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# taz.de -- Soziale Erhaltungsverordnung startet: Hamburg erweitert Mieterschutz
> Mit der bislang größten sozialen Erhaltungsverordnung sollen 64.000
> Mieter*innen vor Mietpreissprüngen und Wohnungsumwandlungen geschützt
> werden.
Bild: In allen Großstädten begehrt und kaum noch zu bezahlen: Altbauwohnungen
HAMBURG taz | Es ist bereits die elfte, aber auch bislang weitreichendste
Soziale Erhaltungsverordnung, die am heutigen Mittwoch in Kraft tritt.
64.000 EinwohnerInnen, die auf einer 350 Hektar großen Fläche leben, sollen
durch sie vor galoppierenden Mieten geschützt werden. Das Schutzgebiet
umfasst etwa das Areal rund um die Osterstraße, das Generalsviertel am
Eimsbüttler Weiher oder auch die Straßenzüge nördlich der Christuskirche.
Die Verordnung verbietet in großen Teilen von Eimsbüttel, in Hoheluft-West
und Stellingen-Süd, jede Form der Luxusmodernisierung, erschwert die
Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen und bremst dadurch
Immobilienspekulanten aus. So besitzt die Stadt bei Spekulationsverdacht
ein Vorkaufsrecht, das sie bislang noch nirgends ausüben musste. In der
Vergangenheit gelang es stets, Immobilienkäufer in den betroffenen
Wohngebieten durch eine „Abwendungsvereinbarung“ auf die
mietpreisdämpfenden Ziele der Erhaltenssatzung zu verpflichten.
Seit 1995, als die südliche Neustadt, das bislang kleinste Areal mit gerade
mal elf Hektar Fläche, zum Erhaltensschutzgebiet erklärt wurde, wird das
Instrument in Hamburg angewandt. Doch erst seit dem Amtsantritt von Olaf
Scholz (SPD) erlangte die Verordnung Serienreife.
Für zehn Stadtgebiete, in denen rund 185.000 Menschen leben, wurden seit
2012 zehn Erhaltungsverordnungen erlassen. Die bislang größten sind
Altona-Altstadt (seit 2014) mit 28.000 und St. Pauli (seit 2012) mit über
22.000 BewohnerInnen, doch auch die Sternschanze, St. Georg und Ottensen
wurden geschützt.
„Dauerhaften Schutz vor Aufwertung und Verdrängung“, verspricht
Stadtentwicklungssenatorin Dorothee Stapelfeld (SPD) durch die Verordnung
und kündigt zeitgleich schon die nächste an. Auch Altona-Nord mit etwa
22.000 BewohnerInnen soll demnächst unter Schutz gestellt werden. Dann wird
westlich der Alster ein fast geschlossenes Areal zwischen Hoheluft und
Elbrand, der Neustadt und Bahrenfeld-Süd unter Schutz stehen.
Wie effektiv dieser wirkt, ist allerdings wissenschaftlich nicht erforscht.
Schon lange von der Stadt angekündigt liegt noch immer keine unabhängige
Untersuchung darüber vor, inwieweit Luxusmoderniserung, Mietgalopp und die
Verdrängung einkommensschwächerer AnwohnerInnen durch die Schutzklauseln
ausgebremst werden konnten. Kritik an der neuen Satzung kam am Dienstag
aber allein von der Hamburger FDP. Für sie ist die Verordnung nur eine
„sozialistische Käseglocke“, die „keine Mieten senkt“.
In dem nun unter Schutz gestellten Gebiet gibt es 89 Prozent
Mieter-Haushalte und nur elf Prozent selbstgenutzte Eigentumswohnungen. 31
Prozent der Wohnungen liegen unterhalb des Mittelwerts des Mietenspiegels,
61 Prozent darüber. Wegen der guten Infrastruktur und dem hohen
Altbau-Bestand ist Eimsbüttel eines der beliebtesten Hamburger Wohngebiete.
18 Apr 2018
## AUTOREN
Marco Carini
## TAGS
Mietpreisbremse
Mietpreise
Luxussanierung
Immobilien Hamburg
Wohnungsbau
Hamburg
Mieterschutz
Recht auf Stadt
Olaf Scholz
Hamburg
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