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# taz.de -- EuGH-Urteil zu Rundfunkgebühren: Rundfunkbeitrag ist rechtens
> Stellt der Rundfunkbeitrag eine Beihilfe zugunsten der
> öffentlich-rechtlichen Sender dar? Ja, macht aber nichts. Der EuGH
> billigt die Finanzierung.
Bild: Keine „unzulässige Steuer“: Der Rundfunkbeitrag muss gezahlt werden
Der seit 2013 in Deutschland geltende Rundfunkbeitrag verstößt nicht gegen
EU-Recht. Das hat jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg
entschieden. Anlass war eine Vorlage des Landgerichts Tübingen.
Früher wurden ARD, ZDF und Deutschlandradio über Rundfunkgebühren
finanziert. Zahlen musste jeder, der ein empfangsbereites Gerät (Radio,
Fernseher oder Computer) besaß. Weil dabei jedoch zu viel geschummelt
wurde, gibt es seit 2013 den leichter abzurechnenden Rundfunkbeitrag.
Zahlen muss nun jeder Wohnungsinhaber. Grundlage ist ein Staatsvertrag der
Bundesländer. Pro Wohnung werden derzeit monatlich 17,50 Euro fällig, auch
für eine Familie oder eine WG.
Beim Landgericht Tübingen waren die Verfahren von sechs Privatpersonen
anhängig, die sich weigerten, den Rundfunkbeitrag zu zahlen, weil sie ihn
für eine unzulässige Steuer halten. Ein Einzelrichter des Landgerichts
Tübingen legte das Verfahren daraufhin im August 2017 dem EuGH vor, um die
Vereinbarkeit des neuen Rundfunkbeitrags mit EU-Recht zu prüfen.
Das Landgericht monierte vor allem, dass der Rundfunkbeitrag eine Beihilfe
zugunsten der öffentlich-rechtlichen Sender darstelle. Als Beihilfe sei er
schon deshalb unzulässig, weil er der EU-Kommission nicht zur Prüfung
vorgelegt und von dieser nicht genehmigt worden sei.
Die EU-Kommission hatte 2007 die damalige deutsche Rundfunkgebühr
tatsächlich als Beihilfe eingestuft. Diese Beihilfe war aber genehmigt
worden, unter der Bedingung, dass ARD, ZDF und Deutschlandfunk diese
Einnahmen nur für ihren öffentlich-rechtlichen Auftrag ausgeben.
Der EuGH stufte nun auch den neuen Rundfunkbeitrag als Beihilfe ein. Eine
neue Prüfung und Genehmigung durch die EU-Kommission sei jedoch
überflüssig, da es sich um „keine erhebliche Änderung“ handle. Nach wie …
werde der öffentlich-rechtliche Rundfunk finanziert. Dessen Auftrag habe
sich nicht geändert, die gleichen Anstalten erhalten das Geld. Die neue
Erhebungsform, die an der Wohnung statt am Rundfunkgerät hängt, vereinfache
lediglich die Erhebung. Auch die Gesamtsumme, rund 8 Milliarden Euro pro
Jahr, bleibe ungefähr gleich.
Im Juli hatte bereits das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass der
Rundfunkbeitrag [1][mit dem Grundgesetz vereinbar ist].
14 Dec 2018
## LINKS
[1] /Urteil-des-Bundesverfassungsgerichts/!5522603
## AUTOREN
Christian Rath
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