedingung, dass ARD, ZDF und Deutschlandfunk diese | |
Einnahmen nur für ihren öffentlich-rechtlichen Auftrag ausgeben. | |
Der EuGH stufte nun auch den neuen Rundfunkbeitrag als Beihilfe ein. Eine | |
neue Prüfung und Genehmigung durch die EU-Kommission sei jedoch | |
überflüssig, da es sich um „keine erhebliche Änderung“ handle. Nach wie … | |
werde der öffentlich-rechtliche Rundfunk finanziert. Dessen Auftrag habe | |
sich nicht geändert, die gleichen Anstalten erhalten das Geld. Die neue | |
Erhebungsform, die an der Wohnung statt am Rundfunkgerät hängt, vereinfache | |
lediglich die Erhebung. Auch die Gesamtsumme, rund 8 Milliarden Euro pro | |
Jahr, bleibe ungefähr gleich. | |
Im Juli hatte bereits das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass der | |
Rundfunkbeitrag [1][mit dem Grundgesetz vereinbar ist]. | |
14 Dec 2018 | |
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[1] /Urteil-des-Bundesverfassungsgerichts/!5522603 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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